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Wir sind Kirche:Nährboden für Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt auch in Österreich entziehen PDF Drucken E-Mail
05.02.2010, Hans Peter Hurka

Image „Wir sind Kirche“ sieht drei Gründe für das Auftreten von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt in der römisch-katholischen Kirche: neben persönlichen Verfehlungen gibt es weltweite strukturelle Ursachen; sie liegen in autoritären und angstbesetzten Strukturen, der Tabuisierung von Bereichen der Sexualität und in den Versuchen der Kirchenleitungen, Vorfälle zu vertuschen.

Sexuelle Übergriffe sind aus der Causa Groer (1995), dem Priesterseminar St. Pölten (2004), seit Jahren aus den USA und Australien, seit dem Vorjahr aus Irland und nun auch aus Deutschland sowie als Einzelfälle aus anderen Ländern öffentlich bekannt. Leider wurde die Causa Groer von der Kirchenleitung verschleppt und konnten die Fragen keinen strukturellen Lösungen zugeführt werden.

„Wir sind Kirche“ fordert, endlich die tieferen, strukturellen Ursachen in den Blick zu nehmen: die strikte Sexualmoral, ein überhöhtes männliches Priesterbild sowie die autoritären hierarchischen Strukturen. Ohne eine Enttabuisierung in der Sexuallehre und eine grundlegende Änderung in der Einstellung zur menschlichen Sexualität wird nach Auffassung der katholischen Reformbewegung der Teufelskreis von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt in der römisch-katholischen Kirche nicht zu durchbrechen sein.

 „Wir sind Kirche“ begrüßt das mutige Vorgehen der Leitung des Canisius-Kollegs und des Jesuitenordens in Deutschland, insbesondere des Rektors des Jesuiten Kollegs in Berlin, P. Klaus Mertes SJ, und des Ordensprovinzials, P. Stefan Dartmann SJ, die mit Offenheit die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle konstruktiv angehen.

Sie schenken nicht nur den Opfern Gehör, sondern stellen auch die Fragen nach den zugrundeliegenden Strukturen, die zu sexualisierter Gewalt und ihrer systematischen Vertuschung führen. Dieses Thema – das vor 15 Jahren in Österreich in der Causa Groer auch einer der Auslöser für das Kirchenvolks-Begehren war – betrifft keinesfalls nur diesen Orden und dieses Land.

Es ist höchste Zeit, dass die römisch-katholische Kirchenleitung diese weltweiten Probleme ernsthaft analysiert und Konsequenzen zieht, die allen Menschen mehr Schutz ihrer Person sichern.

 „Wir sind Kirche“ ist überzeugt, wo autoritäre Strukturen herrschen, Mitbestimmung der Betroffenen und Begründungspflichten der Verantwortlichen bei Entscheidungen fehlen, fördert dies in einem Klima des angstvollen Schweigens auch sexuelle Übergriffe. Deshalb muss auch in Österreich die Kirchenleitung darauf bedacht sein, die begünstigenden strukturellen Voraussetzungen unverzüglich zu beseitigen.

„Wir sind Kirche“ fordert daher die Österreichische Bischofskonferenz auf, spätestens bei der Frühjahrs-Bischofskonferenz im März 2010 die Lage in Österreich zu klären. Dazu schlagen wir vor, eine von den Kirchenleitungen unabhängige Stelle für Opfer – aber auch für versuchte präsumtive Täter – einzurichten, bei der sexuelle Übergriffe gemeldet und kostenlose fachlich versierte Unterstützung in Anspruch genommen werden kann und diese Stelle öffentlich bekannt zu machen.

Das Verschweigen, ob und in welchem Ausmaß sexueller Missbrauch stattgefunden hat, fördert einen gefährlichen, latenten Verdacht, der die Glaubwürdigkeit der gesamten Kirche schwer beschädigt. Wenn es nicht zu einem Pauschalverdacht gegenüber allen Priestern, Ordensleuten und kirchlichen Einrichtungen kommen soll, muss die angstbesetzte kirchliche Sexuallehre und müssen die kirchlichen Strukturen auf den Prüfstand. Eine isolierte Missbrauchs- oder Zölibatsdebatte alleine würde zu kurz greifen. Themen wie Selbstbefriedigung, Homosexualität, vorehelicher Geschlechtsverkehr oder der Pflicht-Zölibat dürfen nicht mehr völlig tabuisiert sein. In der Priesterausbildung muss eine fundierte und in die Tiefe gehende Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität stattfinden.

