Ein überfälliger Rücktritt

Zum Rücktritt von Papst Benedikt XVI und zur Papstwahl 2013

11.03.2013, Stefan Herbst

Eine kleine, persönliche Bemerkung sei kurz vorausgeschickt: Schon seit dem Sommer 2012 während einer Solidaritätsreise für den Solidaritätsfonds Pax Christi nach Kolumbien habe ich mich mit dem Gedanken getragen, einen Artikel über den allfälligen Rücktritt von Papst Benedikt XVI alias dem deutschen Theologen Josef Ratzinger zu schreiben. Eine Materialsammlung liegt vor. Auch die Hauptargumente dieses Beitrages sind nach langer Auseinandersetzung und intensiver Recherchearbeit geblieben.

Der Papst ist nun mit seinem Rücktritt aus – wie er vorgibt - Altersgründen dieser Forderung zuvorgekommen. Es ist davon auszugehen, dass einige der hier angeführten Argumente für den von mir geforderten Rücktritt dieses Papstes, möglicherweise im Hintergrund eine Rolle für den faktischen Rücktritt gespielt haben dürften, wenn auch sicherlich die Einsicht von Ratzinger in diese „Hintergründe“ allenfalls nur sehr verdunkelt und in der Je-Meinigkeit seiner subjektiven Vernunft reflex wurde. Die Bedingtheit des Bewusstseins durch das jeweilige Sein – in diesem Fall die unmittelbar prägende Umgebung von Kurie und Vatikan und die Rolle eines Papstes dürfte dafür gesorgt haben, dass er den vollzogenen Rücktritt ganz anders begründet als der dies schreibende katholische Theologe. Der Papst führt Altersgründe für seinen Rücktritt vom Amt an, ich bin der Ansicht, dass der Rücktritt aus praktischen, pastoralen, aber auch aus im engen Sinne dogmatischen Gründen notwendig und richtig war.

Die Medien haben leider die Bewandtnis, dass Sie die Interpretation der jeweiligen geschichtlichen Subjekte und Handelnden und damit der jeweils Mächtigen zuallererst wiedergeben. Für den Vatikan und Rom gilt das umso mehr, weil es häufig leider bei vielen Journalisten an Hintergrundwissen und eigenem theologisch-philosophischem Standpunkt mangelt. So hat es der Vatikan – als mediale Veranstaltung/Inszenierung und „Dauertheater“ – leicht, seine Sicht auf die Wirklichkeit als „die“ wirklichkeitsprägende Sicht der Dinge veröffentlicht und als hegemoniales Interpretament durchgesetzt zu bekommen.
Hinzukommt eine dem „Glauben“, der Sehnsucht nach Transzendenz scheinbar unheilbar innewohnende Tendenz, die Dinge, wie sie sind, nicht zu sehen bzw. nicht sehen zu wollen, sondern zu überhöhen. Diese unheilbare Sehnsucht nach dem Heil, das hier schon gegeben ist, wird auf die katholische Kirche projiziert und diese bietet sich mit ihrem Pomp und Gloria, ihrem Triumphalismus und ihrer nach außen durchgetragenen „Glaubenssicherheit einer steingewordenen Dogmatik“ geradewegs dazu an. Der Papst, ein „absolutistischer Herrscher“, ein Diktator in Glaubensfragen, die Kurie, ein intransparentes Spiel von Intrigen, Macht und Geld, von Geldwäsche, Korruption und Vetternwirtschaft unheilbar verseucht? Das darf nicht sein und weil es nicht sein darf, kann es auch so nicht sein. Glaube macht so gesehen blind – ohne die Kritik der Vernunft (genitivus subjectivus) nicht im kantschen philosophischen Sinne, aber wohl im kantschen Aufklärungssinne.

Nur durch diese beiden Faktoren – Medienmacht und triumphalistische Projektionsfläche – lassen sich die, massenhysterieartigen Großveranstaltungen eigenen Phänomene rund um den Papst und Vatikan verstehen: eine Generation Benedikt (wie kann man sich ausgerechnet nach diesem Papst als „Generation“ bezeichnen?), die Applaudeure einer schwindsüchtigen Vernunft, eines blinden Glaubens gar, eines Kadavergehorsams, der immun gegenüber dem nüchternen Blick auf die Dinge ist.

Zu diesem nüchternen Blick gehören aber auch diese Seiten des Pontifikates:

1. Administratives und Regierungs-Versagen

Spätestens seit Vatileaks ist jedem Beobachter des Vatikans vor Augen geführt worden, wie stark die Verwaltung im Vatikan von einigen wenigen Personen abhängt, welche Machtkämpfe dort unter dem Deckmantel der Frömmigkeit ablaufen und wie wenig transparent gerade dieser Papst und der Vatikan in wichtigen Fragen waren und sind. Die Vorstellung, dass eine mit absolutistischer monarchischer Gewalt geführte Regierungsform wirklich ernsthaft mit einer demokratischen Regierungsform, mit einer Bürokratie aus Checks and Balances mithalten könnte, ist gerade für die unverbesserlichen Befürworter der römischen Verhältnisse tragend. Sie verkennen jedoch, dass eine solche Regierungsform all die Probleme von Nepotismus, Intransparenz, Korruption, Verantwortungslosigkeit und Kompetenzüberschneidungen in sich trägt. Mag man auch mit demokratischen Verfahren heute unzufrieden sein – das beste Beispiel, wie es unter einem „starken Mann“ zugeht, dürfte doch die Art und Weise, wie Regierungsgeschäfte in Rom geführt werden, sein.

Dass sich „aufgeklärte“ Katholiken diese völlige Nichtbeteiligung in ihren eigensten Anliegen noch so gefallen lassen und weiterhin dem Vatikan und diesem Papst kritiklos zujubeln, kann eigentlich nur als Medienphänomen nach römischem Stil „panem et circenses“ – wobei das Brot das Angelusgebet darstellt, die Spiele die zahlreichen, bis ins Bizarre reichenden Riten und Accessoires, die meist nicht mehr sind als Übernahmen aus römischen Herrschaftsinsignien (weißer Rauch, schwarzer Rauch, Fischerring, Papstwappen, Pallium und Purpur, usw.) als Rückfall in voraufklärerische Zustände verstanden werden. Warum melden sich die gleichen Katholiken nicht empört zu Wort, wenn aus Rom verkündet wird, dass die Ergebnisse der vom Papst eingesetzten Kommission zur Überprüfung von „Vatileaks“ geheim bleiben und nur dem jetzigen Papst und seinem Nachfolger zur Verfügung gestellt werden sollen. Dem Aufstand einiger Kardinäle vor dem Konklave gegen diese Art von Geheimhaltung, die nichts anderes als verstecktes Herrschaftswissen ist, sollte auch ein Aufschrei aus dem Kirchenvolk folgen. Nicht nur die Kardinäle benötigen für ihre Wahl Namen und Fakten, sondern auch das Kirchenvolk, das Volk Gottes, Laien, Seelsorger, Priester, Amtsträger insgesamt als zentrales Subjekt des Glaubens.

