Innerkirchliche Reformansätze: (Frauen, Zölibat, wiederverheiratet Geschiedene, Moral…)

In einer Kirche zu Mittag essen – darf man das? Diese Frage kam nach dem Papstbesuch in Bologna am 1. Oktober auf. Dort nämlich lud Papst Franziskus Flüchtlinge, Bedürftige und Gefängnisinsassen zum Mittagessen in die Basilika des heiligen Petronius unweit der Kathedrale. Die Bilder des Mahls in der Kirche erhitzten die Gemüter, ob damit nicht die „Sakralität des Ortes“ entweiht werde. Das Kirchenrecht verbietet im Kirchenraum alles, „was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist“. Der Papstvertraute Antonio Spadaro, Leiter der Jesuiten-Zeitschrift „Civiltà Cattolica“, hat eine klare Antwort: „Die Heiligkeit des Ortes wird in keiner Weise durch die karitative Handlung angegriffen. Das gilt vor allem in einer geordneten Situation, wie es am Sonntag geschehen ist […] Papst Franziskus hat im Kirchgebäude mit Armen und Benachteiligten gegessen, das ist eine hohe Handlung der barmherzigen Liebe und somit ein grundlegendes Prinzip des Christentums. Ich würde sogar sagen, diese Geste unterstreicht den Einsatz der Kirche am Dienst an den Nächsten. […] Der Herr hat doch gerade dieses Bild des Mahles am Tisch für die Eucharistie ausgewählt. Deshalb finde ich es sehr schön, dass das Brot miteinander geteilt wird. Das schenkt doch der Eucharistiefeier sogar noch mehr Würde und Güte.“ In diesem Zusammenhang wurde in den Kommentaren kritisiert, dass die derzeitige Eucharistiefeier viel zu wenig eine „Essensfeier“ wäre. (rv v. 4. 10.; JA v. 15. 10.)

Dass protestantische Kirchen keine Kirchen im eigentlichen Sinn sein sollen, brüskiert nicht nur evangelische, sondern auch römisch-katholische ChristInnen. Dr. Bruno Hünerfeld, Priester und geistlicher Mentor für Theologiestudierenden in der Katholischen Hochschulgemeinde an der Universität Freiburg i. Br. hat darüber ein Buch geschrieben [Ecclesiae et Communitates ecclesiales. … Berlin 2016] und stellt hier eine unzulässige Engführung im Denken über die Kirche fest, die seitens der Glaubenskongregation unter Joseph Ratzinger vorgenommen wurde. Haben doch Päpste über die Evangelischen immer wieder auch von „Kirchen“ gesprochen, wie z. B. Pius XI. in seiner Enzyklika „Mortalium animos“ (1928). Im II. Vatikanischen Konzil wurde über die Bezeichnung der ProtestantInnen heftig gerungen. Man entschied sich damals ausdrücklich, die Frage offen zu halten und wählte im Ökumene-Dekret „Unitatis redintegratio“ deshalb den Ausdruck „Kirchen und kirchliche Gemeinschaften“. Wenn die Kirche dazu da ist, dass die Menschen das Heil erlangen, dann sind auch die Evangelischen „Kirchen“, so Hünerfeld. Im Blick auf dieses Heil waren immer „Glaube“ und „Taufe“ (Markus 16,16) wesentlich. Die Verbundenheit mit dem Papst übrigens war für den Kirchenbegriff nie entscheidend, da Orthodoxe trotz ihres Schismas immer als „Kirchen“ bezeichnet wurden. Dann wären Gemeinschaften, wo ein „Grundkonsens im Glauben“ festgestellt worden ist – und dies ist ja in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (1999) erfolgt – und die Taufe gefeiert wird, als Kirchen anzuerkennen. Und selbst wenn man das Eucharistie- und Amtsverständnis zur Klärung des Kirchenbegriffs hinzuziehen möchte, wie es die päpstliche Erklärung „Dominus Iesus“ aus dem Jahr 2000 tut, müsste man in der Hermeneutik des II. Vatikanischen Konzil nicht von einem „Fehlen“ von Eucharistie und Amt bei den Protestanten sprechen, sondern von „graduellen Unterschieden“. Und auch dann müsste man von „Kirchen“ sprechen, wenn sie auch dann „unvollendete Teilkirchen“ (Yves Congar) oder „Kirchen im Werden“ bzw. „Kirchen im Anfang“ (Walter Kasper) sind. (www.feinschwarz.net v. 9. 10.)

