Priesterlose Eucharistiefeiern?

01.11.2011, Franz Nikolasch

Thesenpapier für den Studientag der Reformbewegungen am 5. November 2011 in Linz

An den Anfang meiner Überlegungen möchte ich einen Text des 2. Vatikanischen Konzils stellen, und zwar aus dem Dekret für die Einheit der Christen „Unitatis Redintegratio“ Art. 22. Dort heißt es in Absatz 3 wie folgt: „Obgleich bei den von uns getrennten Kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, dass hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft.“

Aus diesem Text geht hervor, dass nach dem Glauben der Konzilsväter in den Kirchen der Reformation – sie sind mit dem Begriff „Kirchliche Gemeinschaften“ gemeint - das Weihesakrament, besser gesagt die Ordination zum Vorsteherdienst nicht gültig ist und sie deshalb nicht die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ des eucharistischen Mysteriums besitzen. Mit dieser Präzisierung „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ wird aber auch gesagt, dass sie doch die Wirklichkeit der Eucharistie besitzen, weil sie die Gedächtnisfeier von Tod und Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl begehen. Die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ erfordert die Leitung durch einen gültig ordinierten Priester. Dessen Fehlen bedeutet aber nicht, dass die Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums in der Feier des Heiligen Abendmahls nicht gegeben wäre. Denn entscheidend für diese Wirklichkeit ist das Begehen des Gedächtnisses von Tod und Auferstehung des Herrn in der Feier des Herrenmahles.

Wo immer eine Gemeinschaft von Christen das Gedächtnis des Herrn, seines Todes und seiner Auferstehung in der Mahlfeier begeht, erfährt sie die lebendige Gegenwart des Herrn. Im Kommentar von J. Feiner zu diesem Text heißt es, dass mit der erwähnten Einschränkung „aber nicht bestritten ist, dass auch in der protestantischen Abendmahl feiernden Gemeinde Christus gegenwärtig ist. Wenn schon allgemein gilt: „Denn wo zwei oder drei auf meinen Namen hin versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20), so erst recht von der eucharistischen Versammlung“. Die protestantische Abendmahlfeier ist „Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn – Zeichen der lebendigen Gemeinschaft mit Christus – erwartender Ausblick auf die Parusie Christi. Wo eine Gemeinde sich in Glaube, Hoffnung, eschatologischer Erwartung und Liebe zur Abendmahlsfeier versammelt, da wird diese Feier auch Gnade in den Gläubigen wirken und ihre Christusverbundenheit stärken. Auch der Katholik darf also die protestantische Abendmahlfeier nicht als bloßes, unwirksames Zeichen betrachten“ (LThK Ergbd. II, S. 108).

Was in diesem Text von einer Abendmahlfeier in den Kirchen der Reformation gesagt wird, muss auch von der Feier einer Gemeinschaft katholischer Christen gelten, denen ein ordinierter Vorsteher der Mahlfeier verwehrt wird, die aber dennoch das Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn in einer Mahlfeier begehen. Von der Kirche Koreas wird berichtet, dass sie ursprünglich eine „Laienkirche“ ohne ordinierte Vorsteher war, dass die Christen aber dennoch durch Jahrzehnte das Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn in der Mahlfeier begingen und in dieser Feier die Gegenwart des Herrn erfuhren. Von einer Kirchenleitung, für die nicht Machdenken im Mittelpunkt steht, sondern das Heil der Gemeinden („salus animarum suprema lex“), ist zu erwarten, dass sie Gemeinden, denen ein ordinierter Vorsteher verwehrt ist, eine Eucharistiefeier ermöglicht, die zwar nicht „die ursprüng-liche und vollständige Wirklichkeit“ beinhaltet, aber dennoch Eucharistiefeier ist.

