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Dr. Sigrid Müller Das Verständnis vom Gewissen hat eine lange Geschichte. Es ist vielschichtig und birgt auch klassische Konflikte. Es ist ein sehr breites Phänomen, von dem nur ein Ausschnitt betrachtet werden kann. In diesem Beitrag soll es zunächst um die biblischen Grundlagen unseres christlichen Verständnisses vom Gewissen gehen und dann um die neure Forschung im Bereich der Psychologie und Psychotherapie, was neuere Einsichten zur Gewissensbildung angeht.
1. Das Gewissen als Phänomen und seine Deutung bei Paulus Das Gewissen ist in der christlichen Tradition das Phänomen, in dem sich sittliche Einsicht, sittlicher Anspruch, Gefühle und die Forderung nach Authentizität (persönlicher Wahrheit) gemeinsam äußern. Das Phänomen lässt sich auch im AT beschreiben, doch gibt es keinen eigenen Begriff dafür. Die Erfahrung wird umschrieben mit Symbolbegriffen wie Seele, Geist, Inneres, Leber, Nieren, Herz. Die Organe drücken aus, dass die angesprochene Erfahrung bis ins Innerste der Person hinein verweist. Ein Beispiel für ein schlechtes Gewissen findet sich in 2 Samuel 24,10: „Dann aber schlug David das Gewissen, weil er das Volk gezählt hatte, und er sagte zum Herrn: Ich habe schwer gesündigt, weil ich das getan habe; doch vergib Deinem Knecht seine Schuld, Herr, denn ich habe sehr unvernünftig gehandelt.“ Gott fordert den ganzen Menschen, seine äußeren Taten und seine innere Gesinnung; vgl. Dtn. 6,4-9: „Höre, Israel, Jahwe, unser Gott ist einzig. Du sollst den Herrn, Deinen Gott lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft. Diese Worte, auf die ich Dich heute verpflichte, sollen auf Deinem Herzen geschrieben stehen, Du sollst von ihnen reden, wenn Du zu Hause sitzt und auf der Straße gehst, und wenn Du Dich schlafen legst und wenn Du aufstehst. Du sollst sie als Zeichen um Dein Handgelenk binden, Du sollst sie auf die Türpfosten Deines Hauses und in Deine Stadttore schreiben.“ Diese Beispiele drücken den Zusammenhang von Gotteserfahrung und sittlicher Selbsterfahrung aus. In der griechischen Philosophie begegnet uns das Gewissensphänomen bei Sokrates, der sich keinem sozialen Druck beugt, sondern seiner göttlichen Eingebung (Daimonion) folgt. Der spätere Fachausdruck für Gewissen Syneidesis hat im klassischen Griechischen noch keine moralische Bedeutung, sondern steht für inneres Bewusstsein, das Wissen um die eigene Verfassung (Zenon, Begründer der Stoa). Bei Aristoteles kann es auch im Sinne von Mitwisserschaft (z.B. bei einem Verbrechen) gebraucht werden. Im Lateinischen wird das Wort dann mit conscientia übersetzt und erhält eine spezifisch moralische Bedeutung. Bei Cicero taucht auch der Ausdruck morderi conscientia (Gewissensbisse haben) auf. Für Seneca ist das Gewissen „Gott in uns“. Die conscientia gehört zur unzerstörbaren Ausstattung des Menschen. Bei Notker Labeo, dem Mönch aus St. Gallen (+1022) taucht die Wortprägung giwizzani auf, die erste Übersetzung von conscientia ins Althochdeutsche. FAZIT Wir sehen hier, dass in der hebräischen, griechischen und lateinischen bis zur germanischen Tradition das innere Wissen um sich selbst, wie es um mich in meinem Innersten steht, und zwar - nicht nur in Bezug auf die Gesinnung, sondern auch auf mein Handeln gegenüber Anderen, als ein Phänomen beschrieben wird. - Im Jahwe-Glauben wird eine negative Selbsteinschätzung als Sünde gegenüber Gott erfahrbar. - Auch in der griechischen und lateinischen philosophischen Tradition wird das Gewissen als Stimme Gottes gedeutet, d.h. als Ort, in dem der Mensch mit einem bzw. etwas Anderem konfrontiert wird, als ob er in einen Spiegel schaut und dieser Spiegel spräche zu ihm. Gleichsam ein „Spieglein, Spieglein an der Wand, hab ich mein Tun auch recht erkannt?