Dabei wird auch im Vatikan immer mehr erkannt, dass eine Zentrale in Rom immer weniger eine Kirche mit über einer Milliarde Gläubigen wirklich angemessen führen kann. Die Folgen: eine Regelungswut und Zentralisierung ohne gleichen. Denn gerade Johannes Paul II und Benedikt XVI haben die im 2. Vatikanischen Konzil unter dem Stichwort der Kollegialität von Bischöfen eingeführten dezentralen Tendenzen massiv bekämpft. Dabei wurde eines der Prinzipien gerade der katholischen Soziallehre für den eigenen Binnenraum völlig außer Acht gelassen und übergangen: Das der Subsidiarität, das besagt, dass die obere Ebene nur dann eingreifen soll bzw. Kompetenzen an sich ziehen darf, wenn die untere Ebene ihre Probleme nicht selbst lösen kann. Die jüngere Geschichte ist voll von demütigenden Eingriffen der römischen Kurie in die Selbstverwaltung und die Subsidiarität von Teilkirchen, sei dies auf den Synoden, wo Texte beispielsweise immer erst noch durch das römische Nadelöhr mussten, und die Kompetenz von Bischofssynoden bewusst eingeschränkt wurde, sei es auch in Verwaltungsfragen wie dem Zölibat, der Laienpredigt, der Ausbildung in Priesterseminaren etc.. Reformen, die in Teilkirchen dringend notwendig waren, weil sie funktional und rational geboten waren, wurden von der Kurie in Rom immer wieder blockiert unter dem angeblichen Hinweis der gebotenen weltkirchlichen Einheitlichkeit, was nichts anderes war und ist als Uniformität und Phantasielosigkeit und dem Politikstil in der europäischen Union ähnelt, in dem Politiker die negativen Auswirkungen ihrer Politik auf eine angeblich höhere, scheinbar unantastbare und unbeeinflussbare Ebene - die Europäische Union/Kommission - schieben. Die Krise des Katholizismus hat viel mit dieser zentralistisch, absolutistischen Unregierbarkeit zu tun und herzlich wenig mit dem von so vielen beschworenen „Verdunsten des Glaubens“. Nicht die Religiosität der Menschen „verdunstet“ , sondern die katholische Kirche kann mit ihrem Modell von Gebet, Liturgie, Verordnungsmentalität und zentralistischer, großinquisitorisch (Fjodor Dostojewski) anmutender Glaubensdogmatik die Menschen und ihr Lebensgefühl immer weniger erreichen. Glaube, religiöse Ausdrucksformen (Mystik) und Gewissen haben zutiefst mit Freiheit und dem ureigenen, freien Willen also auch mit Beteiligung und Teilhabe zu tun und nichts mit Zensur, Bischofs- und Theologen- bzw. Treueid (1989 unter Papst Johannes Paul II festgelegt und 1998 erweitert) und dogmatischen Vorschriften, die eine gute Dogmatik als wesentlich vernunfthaft, begriffliche Durchdringung des Glaubens mit Dogmatismus verwechselt, Glaubensverwaltung in Form einer einseitig hierarchischen Priesterkirche, und weniger noch mit der römischen oder deutschen Bürokratie kirchlicher Amtsstuben. Der Geist weht, wo er will..... Der neue Papst sollte angesichts dieser zerstörerischen Tendenzen im Katholizismus seine ersten spirituellen Einkehrtage mit der von Fjodor Dostojewski so großartig beschriebenen Begegnung von Jesus mit der Figur des Großinquisitors verbringen. Andere für päpstliche und bischöfliche Exerzitien verpflichtende Autoren wären Lord Ashton, aber auch der jüngst selig gesprochene, in dieser Frage sehr kritische Kardinal Newman.

Es ist deshalb auch kein Zufall, dass sich gerade zum Ende des Pontifikats von Benedikt XVI dezentrale, sich auf das eigene Gewissen berufende Tendenzen mit neuer, vielleicht noch stürmerischer Gewalt auftun, als es zuvor denkbar schien. Beispiel dafür sind die weltweit aufbrechenden Priesterinitiativen, das Kirchenvolksbegehren , aber auch Auflösungserscheinungen, die Hinkehr der Menschen zu anderen, ihnen gemäßeren Formen von Religion, Volksreligiosität und Glauben. Dazu zählt beispielsweise der ungebremste Vormarsch freikirchlicher Bewegungen in ganz Lateinamerika. Zusammenfassend: Das Rezept der beiden letzten Pontifikate, „Zentralisierung“ und absolutistische Machtausdehnung bei gleichzeitiger Reformverweigerung, ist zum Scheitern verurteilt. Dies zeigt der jetzige Zustand der katholischen Kirche.

2. Der Fall der Vatikanbank: Geldwäsche, Drogenmafia und anderes

Seit den Krisenerscheinungen aus den 80iger Jahren ist es um die Vatikanbank bis heute nie mehr still geworden. Es ist ein historischer Fakt, dass die Vatikanbank in den 70iger Jahren mit der italienischen und lateinamerikanischen Mafia (Michelle Sindona, Roberto Calvi) Geschäfte machte und später tief in die obskuren Geldmachenschaften der Loge 2 (Licio Gelli) verwickelt war. Diese Fakten und ihre Hintergründe wurden jedoch bis heute nie vom Vatikan selbst wirklich aufgeklärt, die Strafverfolgung von vatikanischen Verantwortlichen durch die italienische Justiz vereitelt. Die Staatlichkeit des Vatikans bietet hier den Schutz vor internationalen, aber auch vor interner Rechenschaftspflicht. Bis heute existiert keine unabhängige Bankenaufsicht, keine Bilanzen, geschweige denn Testate international anerkannter Bilanzprüfungsgesellschaften. Und die Informationslage über diese Bank bleibt dünn, beruht auf nach außen geschmuggelten Dokumenten und stark eingeschränkten Ermittlungen insbesondere italienischer Staatsanwälte. Die heutigen Vorwürfe und durch Vatikleaks und staatsanwaltschaftliche Untersuchungen durch die italienische Justiz (wohlgemerkt die italienische, nicht eine völlig inexistente, unabhängige vatikanische Justiz, die ein Staatswesen haben sollte, der Vatikan aber gar nicht hat) nachprüfbar bestätigten Fakten zeigen Geldwäsche und Korruption. Dies hat dazu geführt, dass die Vatikanbank heute den Status vergleichbar einer Offshore Bank auf den Seychellen hat mit dubiosen Geschäften und der Verwicklung in politische und wirtschaftliche Machtintrigen (beispielsweise der Fall Andreotti). Um das ganze Ausmaß zu verstehen, können hier nur Vermutungen und Fragen angestellt werden. Fehlende Transparenz, die strukturell durch den Vatikanstaat abgesicherte Straflosigkeit sowie das einer religiösen Organisation und dem Katholizismus immer noch in hohem Maße entgegengebrachtes Vertrauen führen gerade dazu, dass sich eine solche Bank für die schlimmsten Machenschaften mit kriminellem Hintergrund geradezu anbietet. Dazu gehört auch, dass beispielsweise in Kolumbien oder der Dominkanischen Republik, aber auch in anderen Ländern die Kirche von mächtigen Wirtschaftskonzernen, manchmal auch der Drogenmaffia nahestehenden Personen finanziert wird. Die stagnierenden, durch Spendentransfers beispielsweise von Adveniat oder Caritas finanzierten Einnahmen der lateinamerikanischen Kirche können den beständig wachsenden Geldhunger einer sich rasant in den letzten Jahrzehnten etablierenden und wachsenden Institution nicht stillen.