Gemeinsames Priestertum und Amtspriestertum
Wenn wir auf die Frage, wer die Eucharistiefeier begeht, d.h. wer Subjekt dieser Feier ist, eine Antwort geben wollen, so ist es angebracht, sich zuerst mit dem Priesterverständnis des Neuen Testaments zu befassen. Unserem deutschen Wort „Priester“ entsprechen im Neuen Testament zwei total verschiedene Begriffe, zum einen der Begriff „presbyteros“ im Sinne von „Ältester“ als Mitglied eines Leitungsgremiums der christlichen Gemeinde, zum anderen der Begriff „hiereus“ im Sinne eines „Kultpriesters“, eines Mittlers zwischen einer Gottheit und deren Gläubigen. Der Begriff „hiereus“ wird im Neuen Testament einerseits für einen heidnischen Kultpriester verwendet, wie den „Priester des Zeus“, dem Paulus und Barnabas auf der 1. Missionsreise in Lystra begegnen (Apg 14,13), andererseits für die atl. Priester, die den Jahve-Kult am Tempel in Jerusalem versehen, wie etwa Zacharias, der Vater Johannes des Täufers (Lk 1,5), oder der in der Parabel vom Barmherzigen Samariter (Lk 10,31) genannte Priester oder die Priester, denen sich die vom Aussatz Geheilten zeigen sollten (Lk 17,14). Im Unterschied zu allen anderen Gläubigen konnten nur sie das Heiligtum des Tempels zum täglichen Weihrauchopfer betreten und nur der Hohepriester durfte einmal im Jahr, am Versöhnungstag, in das Allerheiligste eintreten. Das Volk musste in den Vorhöfen des Tempels verweilen und hatte keinen Zugang zum Heiligtum. Diese Priester waren ausgesondert vom übrigen Volk als Nachkommen Aarons und seiner Söhne, denen am Zug durch die Wüste der Dienst am Bundeszelt anvertraut worden war (Lev 8 – 10). Sie bilden die Mittler zwischen Jahve und dem Volk Israel, sie bringen die Opfer dar, die Jahve versöhnen sollen, wie es bei der Einsetzung Aarons und seiner Söhne heißt: „Tritt zum Altar hin, bring dein Sünd- und dein Brandopfer dar und vollzieh so für dich und das Volk die Sühne! Dann bring das Opfer des Volkes dar und entsühne es wie der Herr befohlen hat“ (Lev. 9,7).

In mehreren Kapiteln des Hebräerbriefes wird Jesus Christus als der einzige Priester des Neuen Bundes bezeichnet, für den nicht nur Melchisedech, der „Priester des höchsten Gottes“ (Lev.9,7), sondern vor allem die Priester und Hohenpriester des Volkes Israel Vorbilder waren. Von Kap. 4,14 bis Kap. 10,18 handelt dieser Brief von Jesus Christius als dem wahren und endgültigen Hohenpriester des Neuen Bundes und dem einzigen Mittler zwischen Gott und den Menschen: „Er ist der Mittler eines Neuen Bundes, sein Tod hat die Erlösung von den im ersten Bund begangenen Übertretungen bewirkt, damit die Berufenen das verheißene ewige Erbe erhalten“ (Hebr. 9,15). Im Unterschied zu den immer wiederkehrenden Opfern des Tempels ist Christus ein für allemal durch sein eigenes Blut, nicht durch das Blut von Böcken und jungen Stieren in das Heiligtum hineingegangen (Hebr. 9,12). Während die Opfer der Tempelpriester Tag für Tag dargebracht wurden und doch keine Sünden hinwegnehmen konnten, hat Jesus Christus nur ein einziges Opfer für die Sünden dargebracht und „durch dieses einzige Opfer hat er die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt“ (Hebr, 10,11-14).

Zusammenfassend gesagt, im Neuen Bund gibt es nur einen Priester bzw. Hohenpriester, nämlich Jesus Christus, er ist der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen und er allein hat ein für allemal uns durch das Opfer seines Lebens mit Gott versöhnt. An diesem Priestertum Jesu Christi haben alle, die durch ihn erlöst wurden, Anteil. Von ihnen sagt der 1. Petrusbrief: „Laßt euch als lebendige Steine zu einem geistigen Haus auferbauen, zu einer heiligen Priesterschaft, um durch Jesus Christus geistige Opfer darzubringen“ (2,5) und „Ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde (2,9). Der Verfasser verwendet das Wort „hierateuma“, um damit die Teilhabe am Priestertum Jesu Christi, des einzigen „hiereus“ bzw. „archiereus“ des Neuen Bundes auszudrücken, die allen Erlösten zukommt. Schließlich bezeichnet die Offenbarung des Johannes mehrmals die Erlösten als „hiereis = Priester“: „Jesus Christus hat uns zu Königen gemacht und zu Priestern vor Gott, seinem Vater“ (1,6; 5,10), und die zum Leben auferstehen, werden „Priester Gottes und Christi“ sein (20,6). Alle diese Aussagen beziehen sich auf alle Erlösten, es handelt sich um das gemeinsame Priestertum als das eigentliche Priestertum des ntl. Gottesvolkes.

