| Laienstand als Strafe? |
| 08.07.2012, | |
|
Im „Kurier“ gab es die Meldung, dass der wegen Kinderpornographie zu einer Haftstrafe verurteilte Bischof Raymond Lahey aus Kanada mit einer der schwersten Strafen der katholischen Kirche belegt wurde: „Der Vatikan versetzte den 71jährigen früheren Diözesanleiter von Antigonish in den Laienstand zurück.“ Das gab Otto Urban Anlass zu denken und er überlegt, ob der Katholische Laienrat diesbezüglich nicht einen Beschluss fassen sollte: Vielleicht könnte der Laienrat beschließen, den leider straffällig gewordenen Bischof nicht in den Laienstand aufzunehmen. Der Laienstand ist keine Strafinsel – oder eine unterklassige Vereinigung, der Abschaum für gestrandete Kleriker. Die Aufnahme des Bischofs in den Laienstand könnte jedoch unter folgenden strafverschärfenden Maßnahmen beantragt und unter gewissen Auflagen vom Laienrat genehmigt werden. Der Bischof müsste – wie jeder für sich sorgende Laie: Als Entgegenkommen und als Lohn für seine jahrelange verdienstvolle Tätigkeit als Bischof könnte man ja ergänzen: Der rückversetzte Bischof wird dispensiert von Ich erwarte mir, dass der Laienrat meine Empfehlung huldvoll entgegennimmt und sie nicht nur einstimmig annimmt, sondern auch zur Kenntnis an den Vatikan sendet. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Laienrat wenigstens jede Schuld an weiteren Kirchenaustritten ablehnen. Denn ein Katholik mit etwas Hirn kann in der heutigen Zeit mit einer solchen Kirchenstrafe nichts anfangen. Vielmehr fühlt er sich ins Mittelalter zurückversetzt. |