Ottmar Fuchs, emeritierter Professor für Praktische Theologie an der Universität Tübingen, widerspricht dem Bischof der Diözese Passau, Stefan Oster: Dass Frauen in der römisch-katholischen Kirche vom Priesteramt ausgegrenzt werden „ist eine Sünde der Kirche, das geht nicht“, sagt Oster. Das Handeln eines Priesters „in Persona Christi“ ist auf kein Geschlecht festgelegt. Seine Argumente werden im theologischen Feuilleton „Feinschwarz.net“ folgendermaßen widergegeben: Erstens ist Gott übergeschlechtlich. Es blendet jede dauerhafte Fixierung in der Rede von den drei göttlichen Personen auf das Männliche diese Offenheit, mit der sich die jenseitige Übergeschlechtlichkeit Gottes im Diesseits spiegelt, aus dem Bewusstsein aus. Zweitens: Die prinzipielle Übergeschlechtlichkeit Gottes bezieht sich selbstverständlich auch auf die zweite göttliche Person, die zwar im Mann Jesus Mensch geworden ist, die aber sowohl in Gott selbst wie auch in ihren anderen innergeschichtlichen Seinsweisen für androgyne Bebilderungen bzw. Realisierungen offen ist. Für die Durchsetzung des Männlichen stehen soziokulturelle Gründe im Kontext einer patriarchalen Religion und Gesellschaft. Drittens zitiert Fuchs den Propheten Hosea: „Denn Gott bin ich und nicht Mann, in deiner Mitte der Heilige; ich will nicht in Zornglut kommen“ (Hosea 11,9). Gott spürt in sich die Versuchung zum Mannsein, also dazu, in Zorn, Rache und Gewalt zu kommen und erliegt ihr nicht. Mit solchem Mannsein der Menschen will Gott nichts zu tun haben. Indem Gott in solchem Kontext in dem Mann Jesus von Nazareth Mensch wird, tut er dies an der in der damaligen Kultur gendermäßig sündigsten Seite des Menschseins, um darin die unbegrenzte Reichweite der Erlösung darzustellen. Denn: „Was in der Menschwerdung nicht angenommen worden ist, das ist auch nicht geheilt; was aber mit Gott vereint ist, das wird auch gerettet“ (Gregor von Nazianz). So ist in Christus auch dieses kulturell und religiös gefährlichste Geschlecht angenommen. Gott kommt als Mann, auch um in diesem Kontrast ein ganz anderes Mannsein darzustellen, eines, das nicht herrscht, sondern dient und sich auf ein mitmenschliches Menschsein hin öffnet. Viertens: Es gibt eine eindrucksvolle theologische Tradition, Christus auch als Frau und Mutter zu begegnen und anzurufen, wie etwa bei Peter Claver und bei Franz von Sales, der Christus am Kreuz mit einer schwangeren Frau, die ihre Geburt erwartet, vergleicht. Anselm von Canterbury nimmt Christus Jesus als „Gebärende“ wahr. So ist die zweite göttliche Person nach Mt 25, 35ff. selbstverständlich „in persona“ gegenwärtig nicht nur in den männlichen, sondern auch in den weiblichen Kranken, Nackten, Obdachlosen, Fremden, Unterdrückten und kaputten Menschen. So ist die zweite göttliche Person im Kontext der Nachfolgetheologie in all denen vorhanden, die sich mit den Leidenden solidarisieren und derart Jesus nachfolgen, natürlich nicht nur in den entsprechenden Männern, sondern auch in den Frauen. Und das gilt selbstverständlich auch für das „in persona“ von Männern und Frauen im sakramentalen Amt. Es geht um Gendergerechtigkeit. Wo letztere nicht gegeben ist, handelt es sich in der Kirche um eine „sündige Struktur“ und auch um eine Versündigung an den Berufungen von Männern und Frauen und an der sakramentalen Präsenz in den Gemeinden, so die wesentlichen Passagen der Überlegungen von Prof. Fuchs. (www.feinschwarz.net v. 10. 10.)

Das ausnahmslose Nein zur Todesstrafe soll verpflichtendes römisch-katholisches Glaubensgut werden und als solches im Katechismus stehen. Das hat Papst Franziskus am 11. Oktober in einer Rede über den Katechismus bekräftigt. Er äußerte sich bei einer Audienz für Teilnehmer eines Treffens zur Förderung der Neuevangelisierung. Die Ablehnung der Todesstrafe müsse im Katechismus auf „angemessenere und schlüssigere“ Weise Platz finden als bisher. Man müsse heute, so der Papst wörtlich, „energisch bekräftigen, dass die Verurteilung zur Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die, auf welche Art auch immer durchgeführt, die Menschenwürde demütigt“. Die Todesstrafe widerspreche dem Evangelium. Eine „harmonische Entwicklung der Lehre“ erfordere es, sich von Positionen zu verabschieden, „die heutzutage dem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit entschieden zuwiderlaufen“. Das II. Vatikanische Konzil habe davon gesprochen, dass die Tradition sich immer fortentwickle. Tradition, das sei nichts Starres. „Das Wort Gottes ist eine dynamische Wirklichkeit, immer lebendig, die voranschreitet und wächst, weil sie zu einer Erfüllung hin unterwegs ist.“ (rv v. 11. 10.)