Eine zentrale Verantwortung an dem bisherigen Verschweigen so zahlreicher Fälle trägt der Vatikan. Er hatte im Jahr 1962 in dem streng vertraulichen Dokument „Crimine sollicitationis“ alle Bischöfe angewiesen, sexuelle Vergehen von Priestern „mit größter Geheimhaltung“ innerkirchlich zu verfolgen, und die Opfer unter der Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen zu verpflichten. Dass diese Regelungen weiterhin gültig sind, hatte Kardinal Joseph Ratzinger noch 2001 verfügt, als die Glaubenskongregation mit dem „Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ die kirchenrechtliche Zuständigkeit für sexuelle Vergehen an sich gezogen hat. Das wiederholt geäußerte Entsetzen von Papst Benedikt XVI. über die Vorfälle ist wenig hilfreich, weil davon auszugehen ist, dass ihm solche Fälle seit Jahrzehnten bekannt sind und er die strukturellen Ursachen bisher leugnet.

Im November 2008 unternahm der Vatikan mit neuen Richtlinien für die Aufnahme ins Priesterseminar zwar endlich einen konkreten Versuch zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Priester und Ordensleute. Doch ist es fraglich, ob psychologische Tests für Priesteramts-Anwärter wirksame und geeignete Mittel der Prävention sein können. Problematisch ist vor allem, dass – wie schon in früheren Verlautbarungen – nicht klar zwischen sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen und Homosexualität erwachsener Menschen unterschieden und erneut Homosexualität als sexuelle Möglichkeit der Orientierung ausgeschlossen wird..

Unsere Kirche braucht eine grundlegende Änderung in der Einstellung zur Sexualität, eine „positive Bewertung der Sexualität“, wie sie auch Punkt 4 des Kirchenvolks-Begehrens fordert; siehe auch Wir sind Kirche-Positionspapier „Sexualität als Leben spendende Kraft“

Für den Vorstand der Plattform „Wir sind Kirche“: Hans Peter Hurka und Mag. Gotlind Hammerer


 Schreiben an die Bischofskonferenz vom 8. Februar 2010


Positionspapier von „Wir sind Kirche“ zur Sexualethik

„Sexualität als Leben spendende Kraft“

Die römisch-katholische Kirche braucht einen neuen, angstfreien, liebevollen und menschenfreundlichen Blick auf Sexualität als Leben spendende Kraft des von Gott geschaffenen und bejahten Menschen.

Eine zukunftsfähige christliche Sexualethik sollte nach Auffassung von „Wir sind Kirche“ gesellschaftliche Entwicklungen beobachten, analysieren und berücksichtigen, sie jedoch
nicht wahllos verurteilen. Die christliche Botschaft der Selbst- und Nächstenliebe ist der zentrale Orientierungsrahmen.

Sexualität wird von „Wir sind Kirche“ in seiner ganzen Vielschichtigkeit gesehen. Der Wert menschlicher Sexualität liegt nicht vorwiegend in der Zeugung und damit der Erfüllung der sozialen Funktion, sondern ist primär Ausdruck einer auf Dauer angelegten partnerschaftlichen Liebesbeziehung.1)

Voraussetzungen die zu einem „Aggiornamento“2) der christlichen Sexualethik führen:

  • Christliche Sexualethik gründet in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen; das bedingt gegenseitige Achtung und Respekt vor der Würde eines und einer jeden.
  • Eine zeitgemäße christliche Sexualethik berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der menschlichen Sexualität, einschließlich der Homosexualität. Eine Betrachtungsweise, die sich an einem statischen Naturrecht orientiert, ist unangemessen.
  • Eine am Menschen orientierte Ethik geht auf die sich ständig ändernden Situationen von Frauen, Männern und Familien auf Grund sozialer, politischer, technischer und globaler Entwicklungen ein. Ihre Grundsätze müssen unter gleicher Beteiligung von Frauen und Männern erarbeitet und beschlossen werden.

 

„Wir sind Kirche“ setzt sich für folgende Werte und Bewertungen ein:

  1. Es gibt eine Stufenleiter der Zärtlichkeit und ein breites Spektrum sexueller Beziehungen unterschiedlicher Intensität und Ausdrucksformen.
  2. Jugendliche und junge Erwachsene sind bei der Entwicklung ihrer Sexualität sensibel und aufmerksam zu begleiten. Zur Gewissensbildung trägt bei, wenn Themen wie sexuelle Beziehungen im Jugendalter, Verhütung oder sexuelle Orientierung im Sinne eines Wertekanons einer christlichen Sexualethik offen angesprochen werden.
  3. Gegenseitige Achtung und die Verantwortung für das Leben stehen im Vordergrund jeder Partnerschaft. Eine undifferenzierte, pauschale Verurteilung bestehender nichtehelicher oder vorehelicher sexueller Beziehungen wird den betreffenden Menschen in ihrem Verhalten nicht gerecht.
    Intime Beziehungen zwischen Partnern, die einander lieben und zu einer Dauerbindung entschlossen sind, müssen anders bewertet werden als wahlloser Geschlechtsverkehr mit beliebigen Partnerinnen und Partnern.
  4. Die Annahme eines Kindes in einer nicht- oder außerehelichen Beziehung ist eine positive sittliche Entscheidung, die Achtung und Hilfe verdient.
  5. Ehepartner verwirklichen Verantwortung und gegenseitige Liebe und Treue in besonderer Weise. Die Ehe gilt als wertvoller Ort für die volle sexuelle Gemeinschaft von Frau und Mann. Die Eheleute suchen die ihnen entsprechenden Formen, die ihrer konkreten Lebenssituation und ihrer körperlichen und seelischen Befindlichkeit angemessen sind. Dabei können alle jene Handlungen als gut und richtig angesehen werden, die der Eigenart der beiden Partner entsprechen und in gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Liebe sowie gemeinsamer Verantwortung geschehen.
  6. Die Ehe von Christinnen und Christen ist nach römisch-katholischem Verständnis Zeichen der Liebe Gottes zu den Menschen und deshalb ein Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden.
    Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) erwartet von den Eheleuten, dass sie „auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder - der schon geborenen oder zu erwartenden - achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen.“3)
    Die Österreichischen Bischöfe haben in der Mariatroster Erklärung vom 23. September 1968 so wie 13 weitere Bischofskonferenzen bezüglich der Empfängnisverhütung die persönliche Gewissensentscheidung der Eheleute hervorgehoben. Diese Aussagen sind nach wie vor gültig.
  7. Homosexualität ist ebenso natürlich wie Heterosexualität im Menschen angelegt. Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern (Menschen mit gegengeschlechtlicher Identität) sowohl in den lehramtlichen Aussagen wie auch im Leben der Kirche entsprechen nicht dem Gebot der christlichen Nächstenliebe. Menschen, die ihr Anderssein offen leben, dürfen von und in der römisch-katholischen Kirche weder ausgegrenzt noch verurteilt werden.
  8. Die Ausbreitung von HIV/Aids ist ohne den konsequenten Einsatz von Kondomen nicht zu bekämpfen. Der bloße und undifferenzierte Appell zur Enthaltsamkeit wird der Lebenswirklichkeit der Menschen nicht gerecht und ist deshalb unverantwortlich.
  9. Das Problem der rasant zunehmenden Weltbevölkerung wird durch das pauschale Verbot von Verhütungsmitteln verschärft.
  10. Fehlverhalten wie sexuelle Ausbeutung, körperliche oder seelische sexuelle Gewalt sowie Missbrauch von Kindern und Jugendlichen müssen klar und begründet als solches benannt und verurteilt werden. Menschen, die Opfer solcher Übergriffe geworden sind und die, die unter solchen Fehlentwicklungen leiden, bedürfen einer besonderen liebevollen Begleitung.
  11. Christinnen und Christen sind aufgerufen, gegenüber einer Entwertung der menschlichen Sexualität durch Medien und Werbung besonders wachsam zu sein.

Ausblick
Das Zusammenlebens von Menschen – insbesondere in sexuellen Beziehungen – und die Weitergabe des Lebens ist in allen Religionen geschützt. Wirksame Grundsätze einer menschenwürdigen Sexualethik auf globaler Ebene können nur in einem die Konfessionen und Religionen übergreifenden geschlechtergerechten Prozess entwickelt werden. Eine wirklichkeitsnahe und menschfreundliche Sexualethik wird den Menschen zu einer größeren Freiheit und Selbstannahme verhelfen.


Vom Vorstand der Plattform „Wir sind Kirche“ 2010 beschlossen.

 


1)  Wir sind Kirche nimmt hier und im Folgenden Formulierungen auf, die im Arbeitspapier „Sinn und Gestaltung
menschlicher Sexualität“ enthalten sind (1,3; 2.2.8; 4.1.1; 4.1.2; 4.2.3; 4.2.4; 4.2.5; 4.2.6; 4.3.2; 4.4.1; 4.4.3). Das
Papier wurde am 3.11.1973 von der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland
(„Würzburger Synode“) verabschiedet.

2)  Kernbegriff des Zweiten Vatikanischen Konzil, der das „Ankommen der Kirche in der Gegenwart“ meint

3)  Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“, Art. 50.