“ Wie ist das im Neuen Testament? Im NT taucht der spätere terminus technicus, das Wort syneidesis, häufig auf, aber ganz selten in den Evangelien. Nur in der Perikope von der Ehebrecherin im Johannesevangelium, die erst seit dem 8. Jh. als Bestandteil des Evangeliums belegt ist, findet sich: „Als die Ältesten das hörten, ging einer nach dem anderen fort, zuerst die Ältesten, von ihrer syneidesis überführt.“ (Joh 8,9) Wichtig ist der Begriff dagegen bei Paulus (22 von 30 Belegen finden sich bei ihm): Zentrale Aussagen zum Gewissen finden sich in Röm 14. Röm 14,23: „Alles, was nicht aus pistis (das griechische Wort für Glaube) geschieht, ist Sünde.“ (griech.: pan de ho ouk ex písteos hamartía estín). Pistis steht für die im persönlichen Glauben gewonnene Überzeugung. Gewissen erscheint hier als eine innere Instanz, die auf die subjektive Integrität des Menschen, also die Einheit von Erkennen und Handeln reagiert, und deren Reaktion auch Heilsbedeutung hat. Ein schlechtes Gewissen bedeutet den Untergang des Menschen vor Gott. Dieser Satz steht am Ende der Abhandlung von Paulus im Römerbrief, in der es darum geht, ob man nun in den römischen Hausgemeinden Fleisch essen soll oder nicht. Anscheinend (so Michael Theobald in seinem Römerbriefkommentar 127) „pflegte man in den ‚Hausgemeinden’ Roms …unterschiedliche religiöse Lebensstile, die sich gegenseitig auszuschließen schienen und eine Integration der verschiedenen christlichen Zellen in der Stadt zu einer homogenen und in sich geeinten Großgemeinde verhinderten.“ Paulus fordert die Adressanten auf, einander anzunehmen, „d.h. sich gegenseitig im Glauben anzuerkennen“ (Hilberath 127). Es ging um unterschiedliche Ernährungsgewohnheiten: die einen lebten vegetarisch, die anderen aßen Fleisch; die einen hielten sich an bestimmte Feiertage, die anderen unterschieden keine Festtage. Vermutlich ging es um Gruppen, die aus jüdischer Tradition am Sabbat festhielten; andere hatten sich ganz davon gelöst. Man kann fast von zwei christlichen „Konfessionen“ sprechen, so Hilberath (129), wobei sich die enthaltsame Konfession vermutlich aus dem jüdischen Verständnis der Reinerhaltung von allem heidnischen Unwesen im Falle einer Diasporasituation entwickelt hat (Belege bei Hilberath 130-131). Paulus schreibt also: „Nehmt den an, der im Glauben schwach ist, ohne mit ihm über verschiedene Auffassungen zu streiten. Der eine glaubt, alles essen zu dürfen, der Schwache aber isst kein Fleisch. Wer Fleisch isst, verachte den nicht, der es nicht isst; wer kein Fleisch isst, richte den nicht, der es isst. Denn Gott hat ihn angenommen. Wie kannst du den Diener eines anderen richten? Sein Herr entscheidet, ob er steht oder fällt. Er wird aber stehen, denn der Herr bewirkt, dass er steht. Der eine bevorzugt bestimmte Tage, der andere macht keinen Unterschied zwischen den Tagen. Jeder soll aber von seiner Auffassung überzeugt sein. Wer einen bestimmten Tag bevorzugt, tut es zur Ehre des Herrn, denn er dankt Gott dabei. Wer kein Fleisch isst, unterlässt es zur Ehre des Herrn, und auch er dankt Gott.“ (Röm 14,1-6) Es folgt der berühmte Satz: „Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder sterben, wir gehören dem Herrn.“ (Röm 14,8) Von dieser Überzeugung her gründet sich das Handeln der Christen nach Paulus: „Darum wollen wir uns nicht mehr gegenseitig richten. Achtet vielmehr darauf, dem Bruder keinen Anstoß zu geben und ihn nicht zu Fall zu bringen….Wenn wegen einer Speise, die du isst, dein Bruder verwirrt und betrübt wird, dann handelst du nicht mehr nach dem Gebot der Liebe. Richte durch deine Speise nicht den zugrunde, für den Christus gestorben ist.“ (Röm 14,15) Das Ziel eines solchen Handelns sieht Paulus in der Einheit der unterschiedlichen Christen im Glauben: „Es darf doch euer wahres Gut nicht der Lästerung preisgegeben werden, denn das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken, es ist Gerechtigkeit, Friede und Freude im Heiligen Geist. Und wer Christus so dient, wird von Gott anerkannt und ist bei den Menschen geachtet.