Der emeritierte Eisenstädter Bischof Paul Iby gibt sich als entschiedener Anhänger des amtierenden Papstes und seines Kirchenkurses zu erkennen. „Franziskus wäre mein Papst gewesen“, schreibt der 82-jährige Bischof in seinem nun erschienenen Buch „Gott und dem Leben trauen". Papst Franziskus sei für ihn die Bestätigung, „dass die Kirche diesen Weg des Dialogs mit den Menschen gehen muss“. Auch das Thema Frau war dem österreichischen Bischof nach eigenen Angaben wichtig. In Rom habe er sich für die Weihe von Diakoninnen eingesetzt. Von der Richtigkeit dieses Anliegens sei er nach wie vor überzeugt. „Wenn die Kirche die Frage der Frauenweihe wirklich studiert und sich intensiv damit beschäftigt, wird diese Zeit kommen. Ähnlich wie die Abschaffung des Pflichtzölibats." (kap u. rv v. 14. 10.)

Papst Franziskus erhält nun Unterstützung von einer neu gegründeten Initiative: „Pro Pope Francis“ heißt die länderübergreifende Aktion. Man sei für die „mutige und theologisch wohl begründete Amtsführung“ des Papstes sehr dankbar, wie es auf der Website heißt. In einem an Franziskus adressierten Brief bitten die Unterzeichner, mittlerweile über hundert Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft, er möge „von seinem eingeschlagenen Weg nicht abzuweichen“. Unter den Unterzeichnern sind etwa der österreichische Altbischof Paul Iby, der bekannte deutsche Benediktinerpater Anselm Grün. Rund tausend weitere Unterstützer verzeichnet das Bündnis auf seiner Seite. Initiatoren von „Pro Pope Francis“ sind die Theologen Paul Zulehner aus Wien und Thomas Halik aus Prag. Mit der Initiative stellen sich die Unterzeichner und Unterstützer gegen 62 Papstkritiker, die den Papst in einer „Zurechtweisung“ aufgefordert haben, sich von „Irrlehren“ zu distanzieren. (rv v. 17. 10.)

In einem am 22. Oktober vom Vatikan veröffentlichten Schreiben an den Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und für die Sakramentenordnung, Kardinal Robert Sarah, weist der Papst die Behörde zurecht, seine Anweisungen hinsichtlich Übersetzungen liturgischer Texte in die jeweilige Landessprache zu befolgen: Die frühere Überprüfung („cognitio“) wird durch die weniger autoritäre „confirmatio“ (=Bestätigung) der übersetzten Texte abgelöst. Die „ältere Praxis“ sei nun definitiv geändert. Die Übersetzungen werden jetzt nicht mehr „von oben herab“ dekrediert und den Bischofskonferenzen „aufgezwungen“. Dies widerspreche dem Recht der Bischöfe, die Texte selbst zu übersetzen. (JA v. 5. 11.)

Papst Franziskus prüft Vorschläge, wonach auch verheiratete Männer („viri probati") der Eucharistie vorstehen können, wie die deutsche Wochenzeitung „Die Zeit" am 25. Oktober berichtete. Damit wolle Franziskus dem Priestermangel im weitläufigen Amazonasgebiet begegnen. Der langjährige Amazonas-Bischof Erwin Kräutler aus Österreich habe ein entsprechendes Papier mit vorbereitet, das „bereits auf dem Schreibtisch des Papstes" liege, so die Zeitung. Kräutler hat in den vergangenen Jahren wiederholt dazu aufgerufen, über Alternativen zum Zölibat zu diskutieren. Papst Franziskus selbst habe um „mutige und couragierte" Lösungsvorschläge gebeten. Für 2019 plant der Vatikan eine Amazonien-Synode. Sie soll sich nach Kräutlers Worten angesichts eines „horrenden" Priestermangels und vieler „eucharistieloser Gemeinden" auch mit neuen Formen der Gemeindeleitung befassen. Ein Vorschlag werde gewiss sein, „dass man Zölibat und Eucharistiefeier entkoppelt […] In erster Linie steht nicht der Zölibat zur Diskussion, sondern die von der sonntäglichen Eucharistiefeier ausgeschlossenen Gemeinden." Aus Sicht Kräutlers geht es um die Zulassungsbedingungen „auch zur Diakoninnenweihe, da die kleinen Gemeinden mehrheitlich von Frauen geleitet werden […] Vielleicht kann sogar der Vorschlag des emeritieren Bischofs Fritz Lobinger aufgegriffen werden", verwies Kräutler erneut auf ein Modell des aus Deutschland stammenden langjährigen römisch-katholischen Missionsbischofs von Aliwal (Südafrika). Lobinger spricht sich darin dafür aus, dass Gemeinden ohne Priester von in der Gemeindeleitung „Erfahrenen" („Team of Elders“) geleitet werden. Diese sind dann auch zu ordinieren, damit sie mit ihren Gemeinden Eucharistie feiern können. (kap v. 25. 10.2017 u. v. a.)