Offener Brief des PGR der Pfarre Steyr-Tabor an Bischof Dr. Ludwig Schwarz SDB

03.10.2007, PGR-Steyr-Tabor

Sehr geehrter Herr Bischof!

1. Mit großer Besorgnis verfolgt unser Pfarrgemeinderat den Priestermangel in unserer Diözese:

Immer mehr Pfarren in unserer Diözese (2007:137 von 487Pfarren sind mitbetreut!), - ja, in ganz Österreich – müssen auf Grund des Priestermangels auf eine sonntägliche Eucharistiefeier verzichten. In unserem Dekanat Steyr müssen heuer über ein Drittel (7 von 19) der Pfarren mitbetreut werden. Waren 2004 15 Priester für das Dekanat vorgesehen, so sind es 2010 nur 10! Die Situation wird immer schlimmer. Die Priester werden immer älter und auch unser Pfarrer Alcantara Gracias hat dem Pfarrgemeinderat mitgeteilt, dass er mit 70 – also 2014, in sieben Jahren – in Pension gehen möchte. Was geschieht dann? Wird die Pfarre von irgendwo mitbetreut, wird die sonntägliche Eucharistiefeier ein Luxus, die Wort-Gottes-Feier eine Normalität?

2. Das wollen wir nicht. Die Kirche lehrt doch, dass die Kirche bzw. die Gemeinde von Eucharistie lebt (Ecclesia de Eucharistia, Nr.1). Und “tatsächlich wird «die christliche Gemeinde [...] nur auferbaut, wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der heiligsten Eucharistie hat». Das christliche Volk hat darum das Recht, dass am Sonntag, an gebotenen Feiertagen und an anderen höheren Festtagen sowie nach Möglichkeit auch täglich zu seinem Nutzen die Eucharistie gefeiert wird.“ („Redemptoris Sacramentum“, Nr. 162).

3. Daher wenden wir uns vertrauensvoll mit diesem Brief an Sie, sehr geehrter Herr Bischof, mit der Bitte unsere Sorge ernst zu nehmen. Wenn unser Herr Pfarrer in Pension geht – voraussichtlich in sieben Jahren –, möchten wir nicht, dass uns die darauf folgenden "sieben mageren Jahre" ohne regelmäßige Eucharistie-Feiern beschert werden. Die Empfehlung des Papstes an Gemeinden in solchen Situationen "einen wahren 'Hunger' nach der Eucharistie lebendig zu halten"(„Ecclesia de Eucharistia, Nr. 33) finden wir lächerlich, und als mündige Christen lehnen wir dies als billigen Trost ab.

4. Wir sind aber davon überzeugt, dass es den Priestermangel in Wirklichkeit nicht gibt – zumindest nicht in dem heutigen Ausmaß. Priestermangel ist ein hausgemachtes Problem. Wir hätten Laisierte Priester, die gerne wieder ihre Priesterberufung ausüben würden. Wir hätten genug "viri probati" (Bewährte Männer), aber auch Frauen, die sich berufen fühlen, die Priesterweihe zu empfangen. Interessant wäre auch zu wissen, wie die Gemeinden in der Urkirche ihre sonntägliche Eucharistiefeier ohne geweihte Priester gefeiert haben: Frauen und Männer durch Gemeindebeauftragung? Der Kirchenvater Tertullian berichtet im Jahre 207, dass in der Kirche von Karthago Laien der Eucharistie vorstanden, wenn es kei-ne Priester gab. Wäre dieses heute als Ausnahme nicht auch möglich?

5. Dazu ein Zitat vom Konzilstheologen Hans Küng: „In seinem ersten Brief an die Gemeinde von Korinth findet Paulus es völlig normal, dass man dort auch ohne ihn und irgendwelche eingesetzten Amtsträger gemeinsam Eucharistie feiert, wenngleich dabei selbstverständlich eine gewisse Ordnung eingehalten werden soll. Nach der ältesten urchristlichen Gemeindeordnung, der „Didaché“ („Lehre“ der Apostel, um 100), feiern vor allem Propheten und Lehrer und erst in zweiter Linie gewählte Bischöfe und Diakone die Eucharistie. Die Gemeinde von Antiochien wird offensichtlich nicht von Episkopen und Presbytern, sondern von Propheten und Lehrern geleitet. Auch in Rom gibt es zur Zeit des Römerbriefs des Apostels Paulus of-fenbar noch keine Gemeindeordnung mit Episkopen.“ Hans Küng, „Kleine Geschichte der katholischen Kirche“, Berliner Taschenbuch Verlag (2002) S.47.