“ (Röm 14,16-18). Was ist hier nun besonders interessant für unser Verständnis von Gewissen? Einerseits formuliert Paulus ganz klar, dass Christus und das gemeinsame Bekenntnis zu Christus im Zentrum des Handelns stehen müssen. Dieses aber lässt sich nicht einfach in konkrete Regeln gießen, die äußerlich zu befolgen sind, sondern der Glaube an Christus befreit zunächst von allen äußerlichen Regeln, von allen Äußerlichkeiten, und gibt ein inneres Prinzip für das Handeln: Handle aus Überzeugung, und praktiziere Deine Überzeugung in einer Weise, an der andere Gläubige keinen Anstoß nehmen müssen, wenn diese anderer Überzeugung sind, denn wichtiger als eigene Rechthaberei (d.h. notwendiger äußerer Ausdruck der eigenen Überzeugung) sind „Gerechtigkeit, Friede und Freude im Heiligen Geist“ (Röm 14,17) Natürlich ist es ein ganz spezifischer Kontext, in den hinein Paulus seine Worte formuliert, aber er sagt meines Erachtens viel Grundsätzliches aus: • Es ist wichtig und richtig, eigene Überzeugungen zu haben, die sich aus dem Glauben an Jesus Christus ergeben. • Man soll diesen Überzeugungen gemäß in seinem privaten Alltag leben. • Wo es zum Konflikt kommen könnte, wenn man mit anderen Christen zusammen in einer größeren Einheit wirken will, soll man Rücksicht nehmen, wenn andere engere Vorstellungen haben, damit diese nicht in Zweifel geraten, aber deswegen nicht auf die eigenen Überzeugungen verzichten, wobei Paulus – so Hilberath 169 – „den ‚Starken im Glauben’ die entscheidende Verantwortung für deren Gelingen zuschiebt: Sind sie innerlich frei genug, um auf die Durchsetzung ihrer eigenen Überzeugungen zu verzichten, dann sollten sie doch den ‚Schwachen’ deren ‚engere’ Ansichten nicht nur nachsehen, sondern sie ihnen auch ausdrücklich zubilligen. Großmut in dieser Hinsicht an den Tag zu legen – das wäre wirklich praktische Solidarität in Liebe!“ Grundlage für dieses Handeln aus Nächstenliebe ist die grundlegende Bedeutung, die Paulus dem Gewissen zumisst: Sie kommt – ohne hier den Begriff zu nennen – am Schluss dieses Kapitels zur Sprache: „Es ist nicht gut, Fleisch zu essen oder Wein zu trinken oder sonst etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt. Die Überzeugung, die du selbst hast, sollst du vor Gott haben.“ (Röm 14,21-22a) Das bedeutet: „Die innere Übereinstimmung mit sich selbst ist danach höchster subjektiver Beurteilungsmaßstab des eigenen Handelns – vorausgesetzt, man hat sich in dem, was man persönlich zu vertreten hat, auch gründlich und ‚gewissenhaft’ geprüft (was mir aber niemand weder abnehmen noch im Konfliktfall in Abrede stellen kann).“ (Hilberath 170) Wer diese Überzeugung hat, der wird selig gesprochen: „Wohl dem (in anderer Übersetzung: „Selig“, griechisch: makarios!), der sich nicht selbst zu verurteilen braucht bei dem, was er für recht hält.“ (Röm 14,22b) Diese Seligkeit (so Hilberath 170) ist mehr als innere Harmonie: Sie bezeichnet die Hoffnung, in der eigenen Haltung auch vor Gott Anerkennung zu finden; dies wird in negativer Weise durch den Schlusssatz des Kapitels bestätigt: „Wer aber Zweifel hat, wenn er etwas isst, der ist gerichtet, weil er nicht aus der Überzeugung des Glaubens handelt.“ (in Hilberaths Übesetzung: „Wer aber mit sich selbst im Streit liegt, wenn er isst, der ist schon gerichtet, weil er nicht aus Glauben handelt.