Anderes

Die Sorge um das „gemeinsame Haus“ der Schöpfung ist ein weiteres „Werk der Barmherzigkeit“. Papst Franziskus schlägt es vor als Ergänzung zu den klassischen Aufzählungen der „Werke der Barmherzigkeit“ (vgl. Mt 25,34–46). In einer Botschaft zum diesjährigen Weltgebetstag für die Schöpfung wendet er sich an die Kirche: „Die Erde schreit auf…“, greift der Papst den Tenor seiner Enzyklika „Laudato Si“ auf. „Der Planet erwärmt sich weiter, zum Teil aufgrund menschlichen Tuns: 2015 war das wärmste Jahr, das je verzeichnet wurde, und 2016 wird wahrscheinlich noch wärmer werden. Das bewirkt Dürreperioden, Überschwemmungen, Brände und immer besorgniserregendere extreme meteorologische Ereignisse.“ Der Klimawandel trage auch zu der Krise der Zwangsmigration bei. Die Armen der Welt, die den Klimawandel am wenigsten zu verantworten haben, sind die Verletzlichsten und leiden bereits unter den Auswirkungen. „Es sei erforderlich, für die Umwelt der ärmeren Länder zu sorgen durch die Bereitstellung von Geldmitteln und technischer Unterstützung, die ihnen helfen, mit den Folgen des Klimawandels umzugehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.“ Religiös entspreche dies alles dem, was man als „Werk der Barmherzigkeit“ bezeichnen könnte. „Ich erlaube mir also, eine Ergänzung der beiden traditionellen Aufzählungen der sieben Werke der Barmherzigkeit vorzuschlagen, indem ich jedem von ihnen die Sorge um das gemeinsame Haus anfüge“, schreibt der Papst. (www.de.radiovaticana.va v. 1. 9.)

Die römisch-katholische Kirche in Indien hat am 2. September einen großen 24-stündigen Arbeiterstreik unterstützt. Für eine bessere Lohnauszahlung und gegen die von der herrschenden Regierung betriebene Arbeitspolitik legten nach Angaben von „Ucanews“ nicht weniger als 180 Millionen Menschen in ganz Indien die Arbeit nieder. Die Kirche trete für Mindestlohn und Sozialhilfe ein, beides sei nicht überall in Indien die Norm, erklärte Jaison Vadassery, der für den Bereich Arbeit zuständige Sprecher der römisch-katholischen Indischen Bischofskonferenz, die Unterstützung der Kirche für die Massenkundgebung. Die Veranstaltung war von Arbeitergruppen der kommunistischen Partei und von der oppositionellen Kongresspartei organisiert worden. (www.de.radiovaticana.va u. ucanews v. 6. 9.)

Die Bischöfe Perus haben das schwierige Verhältnis mit der römisch-katholischen Universität in Lima geklärt und nehmen ihre Beziehungen zur Universität wieder auf. Grund dafür ist eine Entscheidung von Papst Franziskus nach seiner Konsultation der von ihm eingesetzten Kommission zur Findung einer „einvernehmlichen endgültigen Lösung“ des Konflikts. Hintergrund war die Frage, wie weit sich Rom in die wissenschaftliche theologische Forschung einmischen dürfe. Am Höhepunkt der Unstimmigkeiten hatte der Vatikan 2012 untersagt, dass sich die Universität weiter „päpstlich“ nennen darf. (JA v. 4. 9.)

Das Millionenvermögen eines verstorbenen Bischofs, der im Zentrum des Missbrauchsskandals der 1970er und 1980er im australischen Bistum Ballarat stand, soll Missbrauchsopfern zugutekommen. Wenige Wochen vor seinem Tod gestand der schwerkranke Bischof Ronald Mulkearns vor der australischen Behörde die ihm vorgeworfenen Missbrauchsfälle. „Ich möchte sagen, dass es mir schrecklich Leid tut, dass ich damals nicht anders gehandelt habe.“ Bischof Ronald Mulkearns hat laut australischen Medienberichten sein Vermögen, darunter eine auf umgerechnet 1,3 Millionen Euro geschätzte Immobilie, seiner früheren Diözese hinterlassen. Der amtierende Bischof von Ballarat, Paul Bird, kündigte am 6. September in australischen Medien an, die Erbschaft für die Hilfe für Missbrauchsopfer nutzen zu wollen. „Was immer die Diözese Ballarat aus dem Vermögen von Bischof Mulkearns erbt, beabsichtigt sie zur Hilfe für Missbrauchsopfer beiseite zulegen“, sagte Bird. „Das wird die Fortsetzung der Unterstützung ermöglichen, die die Diözese Missbrauchsopfern seit Jahren leistet.“ (www.de.radiovaticana.va v.6. 9.)

Der künftige Bischof von Limburg, Georg Bätzing, wünscht sich „mehr Mut zum Experiment“. „Man muss den Mitarbeitern und Ehrenamtlichen die Freiheit geben, in ihrer jeweiligen Seelsorge-Situation Versuche zu machen, und fehlertolerant sein“, sagte er im Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Im Rahmen des katholisch Möglichen ist viel mehr möglich, als wir uns zutrauen." Dazu wolle er ermutigen, betonte Bätzing, der am 18. September in Limburg zum Bischof geweiht wird. (www.de.radiovaticana.va u. kna v. 14. 9; JA v. 9. 10.)

Die Bischofskonferenz von Paraguay ist in Luque (Paraguay) Gastgeberin der Basisgemeinschaften aus ganz Lateinamerika und der Karibik. Das Treffen ab dem 13. September ist der zehnte Kongress dieser Art. In den letzten 30 Jahren sind befreiungstheologisch ausgerichtete Basisgemeinschaften von vielen Bischöfen und den Päpsten noch stark kritisiert worden. Die Delegierten erinnern bis zum 17. September u.a. an die Anerkennung kirchlicher Basisgemeinschaften durch den Rat Lateinamerikanischer Bischofskonferenzen (CELAM) vor 50 Jahren. „Hauptziel ist eine Neubelebung der kirchlichen Basisgemeinschaften auf den Grundlagen der heutigen Zeichen der Zeit und der Erfahrungsaustausch mit Blick auf Zukunftsperspektiven“, heißt es in einer Verlautbarung der Bischofskonferenz. (fides u. www.de.radiovaticana.va v. 14. 9.)

Der Vatikan greift durch und beurlaubt wegen Kindesmissbrauchs einen Bischof der Urlaubsinsel Guam im Westpazifik: In einer Erklärung kündigt der Apostolische Administrator der Erzdiözese Agana, Kurienerzbischof Savio Hon Tai-Fai, am 18. September an, dass sich ein Kirchengericht mit den „sehr ernsten Vorwürfen" gegen den 70-jährigen Erzbischof Anthony Sablan Apuron befassen werde. Papst Franziskus beobachte den Fall persönlich. Hon wurde vom Vatikan mit der vorübergehenden Leitung der Erzdiözese beauftragt. Er entschuldige sich bei allen Opfern sexuellen Missbrauchs durch Geistliche. Apuron, seit 1986 Erzbischof von Guam, bestreitet jedoch die Vorwürfe und lehnt einen Rücktritt ab. Die Beurlaubung Apurons war die erste nach einem Erlass von Papst Franziskus vom Juni 2016. Dieser sieht die Absetzung eines Bischofs vor, der sich einer schweren Verletzung der Sorgfaltspflicht schuldig macht beim Vorgehen gegen den Missbrauch Minderjähriger oder schutzbedürftiger Erwachsener.(www.kathpress.at vom 20. 9.)