Die Amtsträger in den ntl. Gemeinden werden jedoch niemals als „hiereis“ oder als Inhaber eines besonderen „hierateuma“, einer besonderen Priesterwürde bezeichnet. Für sie werden Bezeichnungen verwendet, die profanen Ursprungs sind wie „presbyteros = Ältester“, oder „Episkopos = Aufseher“ oder „Diakonos = Diener“. Sie versehen innerhalb einer Gemeinde ihre spezifischen Dienste, sie sind wie alle anderen auch Glieder am Leibe Jesu Christi. So gibt es verschiedene Gnadengaben, es gibt verschiedene Dienste, es gibt verschiedene Kräfte, es gibt verschiedene Charismen, aber alle diese Gaben und Charismen stehen im Dienste der Gemeinde (1 Kor 12). Unter diesen Gaben und Diensten gibt es auch den der Verkündigung und den der Leitung. „Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Wie es an einem Leib viele Glieder gibt, aber nicht alle Glieder denselben Dienst leisten, so sind wir, die vielen, ein Leib in Christus, als einzelne aber sind wir Glieder, die zueinander gehören. Wir haben unter¬schied¬liche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Hat einer die Gabe prophetischer Rede, dann rede er in Übereinstimmung mit dem Glauben; hat einer die Gabe des Dienens, dann diene er. Wer zum Lehren berufen ist, der lehre; wer zum Trösten und Ermahnen berufen ist, der tröste und ermahne. Wer gibt, gebe ohne Hintergedanken; wer Vorsteher ist, setze sich eifrig ein, wer Barmherzigkeit übt, der tue es freudig“ (Rom 12,1-8). Ähnlich schreibt Paulus im 1. Korintherbrief Kapitel 12 von den verschiedenen Charismen, unter denen auch das der Leitung genannt wird: „So hat Gott die einen als Apostel eingesetzt, die anderen als Propheten, die dritten als Lehrer; ferner verlieh er die Kraft, Wunder zu tun, sodann die Gaben, Krankheiten zu heilen, zu helfen, zu leiten, endlich die verschiedenen Arten der Zungenrede. Sind etwa alle Apostel, alle Propheten, alle Lehrer? Haben alle die Kraft, Wunder zu tun? Besitzen alle die Gabe, Krankheiten zu heilen? Reden alle in Zungen? Können alle solche Reden auslegen? Strebt aber nach den höheren Gnadengaben!“( 28 – 31a).

Auf dieser Grundlage der ntl. Texte beruhen die Aussagen der Liturgiekonstitution, die in Art. 7 ausführt, dass Subjekt bzw. Träger der Liturgie in erster Linie Christus selbst ist und dann die Kirche, in der er immer gegenwärtig ist, besonders in den liturgischen Feiern, in denen er sich zugesellt. Liturgie ist daher immer Werk Christi, des Priesters und seines Leibes, der die Kirche ist. Die konkret versammelte Gemeinde feiert gemeinsam mit dem Herrn die Liturgie, in der einerseits die Heiligung des Menschen bewirkt und andererseits vom mystischen Leib Jesu Christi, d.h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen wird. Im Art. 26 wird dement¬sprechend wiederholt, dass die „liturgischen Handlungen nicht privater Natur sind, sondern Feiern der Kirche, die das Sakrament der Einheit ist, sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern des ganzen mystischen Leibes der Kirche sie an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein, seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung, je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme. Da die Liturgie und insbesondere die Eucharistiefeier alle Mitglieder der Gemeinde angeht, soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger in der Ausübung seiner Aufgaben nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (Art. 28).

In besonderer Weise ist die Eucharistiefeier eine Feier der gesamten Gemeinde, sosehr, dass sie, die Christen, „die unbefleckte Opfergabe darbringen, nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm“ (Art. 48). Eine wichtige Aussage, die klarstellt, dass alle Mitfeiernden unmittelbar und gemeinsam mit dem Leiter der Feier das Wesentliche der eucharis¬tischen Feier, nämlich die „Darbringung der unbefleckten Opfergabe“ vollziehen, anders gesagt, sie sind nicht nur „concelebrantes“ sondern auch „conconsecrantes“, was ja übrigens den Formulierungen des Hochgebetes entspricht, insofern dieser Text in der Mehrzahlform gehalten ist, d.h. der Vorsteher der Gemeinde, der den Text spricht, spricht nicht in seinem eigenen Namen, sondern im Namen der gesamten Gemeinde. Die Rolle des Priesters als Vorsteher ist nicht abgehoben von der Gemeinde, wie wenn er allein als „Geweihter“ über das Geschehen der Eucharistiefeier verfüge, er die „Wandlung“ vollziehe und er allein die Macht hätte, den Sohn Gottes gewissermaßen in das Brot hineinzuzwingen, sondern er handelt im Namen der Gemeinde, die das eigentliche Subjekt des Geschehens ist: die Gemeinde feiert unter der Leitung des Priesters. Wird ihr der ordinierte Vorsteher verwehrt, so bleibt sie doch Gemeinde des Herrn, die in seinem Gedächtnis auch seine Gegenwart erfährt. Erfolgt das Gedächtnis in der Feier des Abendmahls, so darf sie gewiss sein, dass der Herr auch in dieser Feier ihr gegenwärtig ist.