(Beispiel: Dominikanische Republik, das bis 1953 nur eine Diözese besaß, nämlich Santo Domingo. Heute gibt es zwei Erzbistümer, neun Diözesen, sieben kirchliche Radiostationen mit dem entsprechenden Klerus und Verwaltungs- und Beamtenapparat). Dass sich die Religion – auch das Christentum und der Katholizismus- immer wieder zu politischer Einflussnahme gebrauchen lässt, ist eine Binsenweisheit. Was aber, wenn die Unterstützung der Gewerkschaft Solidarnosc in Polen durch die Kirche nicht nur spiritueller, sondern möglicherweise auch materieller Art war? Könnte es sein, dass die USA zur Destabilisierung Polens und des Ostblocks nicht auch die Vatikanbank , die ja völlig unkontrolliert ist, nutzte, um Gelder via Kirche nach Polen zu verschieben? Heiligt hier der (gute) Zweck auch die Mittel (einer intransparenten Bank für „religiöse, d.h. vom Rechtsgut der Religionsfreiheit garantierte Zwecke“)? Welche Rolle spielt die Vatikanbank bei der Parteienfinanzierung in Italien? Zu diesem Komplex „Vatikanbank und Finanzen“ gehört auch die Frage nach der Rolle des Opus Dei, das durch die Nähe zu politischen Machtzentren und Wirtschaftseliten in aller Welt heute einen hohen Einfluss auf die Finanzen des Vatikans ausübt. Das (insbesondere in Lateinamerika verbreitete) Opus Dei war – wenn man den Berichten Glauben schenken darf – schon bei der Papstwahl von Papst Benedikt XVI entscheidend. Sein durch wirtschaftliche Macht und politische Nähe zu rechtsreaktionären Machteliten begründeter Einfluss auf die derzeitigen Geschicke an der Spitze der katholischen Kirche darf nicht unterschätzt werden. Dazu gehört auch, dass durch die letzten beiden Päpste der Machtanspruch dieser geheimbündlerischen Institution zunehmend gefördert und bestärkt wurde auf Kosten beispielsweise der früher sehr einflussreichen Orden wie Franziskaner und Jesuiten, aber auch auf Kosten progressiv ausgerichteter Bischöfe, wie beispielsweise den gut organisierten, befreiungstheologisch ausgerichteten Bischöfen Lateinamerikas , einen kirchlichen Flügel, den es heute nur noch vereinzelt gibt, der aber beispielsweise im Vatikan oder bei den Kardinälen keinerlei Vertretung oder Bedeutung mehr hat). Ein neuer Papst würde, selbst wenn ihm Einsicht und Willen zu einer Reform der Kurie und des gefährlich gewachsenen Machtanspruches des Opus Dei nicht fehlen würde, sich an den jetzigen Strukturen und Machtverhältnissen die Zähne ausbeißen. Die Gefahr besteht, dass er ein Gefangener der Kurie wäre, ausgestattet mit allen Merkmalen eines absolutistischen Herrschers. Wie paradox dies ist, zeigt einmal mehr auf, dass eine spiritualistisch verengt herangehende Analyse des Vatikans à la Ratzinger, dessen soziologisches Instrumentarium und damit Analysefähigkeit völlig unterbelichtet ist, die strukturellen Verwerfungen dieser Institution gar nicht in den Blick bekommen kann.

3. Der Missbrauchsskandal, seine Straflosigkeit und die Folgen: Die Infragestellung von Immunität und Staatlichkeit des Vatikans

Die jüngsten Vorgänge kurz vor dem Konklave um die wahlberechtigten Kardinäle und ihre Verwicklung in Fälle von Mißbrauch zeigen, dass der Mißbrauchsskandal innerhalb der römisch-katholischen Kirche in keiner Weise ausgestanden, ja wirklich strukturell bearbeitet und behoben wäre. Der Skandal besteht nicht so sehr darin, dass es den Missbrauch gegeben hat, auch wenn diese Aussage für die unmittelbar betroffenen Opfer vielleicht erst einmal hart und unverständlich klingen mag. Der Skandal besteht in der kirchlichen Reaktion auf diese Vorfälle oder sagen wir besser Verbrechen. Denn die Taten wurden nicht als Verbrechen in ihrer Tragweite für die Opfer bedacht, sondern als Vorfälle in ihrer möglichen Auswirkung für das Ansehen der Kirche. Nicht die Opfer – nicht Freud und Leid der Menschen, wie es die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes sagt – standen im Mittelpunkt kirchlicher Bemühungen, sondern die Täter und wie man sie heilen, sie geschickt verbergen und sogar schützen kann. Und an der Spitze dieser Vertuschungs- und Verheimlichungsbewegung stand der Vatikan unter dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation Joseph Kardinal Ratzinger und Papst Johannes Paul II. Durch die schon 1922 als „Geheimnis des Heiligen Offiziums“ erlassenen und später 1962 unter Kardinal Ottaviani für Fälle von Kindsmissbrauch durch Priester unter dem Titel Crimen Sollicitationis neu gefassten Verfahrensregeln, die 2001 von Kardinal Ratzinger nochmals in einem geheimen Brief an alle Bischöfe bestätigt wurden, hat der Vatikan festgelegt, dass Bischöfe bei Bekanntwerden dieser Vergehen durch ihre Priester diese unmittelbar an den Vatikan weiterzuleiten hätten. Der Vatikan nahm also für sich das Recht in Anspruch, diese Verfahren – unter dem strengsten päpstlichen Geheimnis – zu führen. Ratzinger selbst war es also, der diese Fälle als Vorsitzender der Glaubenskongregation an sich zog und, wie in vielen Einzelfällen nachweisbar ist, nicht für eine schnelle Entfernung betroffener Priester aus dem Amt sorgte, sondern je nach Fall Einweisung in ein kirchliches Haus oder Versetzung, selten aber die Entlassung der betroffenen Priester betrieb. Die Auferlegung strengster päpstlicher Geheimhaltung unter Androhung der Exkommunikation für die am Verfahren Beteiligten (Zeugen, Betroffene sowie als „Richter“ bestellten Geistliche, aber auch Bischöfe und andere Verantwortlicher) sorgte dafür, dass die Täter faktisch von einer staatlichen Strafverfolgung befreit wurden. Die Kirche hat weltweit jahrzehntelang dieses System der Paralleljustiz betrieben. Sie war Staat im Staat und sah sich auch nicht an die entsprechenden Gesetzgebungen der jeweiligen Länder in diesem Fall gebunden. Durch ihr Handeln und ihre Unterlassung wurde sie objektiv gesehen (die subjektive Einsicht in die Schuldhaftigkeit des eigenen Verhaltens fehlte weitestgehend) - so zum Mittäter an den Fällen von Kindsmissbrauch. Am weitesten ist die juristische Aufarbeitung dieses weitverbreitenden, als systematisch zu bezeichnenden Verhaltens der schuldhaften Beteiligung am Kindesmissbrauch, insbesondere durch die vorgesetzten Behörden – Bischof, Kurie, Vatikan bis hinauf zum Papst selbst – in den USA rechtlich aufgearbeitet worden. Während beispielsweise in Mechelen, Belgien, Staatsanwaltschaft und Polizei ohne vorherige Mitteilung die Archive und Räume der kirchlichen Kommission durchsuchen ließen und 450 Akten beschlagnahmten, hat man in den USA zahlreiche Prozesse durchgeführt, in denen auch die kirchlichen Hintermänner – meist die betroffenen Ortsbischöfe - mitangeklagt wurden und zu teils empfindlichen (Geld-) strafen (insbesonders die Zivilprozesse führten zu hohen Entschädigungssummen für die Opfer durch die Diözesen, was in einigen Diözesen zu deren Insolvenz führte) verurteilt wurden. Auch der Vatikan wurde in einigen Musterverfahren durch die vorliegenden Beweismittel – Briefe an entsprechende Bischöfe mit Unterschrift durch den jetzigen Papst als damaligen Präfekten der Glaubenskongregation – angeklagt. Von besonderer Bedeutung sind hier die Fälle „Doe gegen die römisch-katholische Diözese Galveston-Houston und Joseph Kardinal Ratzinger“ sowie der Fall „O’Bryan gegen den Heiligen Stuhl“. Beide Fälle sind bis heute noch nicht vollständig juristisch abgeschlossen. Es ist jedoch schon jetzt deutlich, dass der Vatikan in seiner Verteidigungsstrategie einerseits nicht vor Verschleierungen zurückschreckt (beispielsweise bestreitet der Vatikan, dass er gegenüber den Bischöfen weisungsbefugt sei, die Beziehung Papst- Bischof sei ein höchst komplexes, theologisch schwer durchschaubares Beziehungsgeflecht), sich andererseits aber auch auf die Immunität als Staat beruft und diese für sich in Anspruch genommen hat. Die Immunitätserklärung des Vatikan, die auch durch die US-Regierung Bush vor den Gerichten bestätigt wurde, verhindert so eine wirksame Strafverfolgung von Tätern im Vatikan – darunter auch dem bis zum 28. Februar noch amtierenden Papst Benedikt XVI. Vielleicht ist es auch diesem ganz profanen Grund geschuldet, dass Joseph Ratzinger seinen Altersaufenthalt nicht im geliebten Bayern etwa bei seinem Bruder verbringt, sondern im Vatikan, der ihn auch weiterhin durch seine staatliche Immunität gegen Strafverfolgung schützen wird. Denn gerade durch den Rücktritt als Papst würde nun die Frage nach seiner Immunität neu virulent.

