Kardinal Walter Kasper fordert eine "realistische Theologie der Ehe" und "Einzellösungen" bei der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten.

Eine "realistische Theologie der Ehe" müsse das Scheitern ebenso wie die Möglichkeit der Vergebung bedenken", schreibt er in einem Aufsatz, den die Zeitschrift "Stimmen der Zeit" am 25. 6. vorab auf ihrer Internetseite veröffentlichte. Dazu müssten "ein ehrliches Urteil des Betroffenen über seine persönliche Situation" und ein positives Votum des Beichtvaters vorliegen. Hierbei gehe es nicht um Ausnahmen vom Recht, so Kasper, "sondern um eine angemessene und barmherzige Anwendung des Rechts". Jede einzelne Situation müsse "verständnisvoll, diskret und taktvoll" geprüft werden. Es könne nur Einzellösungen geben und "keine allgemeine Lösung des Problems", heißt es in dem Beitrag mit dem Titel "Nochmals: Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten?". Kasper erinnert in diesem Zusammenhang auf das traditionelle katholische Prinzip der Billigkeit, der sogenannten Epikie. Damit knüpft er an sein gemeinsames Hirtenschreiben als Bischof von Rottenburg-Stuttgart mit dem damaligen Mainzer Bischof Karl Lehmann und dem Freiburger Bischof Oskar Saier aus dem Jahr 1993 an. Eine "solche Weiterentwicklung der kirchlichen Bußpraxis" für wiederverheiratete Geschiedene wäre kein "Bruch mit der Lehre und der Praxis der Kirche", erklärt Kasper offensichtlich mit Blick auf seine Kritiker weiter. Eine recht verstandene "Hermeneutik der Kontinuität" schließe "praktische Reformen und damit ein Moment der Diskontinuität nicht aus, sondern ein". Der frühere Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen beruft sich hierbei ausdrücklich auf Papst Benedikt XVI. http://de.radiovatikana.va v. 25. 6.; Katheweb/KAP v. 26. 6.; JA v. 5. 7.))