Das Recht auf Bischofsernennung den Diözesen zurückgeben!

Presseaussendung von "Wir sind Kirche-Österreich" am 3. Juli 2017
Von I, SajoR, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=23734038

"Wir sind Kirche-Österreich" fordert die Diözese Innsbruck auf, sich das Recht auf die Ernennung eines Bischofs “zurückzuholen”. Es war lange Praxis der Kirche, “dass von allen gewählt werden muss, wer allen vorzustehen hat” (Papst Coelestin und Papst Leo der Große). Erst seit dem 9. Jahrhundert griffen Päpste in die Besetzung von Bischofsstühlen ein, und auch dann nur, wenn die Bischofswahl strittig war und sie darum gebeten wurden.

“Wir sind Kirche” hat schon 1995 eine detaillierte Vorgangsweise erarbeitet, wie der Wille der KirchenbürgerInnen ermittelt werden kann und wie eine demokratische Wahl durchführbar wäre: ausgehend von den Pfarrgemeinden bis zu einem Diözesankonklave, das dann aus einem sorgfältig erarbeiteten Dreiervorschlag wählt. Dann wäre das Einvernehmen zwischen Papst und Bischofskonferenz herzustellen. Die Ablehnung eines Kandidaten allerdings wäre begründungspflichtig und würde zu einer Wiederholung des Diözesankonklaves führen.

Die derzeitige Praxis widerspricht der biblischen Tradition (Wahl des Apostels Matthias), dem kircheneigenen Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz, dass Betroffene in Entscheidungen eingebunden werden sollen. Die kirchliche Hintertreppendiplomatie ist inakzeptabel für demokratiegewohnte Gläubige. Das Verfahren ist intransparent, es gibt kein Mitspracherecht darüber, was mit dem Dreiervorschlag passiert, die Ergebnisverkündigung erfolgt unvorhersehbar. Das Ergebnis ist naheliegend: die Akzeptanz durch das Kirchenvolk muss sich der Ernannte erst erarbeiten.

Papst Franziskus hat wiederholt die Ortskirche zu mehr Eigenverantwortlichkeit aufgefordert. Dafür fehlt leider oft der Mut.

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