Die Kirche hat eine demokratische Tradition!

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Schweizer Kirchenrechtler Loretan fordert für die Kirche die Berücksichtigung der Menschenrechte und die Einführung der Demokratie. Zur Begründung verweist er u.a. auf die Kirchengeschichte.

Der emeritierte Luzerner Staatskirchenrechtler und Kirchenrechtler Adrian Loretan legt der Kirche in einem Interview der deutschen Zeitschrift "Publik-Forum" (29.5.2026) eine demokratische Leitungskultur ans Herz und fordert, die "totale Abhängigkeit der Gläubigen von den zölibatären Priestern" zu durchbrechen. Im Konkreten regt er die Aufhebung des Pflichtzölibats an und dass Frauen oberste Leitungsämter anvertraut werden.

Forderungen nach der einer Aufhebung des Pflichtzölibats und einer Betrauung von Frauen mit kirchlichen Leitungsämtern sind an sich nichts Neues. Letzteres wurde von Papst Franziskus am Ende seines Pontifikates selbst praktiziert und Papst Leo scheint diesen Kurs fortzuführen. Interessant aber ist, wie Loretan seine Forderung begründet, nämlich mit der kirchlichen demokratischen Rechtstradition.

Loretan erinnert an den Philosophen Jürgen Habermas (+2026), der herausgearbeitet habe, "dass die mittelalterliche Westkirche ein Modernisierungsfaktor für den Westen als säkulare Rechtsgemeinschaft war". So sei die mittelalterliche Theorie, wonach das, was alle angeht, auch von allen behandelt und approbiert werden müsse, von den Päpsten in das Verfassungsrecht der Westkirche aufgenommen worden. "Damit war die Kirche die demokratische Institution in Europa, während das Reich mit dem Kaiser an der Spitze hierarchisch organisiert war."

Loretan weist außerdem darauf hin, dass die katholische Tradition immer wieder auch die Menschenrechte betont habe. So habe bereits Bartolomé de Las Casas (+ 1566), der als Anwalt und Verteidiger der indigenen Bevölkerung Amerikas in die Geschichte eingegangen ist, mit Menschenwürde und Menschenrechten argumentiert, die unterschiedslos allen Menschen qua ihres Menschseins zustünden. Der deutsche Schriftsteller Reinhold Schneider hat diesem Faktum seine Erzählung "Las Casas vor Karl V." gewidmet.

Loretan verweist auf bislang ergebnislose Bestrebungen, die Menschenrechte als solche in den kirchlichen Rechtstexten zu verankern. So habe zwar bereits die Bischofssynode 1967 den Machtmissbrauch innerhalb der Kirche thematisiert und gefordert, diesem mit Menschenrechten in der Kirche entgegenzutreten, woraufhin Paul VI. ein Grundgesetz der Kirche inklusive Menschenrechts- beziehungsweise Grundrechtskatalog entwerfen ließ, doch daraus sei bis heute nichts rechtlich Verbindliches geworden. Eine Kirchenverfassung ist bis heute ausständig.