Abgesehen davon, dass es moralisch beschämend ist, wie sich die Kirche und Kurie aus einer rechtlichen Verantwortlichkeit für die Vertuschung und objektive Unterstützung der Fälle von Kindsmissbrauch stiehlt, ist es umso bedrückender, dass diese Vorgehensweise innerhalb der katholischen Kirche bisher faktisch keine Rolle spielt, so sehr das Verhalten insgesamt skandalisiert worden ist. Besonderes Augenmerk muss auch auf Grund der Umstände, dass die Mißbrauchsfälle gerade unter dem Papst Benedikt XVI so eklatant aufgedeckt worden sind, auf das Verhalten des Münchner Bischofs, des späteren Kurienkardinals Ratzingers und späteren Papstes, der für die letzten 30 Jahre Kirchengeschichte eine herausragende Verantwortung auf sich genommen hat, auf die Rolle in München eingegangen werden. Dass gerade in der Diözese München ganz offensichtlich Unterlagen verschwunden sind bzw. vernichtet wurden, ist deshalb besonders schwer mit einem unglücklichen Versehen oder Zufall zu entschuldigen. Auch dass die Diözesen München und Eichstätt die unabhängige Untersuchung des Missbrauchsskandals durch Wissenschaftler des Kriminologischen Forschungsinstitutes von Niedersachsen (Prof. Pfeiffer) torpediert haben, gibt angesichts der brisanten Hintergründe zu denken. Könnte es sein, dass die vorgeschobenen Gründe – der Vertrauensverlust, das Vorpreschen von Prof. Pfeiffer, der Datenschutz – Hilfsargumentationen sind, um das Anliegen insgesamt zu torpedieren und einen der möglicherweise Hauptbetroffenen – nämlich den damaligen Papst – zu schützen?

Die hier schon vorgestellten Zusammenhänge machen aber für die bevorstehende Papstwahl ein weiteres Argument sichtbar: Jedenfalls werden die Kardinäle gut daran tun, aus der Liste von Kandidaten diejenigen zu streichen, die auf die ein oder andere Weise bei der Vertuschung oder Verharmlosung von Missbrauchsfällen beteiligt waren. Dazu gehören eine ganze Reihe von noch amtierenden Kurienkardinälen, die immer noch vermuten, dass es sich bei dem Missbrauchsskandal um einen verschwörerischen Angriff auf die Kirche handle, die Homosexualität an allem Schuld, und/oder alles nicht so schlimm sei. Papst Benedikt XVI war durch seine Verstrickung in die Fälle von Kindesmissbrauch jedenfalls auch politisch gesehen nicht mehr frei und unbelastet. Er hing – wie am Beispiel USA gesehen – vom guten Willen der US-Regierung ab, die ihm staatliche Immunität garantierte, ähnlich auch im Fall seines Besuches in England. Je länger diese Krise im Hintergrund schwelte, umso mehr war die Amtsführung – die Freiheit des Papstes – ernsthaft in Zweifel gezogen. Umso wichtiger ist, dass die Neuwahl eines Papstes vielleicht nun endlich auch die Wege öffnen wird, um hier wirklich ernsthaft an die Aufarbeitung der vergangenen Jahrzehnte heranzugehen, was zugegebenermaßen angesichts der zeitlichen Nähe zum Skandal und der Tatsache, dass Papst Benedikt und andere Verantwortliche der jüngsten Zeit immer noch leben, sehr schwierig sein wird. Jedenfalls ist es weit leichter – und dies ist auch schon geschehen – einen verstorbenen Papst anzugreifen als einen zurückgetretenen. Papst Johannes Paul II war ja mindestens wir Kardinal Ratzinger genauso schuldig – wenn nicht sogar durch seine persönliche Freundschaft (und der damit verbundenen Förderung und dem Schutz) mit dem verbrecherischen mexikanischen Priester, Vergewaltiger, Kinderschänder und Gründer der Legionäre Christi, Marcial Maciel noch mehr belastet. Umso unverständlicher ist aber auch das „santo subito“ mit der Seligsprechung und Verehrung dieses Papstes unter Aussetzung kirchenrechtlicher Vorschriften (einer fünf-Jahres-Frist nach dem Tod bevor ein solcher Prozess eingeleitet werden darf) durch seinen Nachfolger Papst Benedikt XVI. Ratzinger hätte, angesichts seines Wissens um die Rolle seines Vorgängers dieser Versuchung der frühen Seligsprechung widerstehen müssen. Dass er das nicht tat, weist erneut darauf hin, dass er ein Beteiligter (Angeklagter, keinesfalls aber wie in Deutschland oft so schönfärberisch dargestellt Chefaufklärer) ist und eng mit Vertuschung und Geschichtsklitterung zusammenhängt.

4. Der Vatikanstaat in der Krise

Schon während des 2. Vatikanischen Konzils bildete sich im Katakombenpakt eine weltweit verbreitete, kleine Minderheit katholischer Bischöfe, die sich, wie einst Franz von Assisi auf die Armut und Bescheidenheit, auf den Dienst ihres Amtes und die Dienstfunktion der Kirche zurückbesonnen haben. Vielen von ihnen waren päpstlichen Gunstbezeugungen, römisch ererbte Herrschaftsmechanismen, Wappen und Insignien, der bischöfliche und päpstliche Standeskult ein Gräuel. Sie wollten zurück zu einer einfachen, freien Kirche der Armen wie in den Zeiten der „Gründung“ der Kirche durch Jesus mit seiner Jüngerschar. Aus dieser weltweiten Kirche der Armen heraus, die später in Lateinamerika Gestalt und Ausdruck in Form der Befreiungstheologie gewann, kamen auch die ersten Infragestellungen, damals vor allen Dingen theologisch motiviert, der Kurie und des Heiligen Stuhls in seiner Funktion als Staat. Diese auch von Bischöfen, wie dem prophetischen (Alt-)Bischof von São Felix, Brasilien Dom Pedro Casaldaliga vorgebrachten Anregungen an den Papst wurden jedoch von Rom verworfen, wohl nicht einmal ernsthaft diskutiert.

Doch es gibt neben der theologisch motivierten Infragestellung des „Heiligen Stuhls“ auch wachsende völkerrechtliche Zweifel, ob das durch Mussolini 1929 im Lateranvertrag an die römische Kurie und den Papst abgetreten Gebiete (Vatikanpalast und seine Gärten) mit einer Fläche von 0,44 km2 ( in etwa die Fläche eines Golfplatzes) völkerrechtlich wirklich wirksam zustande gekommen ist, zumal der Vatikanstaat damals nicht existierte, also kein völkerrechtliches Subjekt war. Auch in der Praxis kann dieses kleine, von Italien an die Kirche abgetretene Gebiet nicht wirklich als ein souveräner Staat bezeichnet werden. Denn wichtige hoheitliche Funktionen wie Polizeiwesen und Verteidigung wurden von Italien übernommen, die Strom und Wasserversorgung wird von der Stadtverwaltung in Rom gestellt, es gibt keine wirkliche Bevölkerung dieses Gebildes, wenn man von den Funktionsträgern und Angestellten absieht, die auf diesem kleinen Gebiet wirklich leben. Die Staatsangehörigkeit wird nur an einige hundert Funktionsträger (die zumeist keine Familien haben, weil es sich um Kleriker handelt) auf Zeit verliehen, wobei selbstredend nicht einmal alle Funktionsträger und Angestellte auf diesem kleinen Gebiet wohnen können. Wichtige Einrichtungen der katholischen Kirche und des Heiligen Stuhles befinden sich weiterhin in Rom, der Hauptstadt Italiens. Auch die Regelungen und Gesetzgebung für dieses Gebiet kann man nicht wirklich als staatliche Regelungen, die dem modernen Begriff eines Staates entsprechen, betrachten. Dennoch gelang es dem Vatikan, sich auch international als diplomatisch anerkannten „Staat“ zu etablieren, zu dem diplomatische Beziehungen bestehen. Ein Papstbesuch wird normalerweise als Besuch eines fremden Staatsoberhauptes betrachtet, in den Vereinten Nationen hat der Vatikanstaat Beobachterstatus und nimmt an Verhandlungen teil. Hier ist bezeichnend, dass er ähnlich wie ein „Gottesstaat“ auftritt und etwa bei Verhandlungen über Geburtenkontrolle, Frauenrechten, Homosexualität und Genderrechte nicht davor zurückschreckt mit dem Iran oder Saudi Arabien zu paktieren. Der Vatikan hat auch einige völkerrechtliche Verträge unterschrieben und ist ihnen beigetreten , nicht aber die grundsätzlichen, die Mitgliedschaft in der UNO legitimierenden Verträge und Völkerrechtspakte, die die Menschenrechte kodifiziert haben.