“ Hilberath 170: „Er ist gerichtet – in den Augen Gottes, und zwar deswegen, weil Gott sich in seinem Urteil über den Menschen an das bindet, was dieser in der Endlichkeit seiner begrenzten Perspektive von seinem Willen für sich selbst zu erkennen vermag. Denn sein Wille ist kein abstraktes, über dem Menschen schwebendes Gesetz oder Prinzip, sondern wird je und je in dem konkret, was der Glaubende in seiner Situation, die er gegen keine andere eintauschen kann, als für sich selbst gültig wahrzunehmen vermeint. Konkret heißt das für Paulus: Wenn der Bruder oder die Schwester zur Überzeugung gelangt sind, bestimmte Speisen nicht essen zu dürfen, weil das Gott in seiner Tora angeblich von ihnen verlangt, dann werden sie an dieser ihrer Überzeugung auch gemessen werden. Wenn ich aber, der ich diese Überzeugung nicht teile, meinen Bruder oder meine Schwester mit welchen Mitteln auch immer, dazu nötige, gegen ihre Überzeugung zu handeln, dann bringe ich sie in einen inneren Zwiespalt, in dem sie sich selbst als Sünder richten. Denn gegen die eigene Glaubensüberzeugung zu handeln, das ist ‚Sünde’. – mit diesem Satz schließt das 15. Kapitel des Römerbriefs: „Alles, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde.“ (Röm 14,23). Das heißt, ich werde an ihnen schuldig, weil ich zum Anstoß dafür werde, dass sie im Glauben stolpern. FAZIT Interessant zu sehen ist, dass das Gewissen nicht inhaltlich dasselbe in jedem Einzelnen sagt. Verantwortung misst sich nicht an einem als allgemein anerkannten Gesetz, sondern an dem von jedem für sich selbst wahrzunehmenden und zu realisierenden Gotteswillen (Hilberath 171). Das Gewissen wird auch nicht als etwas Göttliches bezeichnet, sondern als der Seismograph für die Übereinstimmung von Handeln und eigener ‚Überzeugung aus Glauben’. Pistis heißt Glaubensüberzeugung (dazu Hilberath 173). Die letzte Beurteilung ist nämlich Gott überlassen. Wichtig ist, dass sowohl die „Schwachen im Glauben“ als auch die „Starken im Glauben“ aus dem Vertrauen in Gott handeln, dass er letztlich Gott alles zutraut, was zur Verwirklichung des eigenen Heils gehört. Vertrauen auf Gott, nicht Selbstüberschätzung oder Angst, sollen die Triebfeder des Handelns sein. Wichtig ist auch zu sehen, dass es nicht um das Beharren auf der eigenen Einsicht geht. Vielmehr ist das Gewissen zugleich persönliche Überzeugung und liebende Einschätzung der Konsequenzen für den anderen Menschen, mit dem ich zu tun habe. Ein soziales Element ist Teil dieses Verständnisses – es geht nicht im modernen Sinn um einen reinen Bezug auf persönlichen Überzeugungen. Überzeugungen sind nicht das letzte, sondern das letzte ist die Einheit aller in Gott, nämlich Gerechtigkeit, Friede und Freude. Von dort her bestimmt sich, ob ich meiner inneren Überzeugung Ausdruck gebe oder sie in Liebe zurückhalte, um andere Menschen nicht in Gewissenszweifel zu stürzen. - ein interessanter Ansatz, der auch im Hinblick auf das interreligiöse Miteinander entfaltet werden könnte! 2. Individualisierungstendenzen als Herausforderung an das christliche Gewissensverständnis
In der aktuellen Diskussion über das Gewissen ergeben sich zwei zentrale Fragen: die nach der Individualisierung und die nach der Kompatibilität mit einem säkularen Verständnis. Zur Individualisierung: Diese stellt sich dar als Rückbindung der Gewissensentscheidung an unreflektierte individuelle Standpunkte („ich bin halt so“). Angesichts eines Mangels (oder einer Überfülle) an Orientierung berufen sich zunehmend mehr junge Menschen auf ihren persönlichen Maßstab als letztes Urteil. Hier ist der Ansatz von John Henry Kardinal Newman (1801-1890) hilfreich. Für Newman war die clausula Petri: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg. 5,29) als Antwort, warum Petrus und die Apostel trotz des Verbots durch den Hohen Rat weiter Jesu Auferstehung verkündigen, der Ausgangspunkt für seine Betrachtungen zum Gewissen. Kardinal John Henry Newman konvertierte nach einer langen Suche nach der Wahrheit zum katholischen Glauben. Newman trifft eine Unterscheidung zwischen rein äußerlich bleibenden Zustimmungen, die nichts mit der persönlichen Lebenserfahrung zu tun haben (notionale Zustimmungen) und solchen, die durch eine „Erschließungserfahrung“ zustande kommen (reale