6. Wir als Pfarrgemeinderat sind der Meinung, dass das größte Defizit ist, dass Bischöfe, anstatt die Berufung als Nachfolger der Apostel wahrzunehmen, bevorzugen - aus welchem Grund auch immer - als treue Beamte der Vatikanischen Kurie zu dienen und als Kurienbefehlsempfänger aufzutreten! Kein Wunder, wenn das Volk Gottes meint, unsere Bischöfe (wenn auch nicht alle) sind nicht zum Bischof ernannt worden, weil sie die besten waren, sondern weil sie, sowohl der römischen Kurie treue „Diener“ (Groer, Krenn, Eder… sind nur ein Beispiel dafür) – als auch dem Zölibat Befürworter sind: Fast die Hälfte (6 von 15) der Bischöfe in Österreich gehört Ordensgemeinschaften an, also zu den Zölibat-Treuesten! Schon 1996 hat der emeritierte Erzbischof Kardinal John R. Quinn von San Francisco in seinem berühmt gewordenen Vortrag an der Oxford University, England, von zahlreichen Fällen ungerechtfertiger "Bevormundung" der Ortskirchen und einzelner Bischöfe durch Kurienbehörden aufmerksam gemacht.

7. Dabei ist die Lehre des Vatikanischen Konzils kristallklar: "Diese Gewalt, die sie (die Bischöfe) im Namen Christi persönlich ausüben, kommt ihnen als eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt zu… Kraft dieser Gewalt haben die Bischöfe das heilige Recht und vor dem Herrn die Pflicht, Gesetze für ihre Untergebenen zu erlassen, Urteile zu fällen und alles, was zur Ordnung des Gottesdienstes und des Apostolats gehört, zu regeln. Ihnen ist das Hirtenamt, das heißt die beständige tägliche Sorge für ihre Schafe, im vollen Umfang anvertraut. Sie sind nicht als Stellvertreter der Bischöfe von Rom zu verstehen, denn sie haben eine ihnen eigene Gewalt inne und heißen in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes, das sie leiten. Folglich wird ihre Gewalt von der obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet, sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz genommen. Dabei bewahrt der Heilige Geist die von Christus dem Herrn in seiner Kirche gesetzte Form der Leitung ohne Minderung. (Lumen Gentium, Nr.27).

8. Wie wünschten wir uns, sehr geehrter Herr Bischof, dass unsere Bischöfe mindestens denselben Mut hätten wie die belgischen Bischöfe! Im November 2004, beim „Ad limina“ – Besuch beim Papst, forder-ten die belgischen Bischöfe mit Hinweis auf den ka-tastrophalen Priestermangel in der westlichen Welt die Aufhebung des Zölibatgesetzes. Der Brüsseler Kardinal Godfried Daneels hat Aufsehen erregt, als er den Zugang der Frauen zu allen Ämtern, besonders auch zur Spitze der Diözese und zur Gesamtkirche, forderte. Auch in der Schweiz ist der Notstand in der Pfarrseelsorge der Anlass für eine zu Recht Aufsehen erregende Erklärung der „Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern“. Mit Datum vom 9. November 2003 forderte die Landessynode die „Aufhebung der Zölibatsverpflichtung“ für die katholischen Pfarrer sowie die „Ordination von Frauen.“

9. In ihrem Vortrag bei einer Kirchenrechtstagung in Regensburg (März 2002), plädiert die Regensburger Kirchenrechtsprofessorin Sabine Demel für Aufhebung des Pflichtzölibats wie auch der Nichtzulassung von Frauen zum Priesteramt: „Beides stellt einen kleineren Traditionsbruch dar als die so genannten priesterlosen Gemeinden und der immer häufiger werdende Verzicht auf die sonntägliche Eucharistiefeier wegen Priestermangels. “Im Gegensatz zur regelmäßi-gen Messfeier insbesondere am Sonntag, die ein Wesenselement der katholischen Kirche darstelle, gehöre die Geschlechterfrage beim Weiheamt eher zur Peripherie.“ (Herder Korrespondenz, Mai 2002, S. 260).