Nimmt man jedoch den vom Heiligen Stuhl, dem Papst und der Kurie vorgebrachten Anspruch, dass es sich um einen regulären, souveränen Staat handele wirklich ernst, so kann man – angesichts der fehlenden effektiven Gesetzgebung, Verwaltung, Gewaltenteilung und einer Verfassung, die diesen Namen verdient und angesichts der vorherrschenden Praktiken, die durch den Skandal um die Vatikanbank offenkundig geworden sind, aber auch angesichts des mißbräuchlichen Rekurses auf eine angebliche Staatenimmunität, um sich vor rechtlicher Verfolgung zu schützen, das heißt, sich der Gerechtigkeit zu entziehen, nur von einem „failed state“ sprechen. Unbeachtet mancher Leistungen bei zwischenstaatlichen Friedensvereinbarungen muss hier auch auf die negative diplomatisch-politische Bilanz des Vatikanstaates hingewiesen werden, etwa als der Vatikan 1999 öffentlich für General Pinochet Partei ergriff, um seine Verhaftung und Verurteilung in Großbritannien auf Grundlage der Antifolterkonvention und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Ähnlich skandalös hat sich der Vatikan beispielsweise auch während der nicaraguanischen Revolution verhalten, als Papst Johannes Paul II bei seiner Ankunft am Flughafen, den ihn begrüßenden Priester und Kulturminister, Ernesto Cardenal, einen begnadeten Dichter und Mystiker, vor aller Öffentlichkeit brüskierte und mit erhobenem Zeigefinger maßregelte (die Darstellung von Wikipedia, dass die Maßregelung am Ende des Besuches gewesen wäre ist falsch – der Papst war schon vor der Reise entsprechend präpariert und negativ voreingestellt) – während er bei seinem Besuch in Guatemala sogar mit dem Völkermörder und Militärdiktator General Rios Montt, der als (ehemaliger) Sektenprediger die christliche Religion aufs schlimmste für seine politischen Haßtiraden missbrauchte, das Gespräch suchte. Auch die rigide Sexualmoral der Kirche wirkt sich im internationalen Kontext gesehen höchst negativ aus (Kondome, Geburtenkontrolle, Homophobie etc.). Diese Haltung wurde unter Benedikt XVI verschärft und lässt den Vatikan auf internationaler Ebene zu einem von vielen Gruppen und Minderheiten als höchst negativ betrachteten „Spieler“ erscheinen, der einst im Lateranvertrag (Art. 24) noch Italien zugesichert hatte, sich aus „weltlichen Streitigkeiten“ fernzuhalten, sofern nicht an seine Friedensmission appelliert würde. Eine weitere, unter Papst Benedikt XVI geschehene Erschütterung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in den Vatikanstaat und seine Fähigkeiten ist durch eine Reihe von wohlwollend gesehen „Pannen“ in den internationalen Beziehungen aufgetreten. Dazu zählt die, ohne entsprechende Konsultationen mit den davon betroffenen Ortskirchen, einsam getroffene Entscheidung, die häretische, weil das Zweite Vatikanische Konzil nicht anerkennende Piusbruderschaft ohne wirkliche Vorbedingungen von der Exkommunikation zu befreien. Die Piusbruderschaft lehnt die Religionsfreiheit und wichtige Elemente der Liturgiereform ab. Einer der vier unrechtmäßig geweihten Bischöfe ist noch unmittelbar vor der Rücknahme der Exkommunikation international als Holocaustleugner in Erscheinung getreten. Die Rücknahme der Exkommunikation ist bei verschiedenen Staaten, u. a. der BRD, aber auch in Israel auf Unverständnis und Kritik gestoßen. Bis heute hat die Piusbruderschaft die Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils verweigert und hat verschiedene Gesprächsangebote und jüngst „Ultimaten“ von Seiten Roms verstreichen lassen. Auch die Regensburger Rede von Papst Benedikt XVI hat in einer Zeit zunehmender religiöser Spannungen das Verhältnis zu zahlreichen arabischen Staaten verschlechtert, weil sie dem Islam (bzw. ihrem Gründer) durch ein schlecht gewähltes Zitat unterstellt für Gewalt einzutreten, also eine gewalttätige Religion zu sein. Wenig beachtet, aber nichtsdestotrotz diplomatisch ungeschickt, ja höchst problematisch stellt sich der Empfang von Papst Benedikt XVI durch Präsident Bush aus Anlass des Geburtstages des Papstes während seiner US-Reise dar. Präsident Bush war zu dieser Zeit wegen seines Angriffskrieges, wegen Foltervorwürfe, aber auch wegen seiner unilateralen, die UNO und das internationale Recht übergehenden Politik und der Einschränkung fundamentaler Freiheitsrechte in den USA sowohl weltweit und auch in den USA stark unter Druck. Dass der Papst sich in dieser Situation von diesem Präsidenten zu seinem Geburtstag hofieren lässt, zeugt von mangelnder politischer Distanz und einer enormen politischen Instinktlosigkeit. Gerade der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen den Irak und der Krieg in Afghanistan haben zu einer weiteren Eskalation beigetragen und sicher viele eigentlich friedliebende Muslime in die Arme des fundamentalistisch-islamischen Terrorismus und seiner Vertreter getrieben. Auch zum zweiten Verantwortlichen für den Angriffskrieg gegen den Irak – nämlich zu Blair hat der Vatikan eine recht zweifelhafte Bilanz aufzuweisen. Blair ist am 21.12.2007 von der anglikanischen Kirche in die römisch-katholische Kirche konvertiert. Er hätte sich diesen Schritt sicherlich überlegt, wenn vom Vatikan eine klare, den Angriffskrieg ablehnende Botschaft zur Politik Großbritanniens vorgelegen hätte und man ihm nahegelegt hätte auf diesen Schritt zu verzichten. Blair hatte vor der Invasion davon gesprochen, dass er um „Inspiration“ gebetet hätte. Die Welt titelte am 23.12. 2007: „Als Premier brach Blair katholische Prinzipien.“ Selbst wenn natürlich Blair zum Glauben seiner Wahl übertreten kann, muss man das Verhalten des Vatikans in dieser Angelegenheit als politischen Opportunismus und Proselytentum zu Lasten der anglikanischen Kirche bezeichnen, mindestens aber als Anlegung von zweierlei Maßstäben, etwa wenn man gleichzeitig, wie in den USA geschehen, katholischen Politikern, die den Demokraten und damit der Freigabe von Abtreibung nahe stehen, die hl. Kommunion verweigert.

Der Codex Juris Canonici, aber auch die von Johannes Paul II erst 2000 proklamierten „Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano“ können nicht wirklich als modernen Standards vergleichbare Gesetzbücher angesehen werden. Der CIC bezieht sich im Grunde auf weltweit religiöse Regelungen und nicht auf die Regelung und Gesetzgebung dieses „Staatswesens“. Er hat selbst theologisch gesehen große Mängel, weil er keine Grundrechte von Katholiken gegenüber der eigenen „Hierarchie“ formuliert. Auch das „Grundgesetz“ des „Staates Vatikanstadt“ ist im Grunde nur die verkürzte Fassung und Beschreibung einer absolutistischen Monarchie, die nicht einmal bei der Gerichtsbarkeit die Minimalnormen von Mindeststandards wie Unabhängigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz (der Papst steht über dem Gesetz) erfüllt. Insgesamt ergibt sich das beunruhigende Bild, dass durch die eingeführte Begrifflichkeit wie „Staat“, „Vatikanstadt (welche Stadt?)“, „Grundgesetz“ mehr Schein als Sein vorgegaukelt wird. Man ist an das deutsche Märchen „des Kaisers neue Kleider“ seltsam erinnert.

