Am Landgericht Würzburg wurde eine Prostituierte Ende Juni 2026 zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil sie drei ihrer Freier betrogen und große Geldsummen von ihnen erpresst hatte.
Unter den Geschädigten ist auch ein Ruhestandspriester, der die Frau 2016 in einem Saunaclub kennengelernt hatte und seit 2022 bei ihr Kunde war. Der 30-jährigen Rumänin war es gelungen, sich unter Vorspielung falscher Notlagen und des Versprechens, mit ihm eine ernsthafte Liebesbeziehung eingehen zu wollen, insgesamt mehr als 240.000 € von ihm zu erschleichen. Als er zu keinen weiteren Zahlungen mehr bereit war, erpresste sie ihn mit heimlich aufgenommenen Nacktfotos sowie der Ankündigung, Arbeitgeber und Öffentlichkeit zu informieren.
Im Prozess vor dem Landgericht Würzburg, in dem der Priester als Hauptbelastungszeuge auftrat, machten die Verteidiger der Frau geltend, dass sich die Taten im Rahmen jahrelanger Beziehungen ereignet hätten und Lügen zum Gewerbe der Prostitution dazugehörten; die "Beziehungsillusion älterer Herrschaften" könne man nicht der Frau anlasten.
Wie katholisch.de am 10.8.2026 berichtete, hat der im Prozess von der Prostituierten erhobene Vergewaltigungsvorwurf gegen den Priester keine strafrechtlichen Folgen: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen "mangels hinreichenden Tatnachweises" eingestellt.
Das Bistum Würzburg als Dienstgeber des Priesters hingegen leitete gegen den Ruhestandsgeistlichen ein kirchenrechtliches Verfahren wegen jahrelangen Fehlverhaltens ein.
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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel trug ursprünglich den Titel "Priester ließ sich jahrelang von Prostituierter betrügen". Dazu meldete ein aufmerksamer Leser folgendes zurück: "Unabhängig davon, dass meine Kenntnis der Hintergründe des beschriebenen Falles nicht über die Informationen aus dem Artikel hinausgehen, möchte ich Folgendes zum Ausdruck bringen: Ich finde die Formulierung >ließ sich betrügen< insofern problematisch als dadurch der Interpretationsspielraum in Richtung der Annahme >Er hätte es merken müssen bzw. wusste, dass er betrogen wird und hätte etwas dagegen unternehmen können, hat aber nichts unternommen> eröffnet wird. Opfer tragen NIE eine Verantwortung oder gar Schuld an Verbrechen, die ihnen angetan werden. Die Schuld und Verantwortung liegen rein beim Täter oder in diesem Fall bei der Täterin. Alles andere lässt Raum für ein Täter-Opfer-Umkehr-Denken, was problematisch und in weiterer Folge inakzeptabel ist. Auch wenn man dem Herrn der Geistlichkeit gerchtfertigter Weise eine gehörige Portion Naivität und das Übersehen etwaiger Warnsignale sowie den Bruch sämtlicher moralischer Ansprüche unterstellen kann, so trägt er keine Verantwortung für die Tatsache, dass er betrogen wurde."
Wir danken für den klaren Hinweis, bedauern die Unachtsamkeit in unserer ursprünglichen Titelformulierung und haben den Titel entsprechend geändert.