10. Wir sind mit Kardinal Franz König einig, der schrieb: „Damit die einzelnen Katholiken das Gefühl bekommen, dass ihnen die Kirche nahe ist … und dass ihre Interessen der Kirche am Herzen liegen, muss das kontinentale und territoriale Bewusstsein gestärkt werden…So könnte man etwa die Frage stellen, ob die Zölibatsfrage europäisch, lateinamerikanisch oder kontinental zu lösen sei. (Franz Kardinal König „Offen für Gott – offen für die Welt“, Herder Verlag, 2006. S.51).

11. Schon in der Weltbischofsynode im Oktober 1987 hat auch Bischof Maximilian Aichern als Vertreter der österreichischen Bischofskonferenz in diesem Sinne plädiert: „Die Kirche findet weltweit von Land zu Land verschiedene Traditionen, verschiedene Lebens- und Gesellschaftsformen und verschiedene Wirkungsbereiche vor. Das macht es immer mehr unmöglich, die authentische Lehre der Kirche weltweit mit den gleichen Mitteln zu verkünden. Daher sind für die einzelnen Regionen, Bischofskonferenzen und auch Diözesen Freiräume hinsichtlich der äußeren Gestaltung ihres Wirkens zu definieren.“ (Christine Haiden, „Maximilian Aichern – Bischof mit den Menschen“ Trauner Verlag, 2005, S.116).

12. Hätte unsere Bischofskonferenz diese Vorschläge wahrgenommen und jeweils betreffende Beschlüsse gefasst, dann hätten wir Rahmenbedingungen für die Zulassung der Laisierten Priester zum Priesteramt; dann hätten wir in Österreich das Pflichtzölibat aufgehoben; dann hätten wir die Priesterweihe sowohl von viri probati als auch von Frauen; dann hätten wir mindestens eine Debatte über die "Theologie der Beauftragung": ob in Notsituationen eine Beauftragung durch den Bischof – oder wie in der Urkirche – durch die Gemeinde, die Eucharistie zu feiern. Übrigens, 1276 gab es sogar einen Papst, der nicht einmal Priester war: Papst Hadrian V!

13. Dabei wurde die Bedeutung der Bischofskonferenzen gestärkt, als Papst Johannes Paul II. 1998 ihre Lehrautorität als verbindlich bezeichnete, wenn sie einstimmig ausgeübt oder bei Zweidrittelmehrheit von Rom bestätigt werde. So hätten wir das Problem des Priestermangels gelöst. Was unsere Bischöfe taten, brachte der Sekretär des Laienrates, Bischof Josef Clemens, bei der Übergabe der Apostelgeschichte der Pfarrgemeinderäte zum Ausdruck: "Wir müssen in der kirchlichen Struktur einen Gang zurückschalten"!

14. Hier ist ein Zitat des Papstes Benedikt XVI. ange-bracht, der als Konziltheologe Joseph Ratzinger in den sechziger Jahren schrieb: „The servility of the sycophants (branded by the genuine prophets of the Old Testament as „false prophets“), of those who shy from and shun every collision, who prize above all their calm complacency, is not true obedience… What the Church needs today, as always, are not adulators to extol the status quo, but men whose humility and obedience are no less than their passion for truth: men who brave every misunderstanding and attack as they bear witness; men who, in a word, love the Church more than ease and the unruffled course of their personal destiny”. (Joseph Ratzinger in “Free Expression and Obedience in the Church”. Quoted by Jacques Dupuis SJ in “Christianity and the Religions”)

Übersetzt:
„Die sklavische Unterwürfigkeit der Kriecher (die durch die echten Propheten des Alten Testaments als falsche Propheten gebrandmarkt wurden), die jeden Zusammenstoß scheuen und ihm ausweichen, ihre unbewegliche Selbstgefälligkeit über alles stellen, ist kein wahrer Gehorsam ... Was die Kirche heute und immer braucht, sind keine Speichellecker, um den Status quo zu rühmen, sondern Menschen, deren Demut und Gehorsam, nicht geringer ist als ihre Leidenschaft für die Wahrheit: Menschen, die mutig jedem Streit entgegentreten und dagegen vorgehen wie sie selbst Zeugnis geben, Menschen, die mit einem Wort, die Kirche mehr lieben als Bequemlichkeit und den ruhigen Verlauf ihres persönlichen Schicksals.“