Zusammenfassend kann man sagen. Papst Benedikt XVI hinterlässt in Bezug auf Reputation und Renommee sowie Akzeptanz des Vatikanstaates ein großes Desaster, unbeschadet einiger auch großer Medienerfolge wie sein Auftritt in Frankreich oder in England (wobei hier die Frage zu stellen ist, ob sich Politik und Politiker in Zeiten kritischer Nachfragen und steigenden Legitimationsdefiziten nicht allzu gerne religiös legitimieren lässt und deshalb großes Interesse hat, mit dem höchsten Repräsentanten einer Religion sich medial bemänteln zu können. Das Papsttum steht so in der Gefahr auch in den Demokratien zu einem religiösen Kitt und Opium, zum Pausenclown, der die Leute in schwierigen Zeiten wohlfeil unterhält, zu verkommen). Es ist ernsthaft die Frage zu stellen, ob die Verquickung/Vermischung von Religion und Politik, die der Papst ja immer selbst aufs Schärfste bei seinen Gegnern gegeißelt hat, durch die schiere Existenz des Vatikanstaates wirklich für den Katholizismus als Religion Jesu Christi gut und förderlich oder gar notwendig ist. Insofern wäre die Anhäufung von Pannen, diplomatischen Ungeschicktheiten, und das Zutagetreten der ungeschönten, von Skandalen erschütterten vatikanischen Wirklichkeit ein Verdienst, selbst wenn das natürlich niemand im Vatikan wirklich so gewollt haben dürfte. Andererseits gilt: Reformen sollte man auch tun, so lange noch Zeit ist , denn die Weisheit von Gorbatschow gilt auch für Rom: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! Wir könnten auch sagen: Die Reformverweigerung, die eine Sünde wider den Heiligen Geist ist, wirkt selbstzerstörerisch. Gott lässt sich nicht lästern.

5. Selbstzerstörung der kirchlichen Strukturen - Großpfarreien, selbstgemachter Priestermangel

Zur großen Thematik der Reformverweigerung gehören neben der Frage des Vatikanstaates und der Kurienreform auch eine Reihe von Fragen, die einerseits mit einer unkatholischen, sehr fundamentalistisch anmutenden Auslegung von sexualethischen Fragen, andererseits mit der sichtbaren Struktur von Kirche zu tun haben. Sicher, das Zweite Vatikanische Konzil hat eine Reihe von Reformen und Veränderungen gebracht, die heute aus dem katholischen Leben nicht mehr wegzudenken sind. Die Liturgiereform, die auf einer neuen Theologie beruhte, wo das Volk Gottes auf seinem gemeinsamen Pilgerweg unterwegs ist, die Neuinterpretationen von „Fegefeuer“, Ablass, Hölle und vielen anderen, die Menschen stark unter Druck setzenden Fragen, wo sich das Gottesbild von einem strafenden, ja sogar Folter (in der Hölle) ermöglichenden Gott hin zu einem liebenden Gott verschob, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Hinwendung zur Ökumene, die auch mit einer theologischen Annäherung und Wertschätzung der anderen Seite verbunden war – alles dies sind Meilensteine, die ein neues Antlitz von Kirche geprägt haben. Doch andererseits gilt auch: Manche Themen, die schon in den 60iger Jahren virulent waren, durften am Konzil nicht wirklich ausdiskutiert und angegangen werden. Sie blieben Desiderate, um den Traditionalisten entgegenzukommen, sie blieben Keime von Aufbrüchen, die schon grundgelegt waren, aber sich noch nicht entfalten konnten bzw. durften. Zu diesen Problemfeldern zählen die „leidige“ Diskussion um den Priesterzölibat, die Frage nach Empfängnisverhütung und Pille, die Frage nach der Stellung der Frau in der Kirche und auch die Fortentwicklung neuer Ämter und notwendiger struktureller Anpassungen an die Erfordernisse sich immer schneller wandelnder Gesellschaften. Zwar wurde das Leitmotiv einer ecclesia semper reformanda erfunden – nur wer reformiert kann der Tradition treu bleiben, aber gleichzeitig wurden durch die Zentrale in Rom Strukturveränderungen, Wandlungsprozesse nicht erkannt, aber auch teilweise verhindert und obstruiert. So wurde das Pflichtzölibat zu dem „unterscheidenden“ Faktor katholischer Kirchlichkeit überhöht, eine neue Theologie eingeführt, die angesichts wankender Zustimmung zum Zölibat, nun den Priester in einer ungesunden Weise erhöhten und vom Kirchenvolk absetzten. Wurden Reformen am Anfang abgelehnt, weil die Gemeinden noch nicht so weit seien, kam es ab den 80iger Jahren dazu, dass der Reformstau gegen die Gemeinden und die übergroße Mehrheit der Christgläubigen durchgesetzt werden sollte. Sachliche und theologische Argumente beispielsweise zum Priesterzölibat sind ausgetauscht und sattsam bekannt. Doch 40 Jahre seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat sich nichts verändert. Dabei war schon in den 70iger Jahren abzusehen, dass es durch die Aufrechterhaltung der Verengung der Zulassungskriterien zum Priestertum spätestens ab dem Jahr 2000 zu dramatischen Einbrüchen für die bisherige Seelsorge kommen musste. Das Problem erkannt, aber nichts unternommen zu haben, das ist der Vorwurf, dem man heute den Verantwortlichen für die Leitung der Kirche, insbesondere den Päpsten, aber auch nicht wenigen Bischöfen machen muss. Heute nun befindet sich die Kirche in Europa und auch in den USA zunehmend in einer dramatischen Notsituation. Der Kreis der Traditionalisten, auch um die Päpste Johannes Paul II und Benedikt XVI sind verantwortlich für einen Traditionsabbruch ohnegleichen in der jüngeren Kirchengeschichte. Jahrzehntelang mühsam aufgebaute Pastoralstrukturen werden nun geschleift. Pfarreien, Kirchengemeinden zusammengelegt, der Sonntagsgottesdienst, die Eucharistie für alte, aber auch nichtmotorisierte Menschen in unerreichbare Ferne gerückt. Gemeinderäte werden (oft nicht ohne harten Widerstand) zerschlagen oder aufgelöst, Pfarreien enteignet. Die Großgemeinde wird den Gemeinden aufgezwungen. Sie gibt nun den Ton an, lokale Eigenheiten und identitätsstiftende Traditionen werden auf dem Altar des Zölibats geopfert. Der Priester wird mehr und mehr Manager und eine Art „Kleinbischof“ ohne Bistum. Die Entfernung von den Menschen, seine Erreichbarkeit ins Unerreichliche vergrößert. Dabei gab es Alternativen – etwa die hohe Anzahl von Theologiestudenten und Studentinnen in den 70iger und 80iger Jahren. Damals noch im Gefolge des Aufbruchs, einer blühenden Jugendarbeit mit starken, unabhängigen Laienverbänden (BDKJ) und auf der Suche nach Sinn aber auch ermutigt, von fortschrittlichen Bischöfen, die auf „Viri Probati“ setzten, haben sich viele junge Leute für ein Theologiestudium begeistern lassen. Heute bluten viele Theologiestudiengänge aus, weil ein Großteil der jungen Menschen aus der Kirche ausgezogen ist. Die Kirche ist nicht mehr Motor von Veränderung, von sinnerfülltem Leben, von Hoffnung, sie ist ein müder, durch immerwährende Konflikte um Reformverweigerung stark mitgenommener Kreis von Menschen geworden, viele darunter, die die Wunden, die ihnen von oben geschlagen wurden, lecken. Viele haben auch enttäuscht der Kirche den Rücken zugewandt. Bei anderen blühen Witz und Galgenhumor, wie beispielsweise der Spruch bezeugt: „Wem Gott die Mitra verleiht, dem raubt er das Gehirn.“

