Gottes Nähe in der Krise

Die Salzburger Tagung der katholischen Reformbewegungen vom 29. 11. 2013 über Krankenseelsorge und Krankensalbung fordert von den Bischöfen die ausdrückliche Beauftragung der Krankenseelsorger/innen zur Spendung der Krankensalbung. Damit würde eine oftmals längst geübte Praxis endlich anerkannt. Den Vortrag von Prof. Dr. Basilius J. Groen /Graz finden Sie hier:

1. Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, sondern ein Sakrament des Lebens: Sie ermutigt in Zeiten der Krise, sie stärkt und heilt und lässt Lebensbrüche überwinden. Für den richtigen Vollzug ist entscheidend, was die Leidenden brauchen, nicht was das Kirchenrecht sagt. Wer leidet, sollte dabei erfahren, dass er/sie in eine Gemeinschaft des Glaubens eingebunden ist. Deshalb sind regelmäßig stattfindende gemeinsame Krankensalbungen wichtige Ereignisse im Gemeindeleben. Wo Zuwendung und Vertrauen gelingen, kann die Krankensalbung ihre Wirkung entfalten.

2. Zur Krankensalbung gehört wesentlich die Erfahrung der Sinne: Die heilsame Berührung durch das Salböl und die Handauflegung, damit die Heilsdimension spürbar wird. Die dazu notwendige „Intimität“ ist nur gewährleistet, wenn die Begleitung in der Krise und das Sakrament nicht auseinander gerissen werden. Wer begleitet, ist auch kompetent die Krankensalbung zu spenden.

3. Die Taufe ermächtigt grundsätzlich jeden Christen und jede Christin, die Salbung zu vollziehen; durch Jahrhunderte war dies in der Kirche selbstverständlich. Seelsorger/innen in Krankenhäusern erwarten Beauftragung und Unterstützung durch die Bischöfe – Verbote sind keine Hilfe. Die Beauftragung hat der Kompetenz zu folgen. Trotz immer wieder beklagtem Glaubensverlust, ist das Bedürfnis nach Ritualen in besonderen Situationen ungebrochen und darf von der Kirche nicht ohne Antwort bleiben. Die Zuziehung eines Priesters, der den/die Patient/in nicht kennt, führt zu einem magischen Missverständnis des Sakraments.

4. Die Begleitung eines Menschen in Krise oder Krankheit führt oft zu einer Lebensbeichte. Die Spendung der Krankensalbung durch Laien wird häufig mit dem Argument abgelehnt, dass wegen der damit verbundenen Sündenvergebung die priesterliche Jurisdiktion notwendig sei. Dabei wird übersehen, dass auch das Sakrament der Taufe, das ebenfalls die Vergebung der Sünden bewirkt, im Notfall sogar von jedem von der nötigen Intention geleiteten Menschen gespendet werden kann. „Bekennt einander eure Sünden, damit ihr geheiligt werdet“, sagt der Jakobusbrief (Jak 5, 16 f), denn „viel vermag das Gebet eines Gerechten.“ Das gemeinsame Gebet des/der Betroffenen mit dem/der Seelsorger/in vermittelt die Gewissheit der Vergebung gemäß der Vaterunser-Bitte: „Vergib uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.“

5. Die Ökumenische Zusammensetzung der Seelsorgeteams in den Krankenhäusern erlaubt keine Trennung des Dienstes nach Konfessionen. Zwar muss offen deklariert werden, wer katholisch oder evangelisch ist. Oft verlangen gerade Patient/innen, die schon lange kirchlich distanziert sind, eine Betreuung durch die eigene Konfession und zur Krankensalbung einen Priester; solche Wünsche müssen respektiert werden. Aber immer öfter stellt sich heraus, dass nicht die Konfession, sondern persönliche Zuwendung und Vertrauen entscheidend sind. So steht es frei, die Krankensalbung in vielfältigen Formen zu vollziehen. Hier sollte das Kirchenrecht entsprechend angepasst werden, damit zwischen der Wirklichkeit und dem Recht keine Kluft entsteht.