Zustimmungen). Das Gewissen ist für Newman ein Beispiel für eine solche reale Erfahrung: Es gibt einen Unbedingtheitsanspruch, in dem sich Gott als Richter zeigt, der die Misere und Unzulänglichkeiten der menschlichen Lebenslüge aufdeckt. Persönliche Entscheidungen können Menschen treffen, weil sie einen „illative sense“ haben. Newman meint damit, dass man durch eine Häufung von Wahrscheinlichkeiten persönliche Gewissheit erlangen kann (wie ein aus vielen Einzelfäden gebündeltes Kabel). Vorbild solcher reifen Personen sind Menschen, die durch das Leben in weiser Erfahrung gebildet sind (nicht die Intellektuellen). Die Stunde der Wahrheit schlägt im alltäglichen Leben, nicht in der wissenschaftlichen Reflexion. Jeder hat daher das Recht, für sich zu sprechen und dadurch den Schatz der Erfahrung des Glaubens zu erweitern. Newman richtete sich dabei gegen den Egoismus als Falle und stellte ihm den Egotismus entgegen: Egotismus heißt, aus tiefer, subjektiver, realer Erfassung der Wirklichkeit und nicht aus zweiter Hand leben. Diese Erfahrung ist konstitutiv für das Menschsein und Christsein. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es Menschen gibt. Nur der kann zu Gott finden, der sich selber annimmt, aus seiner tiefsten inneren Erfahrung lebt.1) An diesem Beispiel wird die Kopplung des individuellen Gewissensurteils an eine tiefe Suche nach dem wahren Leben, in religiöser Sprache nach Gott, deutlich. Es kommt aus dem Inneren, betrifft die ganze Person, aber es bedarf einer wirklichen, ernsthaften Suche. 3. Die Interdisziplinäre Vermittlung des Gewissensbegriffs Warum ist ein interdisziplinäres Verständnis vom Gewissen wichtig für uns? Viele der Prozesse, die wir mit dem Gewissen verbinden: die menschlichen Absichten, das nachfolgende Tun, die daraus entstehenden Konsequenzen, die den ganzen Prozess begleitenden Bewertungsprozesse sind zunehmende Gegenstand von neurologischen Untersuchungen, auch wenn es noch viel zu wenig Forschung in diesen Bereichen gibt. Auf der anderen Seite sind die Disziplinen, die sich mit seelischen Problemen beschäftigen, also die verschiedenen Formen der Psychologie und Psychotherapie, nicht (bzw. nur in Ausnahmen 2)) mit dem Begriff des Gewissens vertraut. Roland Mahler hat in einer erst kürzlich erschienenen Studie (Roland Mahler, Gewissen und Gewissensbildung in der Psychotherapie, Wiesbaden 2009) versucht, den Gewissensbegriff wieder in diese Disziplinen einzuführen und so eine interdisziplinäre Betrachtung des Phänomens Gewissen zu erreichen.3) Es geht aus psychologischer und psychotherapeutischer Sicht um die Frage der kognitiven und emotionalen Kompetenzen, und vor allem um Identität (Ich-Bewusstsein). „Individuelle und kollektive Bewertungsprozesse des Handelns liefern dabei dem Einzelnen die Gewissheit, das getan zu haben oder zu tun, worin er sich im Kontinuum der Zeit und in der Komplexität unterschiedlicher sozialer und ökonomischer Handlungsgefüge wieder erkennen kann. Gewissenstätigkeit ist also die für das Wohlbefinden des Individuums wichtige Basis konsistenter Selbstidentifikation in komplexen Prozessen wechselseitiger Gestaltung einer gemeinsamen Wirklichkeit. Umgekehrt bewirket das Fehlen dieser inneren Konsistenz angesichts derartiger Prozesse eine latente oder virulente Verunsicherung der Ich-Struktur bzw. eine negative Selbstbewertung“ (Mahler 32-33). Aus psychologischer Sicht kann man die Gewissensbildung folgendermaßen verstehen: Sie ist ein zentraler „Teil eines komplexen Vorganges der Menschwerdung…Gewissensbildung im rechten Sinne erscheint somit als die pädagogische Aufgabe schlechthin, so wahr das Gewissen für die selbsttreue Authentizität und personale Kongruenz des Individuums gegenüber seiner Umwelt ebenso wie für die soziale Integriertheit desselben aufgrund des verantwortlichen Handelns steht“ (Mahler 91-92). In der neurologischen