Bischöfe, die eigentlich Aufbrüche begleiten, fördern und initiieren sollten, sind zu amtlich bestellten Aufpassern und Bremsern mutiert, ja von Rom durch die Nuntiaturen bei anfallenden Neubesetzungen systematisch danach ausgesucht worden. Das Kirchenvolk, Theologen, Priester und Laienverbände, wurden unter Generalverdacht gestellt, dass sie „unkatholisch“ seien. Wo doch in Wirklichkeit der Glaube und die Hoffnung darauf, dass Gott seine Kirche auch bei Aufbrüchen in das Ungeahnte begleiten wird (der scheidende Papst sprach in seinem Kontext des Rücktrittes davon, Gott verlasse seine Kirche nicht. In einem papalistischen Kontext, wo der Stellvertreter Gottes weggeht/zurücktritt, braucht es freilich solche Formen der Ermutigung) bei den Verantwortlichen zu einem Kleinglauben, Angst, Selbstzweifeln und Blockadedenken mutierte – der gleichzeitig eine grenzenlose, durch die bloße Struktur einer heiligen, von Gott direkt eingesetzten Herrschaft unfehlbare Glaubensgewissheit an die Seite gestellt wird. Als Beobachter kommt es einem immer mehr vor, als ob also nicht nur Zweifel und Blockadedenken, sondern immer mehr auch willfährige, ja mutwillige Selbstzerstörungstendenzen um sich greifen, etwa wenn ein Bischof in Deutschland einer Gemeinde verbietet am Sonntag in ihrer Kirche zu beten (Gottesdienst zu feiern). Ein Bischof, der das Beten verbietet! Welch schlimme Verirrung wider das eigene Dienstamt.

Jedenfalls ist unübersehbar, dass der Kirche die Menschen davonlaufen und das Gemeindeleben immer mehr zusammenbricht. Doch manche Hardliner haben sich schon auf diesen Weg ins innerkatholische Ghetto einer kleinen, aber dann schlagkräftigen Minderheit (gegen Homosexualität und Geburtenregelung) eingestellt. Für sie ist die Zerschlagung der Volkskirche und ihrer unverhofft widerständigen Reste mittlerweile ein erwünschter Kollateralschaden des selbstgemachten Priestermangels. Statt aufzubauen und anzuknüpfen, wird geschleift und niedergerissen. Das geknickte Rohr wird abgerissen. Selbstbewusste, kritische Laien und Laienverbände sind überflüssig und gefährlich – man setzt zunehmend auf die kleine Sekte von Abnickern und Menschen, die den Heilsversprechungen einer unfehlbaren Hierarchie Glauben schenken wollen und die Vernunft auf dem Altar medial inszenierter, sakramentalistisch verbürgter Heilssicherheiten opfern.

6. Das Frauenpriestertum – die wahre Exkommunikation der Exkommunikanten - Sexismus in Gott

Ein weiteres, verheerendes Erbe, das dieser Papst der katholischen Kirche hinterlässt, ist die von ihm und seinem Vorgänger einseitig festgelegte Entscheidung bezüglich des Priestertums von Frauen. Der Papst hat damit eine Kirchenstrukturfrage in eine Glaubensfrage umgewandelt. Er verlangt tatsächlich mit allem Ernst, dass wir glauben sollen, dass Gott Frauen nicht zum Priesteramt zulässt. Gott ist ein sexistischer Gott, denn Frauen werden als Seelsorger, als Gemeindeleiter, als Hirten und amtlich bestätigten Verkünderinnen des Glaubens ausgeschlossen. Damit haben diese beiden Päpste die Gräben zwischen Katholizismus und anglikanischer wie protestantischer Kirche entgegen ihren Beteuerungen in einer fast unüberbrückbaren Weise vergrößert. Denn dort wurde – gewiss nach schweren internen Auseinandersetzungen und ernstem Ringen – die „Priesterweihe“ oder sagen wir besser die Zulassung zum Priesteramt von Frauen vorgenommen.

Weil diese Frage gerade auch in der katholischen, aber auch in der anglikanischen und protestantischen Kirche umstritten war und auch von katholischen Theologen nicht eindeutig beantwortet wurde, ja sogar von den bestqualifiziertesten katholischen Theologen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil als Möglichkeit offengehalten wurde, deshalb haben Johannes Paul II und Benedikt XVI, sich auf ihr Lehramt berufend behauptet, dass es der Kirche Christi verboten sei, Frauen zu Priestern zu weihen. Die Frage nach der Priesterweihe wurde also in den Rang eines Quasi-Dogmas gehoben. Es handelt sich um eine „Basta“-Politik à la Schröder. Der Papst hat gesprochen, alle anderen haben zu schweigen. Roma locuta, causa finita. Auch Gott hat gesprochen – die Berufung von Frauen, der Heilige Geist, die Geschichte der Kirche ist beendet. Geschichte ist durch diesen Spruch dieser beiden Päpste nicht mehr die Lehrmeisterin der Kirche, sondern die Totengräberin des hl. Geistes. Das Ende der Geschichte, das Ende der Entwicklung kirchlicher Ämter wurde von diesen beiden Päpsten verkündet.

Die theologische Argumentationsfigur zur Begründung dieser Maßnahme ist denkbar dünn: Weil Christus unter dem Kreis der Apostel keine Frauen hatte, deshalb ist der Kreis von Priestern auf Männer beschränkt. Umgekehrt müssen wir dann aber fragen: Weil Christus keine Nichtjuden unter dem Kreis der Apostel hatte, deshalb ist der Kreis der Priester auf Juden beschränkt? (Wir sollten nicht vergessen, dass es in der Urkirche um die Frage der Beschneidung heftigste Auseinandersetzungen gegeben hat, wo sich der „Nichtapostel“ Paulus gegen die Apostel um Petrus durchgesetzt hat. Weil Christus keine Schriftgelehrten unter dem Kreis der Apostel hatte, deshalb ist der Kreis der Priester auf Fischer und Bauern beschränkt?

Sind Mann und Frau nach dem Zeugnis der Schrift nicht beide Ebenbilder Gottes? Können Sie als Ebenbilder Gottes, Gott nicht vor seiner Gemeinde repräsentieren? Ist unser Glaube, dass Jesus Mann geworden ist, oder Mensch? Begeht man hier nicht den Irrtum, dass man ein Akzidenz, eine Eigenschaft – nämlich männlich oder weiblich - zu einer Substanz verwandelt?

Wird der Geist, der die Kirche in die Zukunft leitet, nicht von zwei Päpsten in einer ungehörigen Weise verkleinert und – man wagt es kaum zu denken – aber es muss gesagt werden, verhöhnt und gelästert? Waren Frauen in den paulinischen Gemeinden nicht doch Gemeindeleiterinnen – gibt es, wie mir von einem syrischen Christen schon vor einigen Jahrzehnten bei einem Forschungsaufenthalt im Borromäum-Priesterseminar in Münster berichtet wurde, tatsächlich alte Grabsteine, auf denen Frauen als Priesterin genannt werden? Ist es wirklich annehmbar, dass Bischöfe in der Verfolgung, die in der Untergrundkirche der Tschechoslowakei wirkten und ihr Leben für das Zeugnis des Glaubens aufs Spiel setztenund Frauen zu Priesterinnen weihten, sich so geirrt haben sollten? Und was ist mit diesen Frauen, die in treuem Glauben, ihrer Priesterberufung folgend, das Leben auf das Spiel gesetzt haben?

Können wir hinnehmen, dass dieser deutsche Papst in „de gravioribus delictis vom Juli 2010, in einer durch die Missbrauchsskandale notwendig gewordenen Anpassung des kirchlichen Strafrechtes die Frauenpriesterweihe unter den „substantiellen Normen, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind“ einfügt und sie auf eine Stufe stellt mit einer „schwerwiegende Straftat“ gegen den Glauben und einer „schwerwiegenden Strraftat gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen werden“? Können wir hinnehmen, dass sich jeder, „der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu“ zieht.

