Schon das Konzil von Trient (1545 – 1563) erlaubte in Ausnahmefällen die Wiederheirat.

In einem Beitrag der Jesuitenzeitschrift "Civilta Cattolica" vom 5. 10. beweist der Kirchenhistoriker an der römischen Universität, Pater Giancarlo Pani SJ, dass dieses Konzil den Bischöfen der Diözese Venedigs gestattete, die Praxis der Wiederheirat der orthodoxen Kirche für Christen der mit Rom unierten Kirche zu den Sakramenten zuzulassen. Dies galt für die Gebiete Griechenlands. Kretas und Zyperns. Diese Erlaubnis wurde nie zurückgenommen. Die Venezianer hätten damals damit argumentiert, dass andernfalls Unruhe unter den Christen im östlichen Teil ihrer Republik entstehen würde. Die Erlaubnis wurde mit 97 zu 80 Stimmen gewährt. Die von italienischen Jesuiten getragene Zeitschrift wird vom vatikanischen Staatssekretariat gegengelesen und gilt daher als kirchlich offiziös. (Kathweb/KAP v. 5. 10.; JA v. 5. 10.)