Heiligung der Gaben von Brot und Wein
Das Geschehen der Gegenwärtigung des Herrn in den Zeichen von Brot und Wein wird in der abendländischen Theologie seit dem Mittelalter in den Deuteworten erblickt, die der „geweihte Priester“ kraft seiner Weihevollmacht, seiner „potestas consecrandi“ spricht. Diese Worte bewirken die Verwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut des Herrn: „accedit verbum ad elementum, et fit sacramentum“. Der Priester ist gewissermaßen der große Zauberer, der kraft seiner Weihevollmacht dieses Geschehen durch das Aussprechen der „Konsekrationsworte“ bewirkt. In der vorkonziliaren Liturgie mussten diese Worte auf Lateinisch gesprochen werden. Ich erinnere mich noch gut an einen Professor an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, der uns einschärfte, beim Kelchwort müsse beim Wort „hic“ das „i“ kurz gesprochen werden, dann heißt es „dies“, wird es lang gesprochen bedeute es „hier“ und damit wäre die Konsekration ungültig. So manche Priester wurden geradezu Neurotiker und Skrupulanten aufgrund solcher Auffassungen. Nicht umsonst ist das Wort „Hokuspokus“ eine Verballhornung des Deutewortes über das Brot. Vielen wird noch die Gestalt des „Schnapspriesters“ bei Graham Green in Erinnerung sein, der androht, durch das Sprechen der „Wandlungsworte“ das gesamte Brot eines Bäckerladens zu „konsekrieren“. Der Pfarrer von Ars hatte eine ähnliche Vorstellung von der „Macht“ des „geweihten“ Priesters; er wurde vom gegenwärtigen Papst wohlwollend zitiert!

Die Sicht der östlichen Theologie vermeidet diese Zentrierung auf den Priester als Vollmachts¬träger, der gewissermaßen kraft seiner „Weihe“ über die Gegenwärtigung des Herrn in den Zeichen von Brot und Wein verfügt. Sie sieht das wichtigste Element des Eucharistischen Hochgebetes in der sogenannten „Konsekrations-epiklese“, d. h. in der an Gott gerichteten Bitte, er möge seinen Geist auf die Gaben herabsenden, damit sie durch ihn geheiligt und so Leib und Blut Jesu Christi werden. So wie die Menschwerdung des Herrn dadurch bewirkt wurde, dass Maria von Gottes Geist erfüllt wurde, so wird die Gegenwärtigung des Herrn in Brot und Wein durch den Geist Gottes bewirkt, der auf die Gaben herabgerufen wird. Es steht also nicht das Tun des Priesters im Mittelpunkt, sondern das letztlich unverfügbare Wirken Gottes in seinem Geist. Die durch die Liturgieerneuerung eingeführten neuen Hochgebete weisen daher alle im Unterschied zum römischen Kanon eine explizite Konsekrationsepiklese auf. Die Betonung der Konsekrations¬epiklese geht im ältesten Hochgebet der ostsyrischen Liturgie, der Anaphora der Apostel Addai und Mari soweit, dass dieses ursprünglich gar keinen Einsetzungsbericht aufwies, er wurde erst später eingefügt. Was nach dem westlichen Verständnis allein entscheidend und wesentlich ist, nämlich die Einsetzungsworte, war in dieser Tradition überhaupt nicht vorhanden, wesentlich war und ist das Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn, das in der Abendmahlsfeier zeichenhaft zusammengefasst ist und das der Herr den Seinen als Gedächtnis aufgetragen hat, sowie die an Gott gerichtete Bitte, sein Geist möge dieses Heilsgeschehen in der Mahlfeier der Gemeinde gegenwärtigen und verwirklichen.
In der frühen Kirche wurde nie die Frage gestellt, durch welche Worte des Eucharistischen Hochgebetes die Vergegenwärtigung des Herrn in den Zeichen von Brot und Wein erfolgt, sondern das gesamte Gebet wurde als das „Gebet der Danksagung und Heiligung“ verstanden, in dessen Mitte das Gedächtnis des Abendmahls als zeichenhafter Zusammenfassung des gesamten in Jesus Christus gewirkten Heilsgeschehens steht. In der Allgemeinen Einführung zur erneuerten Eucharistiefeier heißt es in den Ausführungen über das Eucharistische Hochgebet: „Im Eucharistischen Hochgebet, dem Gebet der Danksagung und Heiligung erreicht die ganze Feier ihre Mitte und ihren Höhepunkt. Der Priester lädt die Gemeinde ein, in Gebet und Danksagung die Herzen zum Herrn zu erheben; so nimmt er alle Versammelten in jenes Gebet hinein, das er im Namen aller durch Jesus Christus an Gott den Vater richtet. Sinn dieses Gebetes ist es, die ganze Gemeinde der Gläubigen im Lobpreis der Machterweise Gottes und in der Darbringung des Opfers mit Christus zu vereinen“ (Art. 54). Im folgenden Artikel werden die wichtigen Elemente des eucharistischen Hochgebetes aufgezählt. Bei der Nennung des Einsetzungsberichtes musste auf Verlangen der Glaubenskongregation das Wort „Konsekration“ hinzugefügt werden, entsprechend der vorkonziliaren Engführung in der abendländischen Theologie.