15. Die Frage des Zölibats.
a. Zölibat im NT:

(i) Jesus selbst erwählte verheiratete Männer als Apostel.
(ii) Paulus, selbst ehelos, betont klipp und klar: „Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn.“ (1 Kor 7,25).
(iii) Es gibt auch keine Verankerung der Ehelosigkeit für Priester, sondern das Gegenteil: In 1 Kor 9,5 fragt Paulus: "Haben wir etwa kein Recht, eine Schwester als Frau mitzunehmen wie die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas?"
(iv) Und 1 Tim 3,2-6: “... Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet,…er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Ge-horsam und allem Anstand erziehen. Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen?“
(v) Darüber hinaus sprechen die Evangelien (Mt 8,14, Mk 1,30; Lk 4,38) von der "Schwiegermutter des Petrus“ – ein Beweis, dass Petrus verheiratet war.

Wir fragen uns als Pfarrgemeinderat: Warum reden die Bischöfe nicht über diese Zitate, die klarerweise gegen das Pflichtzölibat sprechen? Hätten Sie, Herr Bischof, ihren Hirtenbrief zur Fastenzeit (2007) auf diese Texte aufgebaut, wären Sie zu einem anderen Ergebnis gekommen.

b. Zölibat im Konzildokument: Wir sind einig, dass Zölibat ein Charisma sei – also eine Gabe Gottes. Daher bräuchten die, denen die charismatische Ehelosigkeit tatsächlich gegeben worden ist - den Ordensleuten zum Beispiel - keine Verpflichtung zum Zölibat, da sie freiwillig diese Lebensform gewählt haben. Außerdem ist die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen. Das ist dem Vatikanischen Konzil zu entnehmen, das die Ehelosigkeit für das Priestertum zwar nicht als notwendig, jedoch als "angemessen" bezeichnet und für den Bereich der lateinischen Kirche daran festhält: " Zwar ist sie (die Enthaltsamkeit um Himmels willen) nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch Hochverdiente Priester im Ehestand gibt. Wenn diese Heilige Synode dennoch den kirchlichen Zölibat empfiehlt, will sie in keiner Weise jene andere Ordnung ändern, die in den Ostkirchen rechtmäßig Geltung hat; vielmehr ermahnt sie voll Liebe diejenigen, die als Verheiratete das Priestertum empfingen, sie möchten in ihrer heiligen Berufung ausharren und weiterhin mit ganzer Hingabe ihr Leben für die ihnen anvertraute Herde einsetzen. Der Zölibat ist jedoch in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen".(Presbyterorum Ordinis, Nr. 16). Die sonntägliche Eucharistiefeier ist ein fundamentales Recht des Volkes Gottes. Der Bischof hat die Pflicht, dieses Ge-bot zu erfüllen. Das Zölibat gehört nicht zum Wesen des Priestertums, ist jedoch „angemessen“. Was tun die Bischöfe? Sie befürworten das Unwesentliche auf Kosten des Wesentlichen! Das Wichtigste ist ihnen das Pflichtzölibat. Dadurch wird das fundamentale Recht der Gläubigen auf die sonntägliche Eucharistie-feier zutiefst verletzt. Ist Ihnen, sehr geehrter Herr Bischof, das bewusst ?

c. Beweggründe zur Festschreibung des ver-pflichtenden Zölibats. „Die Kirche hat die vollkom-mene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt “(Presbyterorum Ordinis, Nr. 16). So begründet heute die Kirche das priesterliche Pflichtzölibat. Aber die tatsächlichen Gründe waren ganz mondäne und sind begründet in einer falschen These: “ Sexualität macht unrein“. (Augustinus z.B. verglich das Zölibat mit Gold, Silber und Edelstein; die Ehe aber mit Holz, Heu und Stroh!):

(i) Kultische Reinheit, die bereits im AT bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte. So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des Heiligen Messopfers seit der frühen Kirche bis hin zum 2. Vatikanischen Konzil erhalten.

(ii) Gesellschaftliche Stellung des Priesters, verbunden mit entsprechendem Prestige. Hinzu kamen die höhere Bildung der Kleriker und ihr damaliges Ansehen als "bessere Christen", das durch den Zölibat noch untermauert werden sollte.