Ist es verhältnismäßig, wenn der Kindesmissbrauch, ein schweres Verbrechen nach allgemeinen staatlichen Standards, in der Kirche nur „je nach Schwere des Verbrechens“ bestraft werden soll, die Weihe von Frauen aber mit der höchsten kirchlichen Strafe, der Exkommunikation, belegt wird?

Ist es nicht vielmehr so, dass der, der den Sexismus in Gott verlegt vom biblisch verbürgten Glauben an den wahren Gott, in dem Mann oder Frau, Freier oder Sklave alle eins sind (Paulus Brief an die Galater, 3,28), abgefallen ist? Diese Glaubensaussage von Paulus sprengt jede Art von sozialer, rassistischer und auch sexueller Diskriminierung. Auf sie hat sich auch die in schweren geschichtlichen Kämpfen errungene Befreiung von Sklaverei immer berufen. Die katholische Kirche tut sich aber bis heute schwer, in gleicher Weise die Befreiung vom Sexismus zu unterstützen. Ist die Emanzipation von Frauen nicht ähnlich der Befreiung von Sklaven gerade aus dem biblischen Zeugnis begründet – und wie, wenn nicht durch die Gleichheit an Ämtern und Leitungsgewalt kann dies christlich angemessen ausgedrückt werden? Wird es nach Benedikt XVI und Johannes Paul II auch einmal Päpste geben, die diese Festsetzung als schweren Fehler bereuen, so wie man dies bei dem Streit um das vorgaliläische Weltbild, „dass die Sonne um die Erde kreise“ (1633 wurde Galilei wegen seines Weltbildes als Häretiker angeklagt) erst 1992, also hunderte von Jahren später öffentlich tat? Wird man nicht schon bald den amerikanischen Mary-Knoll Priester Roy Bourgois, der als erster vom Papst exkommuniziert wurde, weil er an einer Priesterweihe von Frauen teilgenommen hatte, rehabilitieren. Jetzt aber wurde dieser Mann, mutiger Glaubenszeuge der Gewaltlosigkeit Jesu Christi und Gründer von SOA-Watch auf Geheiß des Vatikans und des Papstes aus seiner Gemeinschaft ausgeschlossen, entlassen und abgesetzt.

Ich jedenfalls kann dies zu glauben nicht mit meinem Gewissen und meinem Gottesglauben vereinbaren. Ich werde deshalb Widerstand leisten gegen diese mir von diesen beiden Päpsten auferlegte, schwere Last, die nicht der leichten Last Jesu Christi entspricht.

7. Schluss: Brauchen wir den Papst? Wenn ja, welchen?

In einer deutschen Zeitung wurde heute getitelt: Die katholische Kirche wählt einen neuen Papst. Dieser Titel ist richtig und falsch zugleich. Rein formal gesehen, ist es tatsächlich so, dass die Institution sich nun anschickt einen neuen Papst zu wählen und auszurufen. Ob aber de facto, die katholische Kirche noch den Papst wählt ist höchst fraglich. Ich jedenfalls bin an dieser Papstwahl in keiner Weise befragt oder beteiligt. Kein Bischof der Welt – zumindest ist mir keiner bekannt – , kein einziger Kardinal hat nach der Meinung seiner Christgläubigen (sicher auch nicht einmal der Pfarrer), die ja die Kirche sind, gefragt, obwohl dies in Zeiten moderner Medien durchaus in manchen Ländern möglich wäre. Wir werden stumme (oder stummgehaltene) Zeugen eines abgeschotteten Ritus von einer Versammlung 115 wahlberechtigter, leider nicht einmal repräsentativer alter Männer. Wahlberechtigungszulassung: Mann, über 50, Kardinal, eine also vom vorherigen Papst handverlesene Auswahl. Eine Institution wählt sich selbst. Dies ist immerhin ein Fortschritt zu den Zeiten, als der Papst vom König oder Kaiser, oder eine Reihe das christliche Abendland beherrschender Fürsten und Mächtigen bestimmt wurde. Papst Benedikt XVI hat bei seinem Scheiden auch noch ein weiteres unausgesprochenes, aber gar nicht selbstverständliches Gesetz ausgesprochen, in dem er die Kardinäle ermahnte, dass einer aus ihren Reihen der zukünftige Papst sein werde. Dies widerspricht dem Kirchenrecht und verengt die Auswahl in unzulässiger Weise auf den Kreis von Kardinälen – die Medien stürzen sich darauf, niemand fragt, wie es einem scheidenden Papst in den Sinn kommt, die Kandidatenkür jenseits geltenden Rechtes sozusagen vorzuentscheiden. Es ist ja schön und einfach, wenn man aus 115 einen „Papabile“ entdecken kann – doch gibt es wirklich keine Alternativen aus dem Kreis der Kirche Gottes? Papst kann nämlich nach geltendem Kirchenrecht jeder katholisch getaufte Mann (auch hier ein Sexismus?) werden, der dafür als geeignet gefunden wurde (die Priesterweihe kann auch nach der Wahl verliehen werden). Die Kardinäle werden sich an das unausgesprochene Gesetz halten – nichts passiert – keiner wird sich über diese unzulässige Verkleinerung des Kreises der Papabile aufregen. Doch diese Wahl zeigt einmal mehr das Zerrbild von Kirche, die auf eine hierarchische Institution verengt wird, das in den Köpfen der zum Konklave versammelten Männer herumschwirrt. Der Kreis der Wähler ist handverlesen – auch der Kreis der zu Wählenden. Ein Zirkel, der nicht durchbrochen werden darf, der aber in keiner Weise die katholische Kirche ist. Meine Frau sagte mir zu meiner Verblüffung angesichts meiner um die Frage des Papstes kreisenden Gedanken: „Ich brauche keinen Papst.“ Das war ein weiser Satz, denn ehrlich gesagt: Wer von uns gläubigen Katholiken braucht tatsächlich einen Papst? Was ändert es an meinem Leben, wenn es einen gibt oder wenn die Stelle für einige Zeit vakant ist? Im Allgemeinen herzlich wenig. Die Kirche Gottes wird ihren Weg weitergehen – mit oder ohne Papst. Wie oft wurde sie sogar von Päpsten geführt, die das Papstamt im Grunde wie ein Fürst oder ein König ausübten und verstanden. Päpste führten Krieg, hatten Geliebte und schacherten um Geld und Einfluss – jahrzehnte- vielleicht jahrhundertelang gab es dieses Treiben. Die Kirche Gottes ist daran nicht zu Grunde gegangen. Und, es darf auch gesagt werden: Manchmal ist es eine Erleichterung, wenn ein Papst geht. Für mich war der Rücktritt von Papst Benedikt XVI eine Erleichterung, ein kurzes Aufatmen nach mehr als drei verlorenen und durchlittenen Jahrzehnten . Benedikt war nur acht Jahre im Amt – aber sein Pontifikat war eine Übergangslösung der Verlängerung des Pontifikats von Johannes Paul II, von dessen medial vermittelter Überfigur man sich kaum lösen konnte.

Karl Rahner hat es einst bei den damals noch ernsthaften Bemühungen um eine Ökumene zu wagen gedacht, dass das Papstamt auch von einer Gruppe von Personen ausübbar wäre. Johannes Paul II hat im Jahr 2000 in einer tiefen, die Ökumene wirklich andenkenden Rede (aber Reden allein ist noch nicht Praxis!), das Papstamt in seiner jetzigen Form selbst zur Disposition gestellt, als er sagte, dass dieses der Ökumene der Christgläubigen nicht im Wege stehen dürfe. Es ist kaum denkbar, dass der nun zu wählende Papst nach der Verhärtung eines dogmatisch und zentralistisch enggeführten Katholizismus samt einer in diesem (Un-)Geist geleiteten Kurie die Weite finden wird, dies wirklich zu tun.

Budapest, 9. 3. 2013
Stefan Herbst