Forschung kann man teilweise (durch bildgebende Verfahren) beobachten, in welchen Gehirnarealen die Bewertung und Koordination von Handlungen verortet ist und wo Erkenntnisse und Emotionen verarbeitet werden. Auffallend ist dabei eine große Anpassungsfähigkeit („Plastizität“) der neuronalen Strukturen, aber auch eine gravierende Störbarkeit. Auf diese Weise konnte man auch feststellen, dass sich bestimmte Verbindungen zwischen den Gehirnarealen erst im Laufe der Adoleszenz bilden. Davon sind auch „antizipierende Bewertungen hinsichtlich möglicher Folgen des aktuellen Handelns“ betroffen (Mahler 92). „Gewissensbildung ist also stets auch ein Ausdruck von physiologischer Reifung und von neuronaler Ausformung“ (Ebd.). Es stellt sich die Frage warum man überhaupt ein Gewissen „bilden“ soll. Es besteht einerseits ja die Gefahr, dass ein erlerntes Gewissen als Über-Ich im Sinne der sozialen Kontrolle darstellen kann, das dann „dem eigentlichen Prozess der individuellen Persönlichkeits- und Selbstbildung zwischen Autonomie und gesellschaftlicher Anpassung im Wege steht. Dem steht das Postulat und die Erfahrung der prinzipiellen Fehlbarkeit des subjektiven Gewissens gegenüber, aus welcher eine Notwendigkeit der Gewissenspädagogik (etwa angesichts von krassen Fehlleistungen, wie sie im Dritten Reich und anderorts zu konstatieren sind) abgeleitet werden kann“ (Mahler 93). Wichtiges Ziel der Gewissensbildung ist ein wachsendes eigenständiges Gewissen. Dies beobachtet man am 1. wahrgenommenen Widerspruch zwischen (eigener) sensibler Gewissenseinstellung und durchschnittlichem Gewissensverhalten (z.B. der Peer-Group) 2. wahrgenommenen Widerspruch zwischen autoritärer (d.h. durch äußere Vorgaben bestimmter) und autonomer (intrinsischer) Gewissensanforderung. Mahler fasst zusammen: „Es besteht also Grund zur Annahme, dass sich die lebendige Funktionalität von Gewissen zum einen im Maß der Ich-Treue (Selbstkonsistenz) des Urteils, zum anderen in demjenigen der personalen Relationalität zwischen Selbstbehauptung und Anpassung an bestehende Normen und Ansprüche fassen lässt. Ich-Treue des Urteils bedarf nun aber ebenso der Präzisierung wie die personale Relationalität des Selbst in sozialen Bezügen…Gewissensbildung als pädagogischer Prozess hat also die Entwicklung des Individuums auf der Ebene der personalen Identität (Persönlichkeitsbildung) mit der Entfaltung der relationalen Identität (Sozialisation und Erwerb von Sozialkompetenz) in Beziehung zu setzen.“ (Mahler 96). „Die alltagspädagogische Wirklichkeit der Gewissensbildung erweist sich in der entwicklungsgerechten Übernahme von Verantwortung. Dabei wird die personale Freiheit angesichts der begegnenden Situation geschichtlich aktualisiert und in einem bestimmten Handeln ausgetragen. Solches Handeln wirkt seinerseits wieder zurück auf die Selbstbestimmtheit des Menschen und auf die Weltoffenheit des Daseins. Entspricht das Handeln der verantwortlichen Bestimmtheit des Selbst (und umgekehrt) und wird dadurch die existentiale Differenz von Welt (als ‚man’) und Ich gewahrt, ist grundsätzlich ein positiver Effekt für die Gewissensbildung zu erwarten. Noch stärker als im therapeutischen Prozess wird im pädagogischen Geschehen die multiperspektivische Bezogenheit von Selbst und Welt hervorgehoben. Damit ist vorab eine vielfältige Regulation von Ansprüchen und Erwartungen verbunden. Die dazu notwendigen Fähigkeiten der Bewertung und Priorisierung von Reizen und Impulsen, der Toleranzbildung und Antizipation, der Bedarfsabwägung und der Skalierung eigener Bedürfnisse sind Inhalte sozialer Lernprozesse, für welche die jeweilige kulturelle Sozialwelt die notwendigen Institutionen bereitzustellen hat.“ (Mahler 102-103). 