(iii) Einen weiteren Beweggrund, der zur Festschrei-bung des verpflichtenden Zölibats im 11. Jahrhundert führte, sieht man in dem Versuch der römischen Kirche, die Reduzierung der von den Priestern verwalteten kirchlichen Pfründe zu verhindern. Diese Pfründe wurden durch den notwendigen Lebensunterhalt der Familie verheirateter Priester sowie durch Erbschaft dezimiert. Die in der mittelalterlichen Gesellschaft übliche Vererbung der Ämter des Vaters auf den Sohn führte zu Konflikten mit dem zentralistischen Selbstverständnis der Kirche. Durch die Bekräftigung der Zölibats-Verpflichtung für Priester wurde verhindert, dass legitime Söhne das Priester- oder Bischofsamt übernehmen konnten.

(iv) Das Ideal des Mittelalters war ein Leben ohne Sexualität. Zum Beispiel erforderte das Betreten hei-liger Orte die Abstinenz von der Sexualität ebenso wie Vorbereitung auf heilige Zeiten: Wer zur Wallfahrt aufbrach oder zu den Kreuzzügen, wer einem christli-chen Hochfest entgegenging oder beim Empfang der Kommunion – immer war die zeitlich befristete Enthaltsamkeit von der Sexualität als Ausdruck eines zumindest temporär mönchischen Lebenswandels angezeigt.

d. Papst mit einer Tochter. 1503 wurde nach dem Tod von Papst Pius III. Kardinal Guiliano della Rovere zum Papst gewählt – Julius II. Er hatte eine Tochter: Felice della Rovere. Ihre Mutter war Lucrezia Normanni.

16. Wir wissen, dass man sich bei der letzten Bi-schofssynode (2005) mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen hat, angesichts des Priestermangels die Zulassung verheirateter Männer („viri probati“) in Erwägung zu ziehen. Es wurde ein Bekenntnis zum „unschätzbaren Wert“ des Zölibats abgelegt. Benedikt XVI. verstärkte diese Linie in seinem nachsynodalen Schreiben „Sacramentum Caritatis“, in dem er die „viri probati“ überhaupt nicht erwähnt und den Zölibat mit fast hymnischen Worten feiert: Der in Reife, Freude und Hingabe gelebte priesterliche Zölibat sei ein großer Segen für Kirche und Gesellschaft (Nr.24). Damit haben die Bischöfe ihre eigene Ehelosigkeit hochgelobt, dem Druck der römischen Kurie nachge-geben, den Glaubenssinn des Volkes Gottes ignoriert. Jesus selber aber erwählte verheiratete Männer als Apostel!

17. Im Oktober 1999 wurde in Rom die Europa Sy-node der katholischen Bischöfe abgehalten. Einer der Teilnehmer, der schottische Erzbischof Kardinal Keith O’Brien warf in einem Interview mit der katholischen US-Nachrichtenagentur CNS dem Vatikan vor, bei der Bischofssynode kontroverse Themen zu blockieren. Obwohl zahlreiche Bischöfe etwa das Zölibatsthema angesprochen und diesbezüglich Vorschläge gemacht hätten, sei deren Behandlung „von Synodenmitgliedern der römischen Kurie verhindert“ worden. Die Meinungen in der Frage der Zulassung verheirateter Männer zum Priesteramt seien – so der Erzbischof von Edinburg – „sehr sehr hart aufeinander geprallt.“ Das Abblocken dieser Thematik führte zu „Spannungen“, aber auch Ärger bei den Vertretern der katholischen Ostkirchen, zu deren Tradition verheiratete Priester seit jeher gehören.

18. Der Kuriendruck ist so groß, dass sogar der Kar-dinal Claudio Humes, der Präfekt der Klerus-Kongregation diesem Druck zum Opfer gefallen ist: In einem Interview in der Brasilianischen Zeitung Estado de Sao Paulo erklärte der neu ernannte Präfekt der Klerus-Kongregation, der Zölibat sei „kein Dogma, sondern eher eine disziplinarische Norm … Die Norm sei reformierbar“. In Rom herrschte daraufhin helle Aufregung. Kaum im Vatikan und nur zwei Stunden im Amt, relativierte Humes diese Aussage. Die „Zölibat-Besessenheit“ der römischen Kurie ist so stark, dass sie sogar aus vorsorglicher Angst mit falschen Behauptungen verteidigt wird: Als Papst Luciani früh-morgens starb, hat die Kurie die Lüge verbreitet, dass er von seinem Sekretär John Magee tot entdeckt wur-de. Tatsächlich war es eine Nonne, die immer in der Früh Kaffee brachte, die ihn tot fand!