Dass der Gedächtnischarakter entscheidend für das Verständnis der Eucharistiefeier ist, zeigt der Zusammenhang mit dem jüdischen Pesahmahl. Beim Pesahmahl, in dessen Rahmen ja nach den Synoptikern die Deuteworte des Herrn stehen, bewirkt das Gedächtnis der Befreiung des Volkes Israel aus Ägypten die Gegenwärtigung dieses Geschehens für die feiernde Gemeinde, wie es die Haggadah der Pesachfeier zum Ausdruck bringen: „Nicht unsere Vorfahren allein hat der Heilige, gepriesen sei er, erlöst, sondern mit ihnen hat er auch uns erlöst, wie es heißt: uns hat er von dort hinweggeführt, um uns hierher zu bringen und uns das Land zu geben, welches er unseren Vätern zugeschworen hat“.

Wenn Jesus den Seinen aufträgt: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“, so zeigen diese Worte an, dass an die Stelle des Gedächtnisses der Befreiung aus Ägypten durch das Essen des Pesahlammes nun das Gedächtnis der durch Jesus Christus gewirkten endgültigen Erlösung aus der Macht des Bösen durch das Essen des wahren Pesahlammes Jesus Christus: „Nehmt hin und esset alle davon, das ist mein Leib; nehmt hin und trinket alle daraus, das ist der Kelch meines Blutes“. Da entsprechend den Formulierungen der Eucharistischen Hochgebete in der „Wir-Form“ die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bitten, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewirkt sie auch in ihrer Gesamtheit das Geschehen, entsprechend dem Wort des Herrn: „Wo zwei oder drei in meinem Namen, -d. h. seiner gedenkend- versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“. Wo immer also eine Gemeinde sich versammelt, normalerweise unter der Leitung des ordinierten Vorstehers, um in der Feier des Mahles des Herrn zu gedenken, dort ist der Herr entsprechend seiner Zusage auch im Mahl in ihrer Mitte gegenwärtig. Entscheidend ist aber nicht der Vorsteher, der im Namen der Gemeinde handelt und spricht, sondern die Gemeinde. Wird ihr ein Vorsteher für diese Feier verwehrt, so ist ihr dennoch nicht die Gegenwart des Herrn in der Feier des Mahles verwehrt, wenn sie sein Gedächtnis begeht und den Vater bittet, er möge durch seinen Geist die Gaben heiligen.

Zum Autor: em.O.Univ.-Prof. Dr. Franz Nikolasch, geboren 1933, war Vorstand des Instituts für Liturgiewissenschaft der Theologischen Fakultät in Salzburg und Vorsitzender des Landeskulturbeirates.

Franz Nikolasch lebt in Sankt Leonhard (Grödig) und hatte 1973 den Leonhardiritt bei der Wallfahrtskirche Sankt Leonhard ins Leben gerufen.