4. Schlussbemerkungen Die Herausbildung einer Identität ist in der modernen psychologischen Forschung ebenso wichtig wie in den Texten des Paulus. Auch die Notwendigkeit, dass Gewissensentscheidungen den konkreten Situationen entsprechen müssen und dass diese immer einer Entwicklung unterliegen, die in der persönlichen Entwicklung eines Menschen (bei Paulus außerdem seiner Glaubensentwicklung) begründet ist, findet man sowohl bei Paulus als auch in der modernen psychologischen Forschung. Ebenso ist konstitutiv für die Gewissensbildung, dass Eigenheit (Autonomie) und Rücksicht auf Andere (Integration von Ansprüchen und Normen) zum Ausgleich kommen. In ganz zentralen Punkten treffen der Gewissensbegriff bei Paulus und das psychologische Verständnis von Gewissen zusammen. Offen bleibt in diesem Augenblick allein die Frage, wie eine religiöse Deutung des Gewissens in die psychologische Betrachtung integriert werden kann. Denn in dieser religiösen Deutung ist das Ich nicht das Letzte, sondern das Gewissen verweist zudem auf Gott. Weil die Gottesbeziehung aber eine Realität ist, die das Handeln von Menschen prägt, darf auch diese Dimension nicht vernachlässigt werden.
Anmekungen: 1) Von Kardinal Newman wird folgende Begebenheit erzählt: Kardinal Newman hatte sich deshalb auch gegen die Dogmatisierung der Unfehlbarkeit des Papstes ausgesprochen. Als 1870 das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes veröffentlicht wurde, gab Newman eine minimalistische Interpretation: Dem Papst gebühre ein Vorschuss an Vertrauen, doch absoluten Gehorsam könne weder der Papst noch ein König verlangen: Die einzige absolut verpflichtende Instanz ist für Newman nur das Gewissen als Stimme Gottes. In einem Brief schreibt er: Wenn es nicht unschicklich wäre, nach dem Essen einen Toast auf die Religion auszusprechen, so würde er auf den Papst trinken: „Doch zuerst auf das Gewissen und dann auf den Papst!“ 2) Einer der ganz wenigen Psychologen, die vom Gewissen sprechen, ist Viktor Frankl: Er schreibt in seinem Kapitel zur „Transzendenz des Gewissens“ (39-40), dass die Freiheit des Menschen ein wovon und ein wozu hat: Freisein von den eigenen Trieben (das Freud’sche „Es“) und Freisein zur Verantwortung, zum Gewissenhaben. Seiner Ansicht nach trifft Marie von Ebner-Eschenbach dieses Faktum am besten, indem sie sagt: „Sei deines Willens Herr und deines Gewissens Knecht!“ Frankl antwortet: „Nun, Herr meines Willens bin ich schon, sofern ich Mensch bin, zugleich aber dieses mein Menschsein richtig verstehe: sofern ich es eben als Freisein, mein ganzes Dasein als Verantwortlichsein verstehe. Soll ich darüber hinaus ‚Knecht meines Gewissens’ sein, ...dann muß es wohl etwas Höheres sein als der Mensch, der die ‚Stimme des Gewissens’ doch bloß vernimmt…Mit anderen Worten: Knecht meines Gewissens kann ich erst dann sein, wenn ich, in meinem Selbstverständnis, das Gewissen als mein bloßes Menschsein transzendierendes Phänomen – und damit mich selbst, meine Existenz, eben von der Transzendenz her verstehe. Ich dürfte das Phänomen des Gewissens dann nicht bloß in seiner psychologischen Faktizität, sondern in seiner wesentlichen Transzendentalität begreifen…erst der transzendente Charakter des Gewissens lässt uns den Menschen und lässt uns im besonderen seine Personalität überhaupt erst in einem tieferen Sinne verstehen. Der Ausdruck „Person“ würde in diesem Lichte nämlich eine neue Bedeutung gewinnen; denn wir könnten jetzt sagen: Durch das Gewissen der menschlichen Person per-sonat eine außermenschliche Instanz.“ Wie verhält es sich aber mit irreligiösen Menschen? Frankl meint: „Der irreligiöse Mensch ist also derjenige, der sein Gewissen in dessen psychologischer Faktizität hinnimmt; derjenige, der bei diesem Faktum als einem bloß immanenten quasi haltmacht – vorzeitig haltmacht, können wir sagen: denn er hält das Gewissen für eine Letztheit, für die letzte Instanz, vor der er sich zu verantworten hat. Das Gewissen ist aber nicht das letzte Wovor des Verantwortlichseins; es ist keine Letztheit, sondern eine Vorletzheit.