19. Übrigens noch ein Zitat von Papst Benedikt, der 1970 als Joseph Ratzinger zum Thema „viri probati“ schrieb: „Die Kirche der Zukunft wird neue Formen des Amtes kennen und bewährte Christen, die im Beruf stehen, zu Priestern weihen“. (Glaube und Zu-kunft, S. 110).

Zusammenfassend:
• Nach „Redemptoris Sacramentum“ „Das christliche Volk hat … das Recht, dass am Sonntag, an gebotenen Feiertagen und an den höheren Festtagen … die Eucharistie gefeiert wird“ (Nr. 162). Und in „Ecclesia de Eucharistia“ gehört es zu Ihrer Pflicht als Bischof, allen Gläubigen die Möglichkeit zu bieten, durch die Eucharistiefeier das Sonntagsgebot zu erfüllen: „Den Hirten ist ihrerseits die Pflicht auferlegt, allen Gläubigen die Möglichkeit zu bieten, dieses Gebot zu erfüllen“ (Nr. 41). Das wäre sicher möglich, wenn Sie sich, Herr Bischof, einsetzen würden im Sinne von Aussagen von Kardinal König und im Sinne der Rede des Bischof Aichern bei der Weltbischofssynode (1987) durch einen Beschluss der Bischofskonferenz Rahmenbedingungen zu schaffen, wobei das Pflichtzölibat für Österreich aufgehoben wird. Dabei richten wir unsere Bitte an Sie und die anderen Bischöfe, den Glaubenssinn des Volkes Gottes in unserer Diözese bzw. in Österreich zu respektieren, die Zeichen der Zeit zu erkennen und danach zu handeln.

• Wie schon erwähnt, steht gegen den "angemessenen", aber nicht notwendigen Zölibat (Presbytero-rum Ordinis, Nr. 16), das fundamentale Recht der Gläubigen auf den Empfang der Sakramente, zumal der Eucharistie (Redemptoris Sacramentum, Nr. 162; Ecclesia de Eucharistia, Nr. 1). Wir, als Pfarrgemeinderat stellen die Frage, ob vor diesem Hinter-grund das Zölibatsgesetz in seiner jetzigen Form noch gerechtfertigt ist.

• In unseren sonntäglichen Gottesdiensten werden wir beten, dass unsere Bischöfe ihrer Berufung als Nachfolger der Apostel treu bleiben, und nach dem Wort des Papstes „keine Speichellecker sind“ die „den Status quo rühmen“, sondern „Menschen, die mutig jedem Streit entgegentreten und dagegen vorgehen, wie sie selbst Zeugnis geben. Menschen, die - mit einem Satz – die Kirche mehr lieben als Bequemlichkeit und den ruhigen Verlauf ihres persönlichen Schicksals“.

Durch die plötzliche schwere Krankheit unseres Herrn Pfarrers, hat dieser Brief noch größere Dringlichkeit bekommen.

Auf Ihre schriftliche Antwort, bzw. Stellungnahme freut sich der, mit Ihnen im Gebet, in Liebe und Treue zur Kirche verbundene

Für den Pfarrgemeinderat der Pfarre Steyr - Hl. Familie, Tabor;

Dr. Alcantara Gracias e.h, Pfarrer - Franz Moser e.h., Obmann - Ing. Helmut Bierecker e.h., Obmann-Stv.

Steyr, den 17. September 2007, Zl. 49/2007

P.S.: Da wir alle österreichischen Pfarrgemeinden dazu ermutigen wollen, ihre Verantwortung dem Evangelium gegenüber, ihre Mündigkeit und ihr Recht wahrzunehmen, werden wir diesen Brief österreichweit bekannt machen.

Absender: Kath. Pfarre - Hl. Familie
Rooseveltstr. 10, A-4400 Steyr-Tabor
Tel.: 07252/72049, Fax: 07252/72049-17
E-mail: pfarre.steyr.hlfamilie@dioezese-linz.at
Internet: http://www.dioezese-linz.at/pfarre/4406?ts=1401985655