Rom sagt schon wieder Nein

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Die deutsche Bischofskonferenz erhält keine Ausnahmeregelung für Laienpredigten im Rahmen von Eucharistiefeiern. Die Relevanz der Entscheidung sei dahingestellt, aber die Optik ist verheerend. Ein Kommentar von Roman Fürst.

Seit Jahren und Jahrzehnten ist das Dilemma bekannt: Man geht in die Messe, freut sich über die Gemeinschaft im christlichen Glauben und auf Impulse, die man sich aus der Auslegung der Bibeltexte des Tages mitzunehmen hofft - und wird dann bitter enttäuscht: Manches Mal wird gar nicht gepredigt - an Wochentagen ist eine Predigt vielerorts sogar die Ausnahme -, ein anderes Mal ist der Priester aus Alters- oder Krankheits- oder sonstigen Gründen der Auslegung der Bibelstellen nicht gewachsen, wieder ein anderes Mal sind die Sprachkenntnisse des Priesters derart dürftig, dass von einer sinnstiftenden Predigt keine Rede sein kann. Zugegeben: Es gibt positive Ausnahmen. Aber es sind tatsächlich zunehmend Ausnahmen.

Mancherorts ist es üblich geworden, die Predigt auch im Rahmen der Eucharistiefeier jemandem anzuvertrauen, der dazu gut in der Lage ist: Das kann ein Gemeindemitglied sein, das die nötige religiöse Bildung ebenso mitbringt wie einen weiten Lebenshorizont, oder auch eine hauptamtliche Seelsorgerin bzw. ein hauptamtlicher Seelsorger, der/die zwar fachlich topqualifiziert ist, aber eben keine Priesterweihe hat. In manchen Pfarren und Kirchen ist diese Vorgangsweise die einzige Möglichkeit, eine ansprechende Predigt für die Gemeindemitglieder zu gewährleisten. Die Erfahrung zeigt: Man fährt gut damit. Und die Verantwortung dafür, dass es keinen qualifizierten Priester / keine qualifizierte Priesterin am Ort gibt, liegt immerhin ja nicht bei der Gemeinde. Diesen Schwarzen Peter hat Rom: Hätte der Vatikan die Zulassungsbedingungen zum Priesteramt erweitert, wie es schon so oft gefordert wurde, bräuchten wir hier gar nicht diskutieren. Das Problem ist selbstgemacht.

Für Deutschland hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, nun versucht, die Entwicklung der sogenannten Laienpredigt kirchenrechtlich abzusichern, indem er in Rom um eine Ausnahmeregelung angesucht hat: Im März 2026 wandte er sich entsprechend einem Beschluss des deutschen Synodalen Wegs an den Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Arthur Roche, um im Namen der Deutschen Bischofskonferenz ein sogenanntes Indult zu beantragen. Dieses hätte auch nicht geweihten Frauen und Männern mit der entsprechenden theologischen Vorbildung die Predigt in der Messe erlaubt. Das entsprechende Schreiben von Bischof Wilmer ist im Internet einsehbar. Transparenz scheint dem neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz wichtig zu sein.

Am 23. Juni wurde nun bekannt, dass Kardinal Roche den Antrag abgelehnt hat. Das Schreiben an Rom datiert vom 17. Juni; vielleicht wollte Bischof Wilmer seine Amtseinführung als Bischof von Münster am 21. Juni nicht in den Schatten dieser Auseinandersetzung stellen, vielleicht war aber auch keine Zeit, den Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz umgehend mit dem Schreiben aus Rom zu befassen. Am 23. Juni aber tagte der Rat und machte die vatikanische Antwort anschließend auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz publik.

Man darf gespannt sein, wie die deutschen Bischöfe und die synodalen Gremien nun auf diese Ohrfeige aus Rom reagieren. Denn eine Ohrfeige ist es allemal, die sich Bischof Wilmer da eingefangen hat: Ganz neu im Amt als Vorsitzender der deutschen Bischöfe, zusätzlich belastet durch den von Rom gewünschten Wechsel nach Münster, wo er das mitgliederstärkste katholische Bistum des gesamten deutschsprachigen Raums leiten darf, hat Wilmer die riesige Aufgabe, das deutsche Kirchenschiff durch die Stürme der Zeit zu lenken. Ob er da nicht auch etwas Hilfe aus Rom verdient hätte? Zumal er sich in seinem Antrag an Kardinal Roche auf frühere Regelungen berief und deutlich machen konnte, dass das, was er da von Rom wollte, keine Revolution wäre, sondern lediglich ein kleiner einzelner Schritt auf einem Weg, der längst schon sowieso bereits eingeschlagen ist?!

Es ist nicht anzunehmen, dass die Bischöfe nun auf Totalkonfrontation mit Rom gehen. Vielmehr werden sie versuchen, die Antwort Roches zu dehnen. Denn das Schreiben des Kardinals betont, dass Laien weder eine Homilie noch eine Predigt - im Grunde ein Wort für die gleiche Sache - an der Stelle nach dem Evangelium halten dürfen. Man wird sich also nach einer anderen Stelle umsehen.

Mancherorts hat man sich bereits in der Vergangenheit bemüht, die Predigt an den Anfang des Gottesdienstes zu stellen und durch sie die Aufmerksamkeit der Mitfeiernden praktisch im Vorhinein auf die dann folgenden Bibelstellen zu lenken. Ungewohnt, aber vielleicht gar nicht dumm. Vor allem entsprach es auch der Predigtordnung der Deutschen Bischofskonferenz von 1988, die aufgrund der restriktiven Regelungen im Codex 1983 nötig geworden war und die die bis 1983 gut funktionierende Predigtordnung von 1974 abgelöst hatte. In seinem Schreiben an Kardinal Roche hielt Bischof Wilmer allerdings fest, dass sich diese Anordnung in der pastoral-liturgischen Praxis nicht bewährt habe, weil die Predigt an dieser Stelle die Ordnung durchbreche und als merkwürdiger Fremdkörper erscheine.

Die einfachste Möglichkeit wäre wohl, auf das Evangelium einfach die Fürbitten folgen zu lassen, darin auch die Bitte aufzunehmen, dass der Geist Gottes dem Prediger oder der Predigerin die richtigen Worte ins Herz und in den Mund legen möge, wenn diese/r sich nun an die Auslegung der Heiligen Schrift mache - und dann an die Predigt zu schreiten, wie immer man diese dann auch nennen möge.

Vielleicht finden die deutschen Bischöfe und die synodalen Gremien in der ihnen nun abverlangten Kreativität aber noch eine dritte oder vierte oder fünfte Variante. Die Suche nach adäquaten Lösungen, die den Menschen und der Botschaft Jesu entsprechen, geht also weiter. Eine Frage aber bleibt: ob der römische Umgang mit der Eucharistie nicht zunehmend einem Tanz um das Goldene Kalb ähnelt, den das Kirchenvolk aus guten Gründen irgendwann einmal nicht mehr mitmachen wird.