“ Und auf die Frage, warum der irreligiöse Mensch nicht weitergeht und auf dem Vorgipfel stehen bleibt, antwortet er: „Weil er den festen Boden unter den Füßen nicht missen will; denn der eigentliche Gipfel – der ist seiner Sicht entzogen, der ist vom Nebel verhüllt, und in diesen Nebel, in dieses Ungewisse, wagt er sich eben nicht hinein. Dieses Wagnis leistet eben nur der religiöse Mensch. Was aber sollte beide davon abhalten, dass sie dort, wo der eine stehenbleibt und der andere aufbricht zum letzten Wegstück, voneinander Abschied nehmen ohne Groll? Gerade der religiöse Mensch müsste doch auch diese negative Entscheidung seines Mitmenschen respektieren können; er müsste diese Entscheidung sowohl als grundsätzliche Möglichkeit anerkennen wie auch als tatsächliche Wirklichkeit hinnehmen. Denn gerade der religiöse Mensch müsste wissen, dass die Freiheit einer solchen Entscheidung eine gottgewollte, gottgeschaffene ist; denn in einem solchen Grade ist der Mensch frei, von seinem Schöpfer frei geschaffen, dass diese Freiheit eine Freiheit bis zum Nein ist, dass sie so weit geht, dass das Geschöpf sich auch gegen seine eigenen Schöpfer entscheiden, dass es Gott auch verleugnen kann.“ 3) Er beschreibt die Gewissensfunktion als „die menschlichen Absichten, dem nachfolgenden Tun und den daraus entstehenden Konsequenzen zugrunde liegenden und den gesamten Prozess begleitenden Bewertungsprozesse. Diese sind es, welche die menschlichen Aktivitäten im jeweiligen subjektiven Befinden emotional und kognitiv reflektieren. Wer handelt, stellt sich hinsichtlich Absicht, Vollzug und Konsequenzen vor seiner Integrität und derjenigen seines Umfeldes gleichsam in Frage und riskiert im schlimmsten Falle den Widerspruch der eigenen Selbstwertstruktur in Gestalt von Selbstkritik, Scham und Reue.“ (Mahler 31)
Literatur: Peter Fonk, Das Gewissen. Was ist es – wie es wirkt – wie weit es bindet, Kevelaer 2004 (topos-plus-Taschenbuch), 50-64. Viktor E. Frankl, Der unbewußte Gott. Psychotherapie und Religion, 41997, 39-45. Karl Golser, Gewissen und objektive Sittenordnung, Wien 1975, 21-23 [bezieht sich auf die Schemata im II. Vatikanum]. Ludger Honnefelder, Was soll ich tun, wer will ich sein? Vernunft und Verantwortung, Gewissen und Schuld, Berlin 2007, 35-86. Heinz D. Kittsteiner, Die Entstehung des modernen Gewissens, Darmstadt 21992. Roland Mahler, Gewissen und Gewissensbildung in der Psychotherapie, Wiesbaden 2009. Martin Pöttner, „Gewissen“ im Neuen Testament, in: Walter Buchinger/Susanne Dungs/Uwe Gerber (Hg.), Umstrittenes Gewissen, Frankfurt a.M. 2002 (Darmstädter theologische Beiträge zur Gegenwartsfragen 8), 181-209. Joseph Ratzinger, Gewissen und Wahrheit, in: Michael Kessler/Wolfhart Pannenberg/Hermann Josef Pottmeyer (Hg.), Fides quaerens intellectum, Beiträge zur Fundamentaltheologie. Max Seckler zum 65. Geburtstag, Tübingen 1992, 293-309. Roman A. Siebenrock, Zuerst das Gewissen – John Henry Newman (1801-1890), in: Michael Langer/Józef Niewiadomski (Hg.), Die theologische Hintertreppe. Die großen Denker der Christenheit, München 2005, 99-111. Bernhard Sill (Hg.), Gewissen. Gedanken, die zu denken geben, Paderborn 2006. (Textsammlung) Michael Theobald, Römerbrief Kapitel 12-16 (Stuttgarter Kleiner Kommentar – Neues Testament 6/2 –, hg.v. Gerhard Müller , Stuttgart 1993. Günter Virt, Wie ernst ist das Gewissen zu nehmen? Zum Ringen um das Gewissen auf dem 2. Vatikanischen Konzil, in: Jacob Kremer (Hg.), Aufbruch des Zweiten Vatikanischen Konzils heute, Innsbruck-Wien 1993, 130-153.
Diesen Vortrag hat Frau Dr. Sigrid Müller am 21. Februar 2010 vor dem Lainzer Kreis gehalten. Frau Dr. Sigrid Müller ist seit 2006 Moraltheologin an der römisch katholischen Fakultät der Universität Wien.
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