Am 30.9.2026 veröffentlichte das vatikanische Synodensekretariat den Bericht der kirchenrechtlichen Studiengruppe, die von Papst Franziskus am Rand der Weltsynode (2021-2024) eingesetzt worden war. Grundlage der Arbeit der Studiengruppe war der Abschlussbericht der Weltsynode, die sich über drei Jahre mit mehr Teilhabe der Gläubigen an der katholischen Kirche befasste. Im Schlussdokument der Synode hatte es geheißen: „“Ohne konkrete kurzfristige Veränderungen wird die Vision einer synodalen Kirche nicht glaubwürdig sein, und dies wird diejenigen Mitglieder des Volkes Gottes entfremden, die aus dem synodalen Weg Kraft und Hoffnung geschöpft haben.“ Nun sollen konkrete Änderungen also auch im Kirchenrecht verankert werden.
Die Studiengruppe schlägt u. a. vor, eine gemeinschaftliche Entscheidungsfindung zu fördern, um Ämter und Aufgaben an geeignete Gläubige zu übertragen. Bischöfe sollen außerdem verpflichtet werden, bei Fragen zum Wohl der Kirche die Meinung der Gläubigen anzuhören und Formen gemeinschaftlicher Entscheidungsfindung zu fördern. Besonders markant: Im Kirchenrecht soll der „sensus fidei“, also der unfehlbare Glaubenssinn aller Gläubigen, künftig systematisch noch vor der päpstlichen Unfehlbarkeit im Lehramt stehen.
Die Absicht, Teilhabe und Transparenz zu ermöglichen, spiegelt sich in vielen Vorschlägen wider: Es soll regelmäßige Diözesansynoden geben, Pastoralräte sollen in jedem Bistum und jeder Pfarre eingerichtet werden. Und: Der Bericht, den ein Diözesanbischof alle fünf Jahre dem Papst vorlegen muss, soll vor der Übermittlung an den Vatikan den Gläubigen des Bistums zugänglich gemacht werden.
Über die Umsetzung der nun veröffentlichten Vorschläge der Kirchenrechts-Kommission ist freilich noch nichts entschieden. Die weiteren Schritte und Entscheidungen liegen beim Papst und den vatikanischen Behörden.
