Das holprige Ringen um Transparenz in Gurk-Klagenfurt

veröffentlicht von Paul M. Zulehner, 21.12.2018

Es ist ein spannungsreicher Vorgang geworden, der sich noch immer in der Eskalation befindet. Dabei lohnt es sich, mit kontrollierten Emotionen ein paar Aspekte getrennt zu betrachten, die aber faktisch ineinander verwoben sind und einander aufschaukeln.

Bistumsfinanzen

Da ist zunächst das ökonomische Sachproblem. Das beginnt damit, dass es zwei Einrichtungen gibt, die beide mit unterschiedlichen Rechtsstrukturen von einer Person, nämlich dem Bischof geleitet werden: das Bistum als „Mensalgut“ des Bischofs, Erbe der Heiligen Hemma, nach Ihrem regen Vorbild vor allem für gute Werke einzusetzen; daneben die Diözese Gurk-Klagenfurt.

In der Diözese sind Finanzverwaltung und Kontrolle höchst transparent. In den Vermögensdebatten sind die Finanzen der Diözese kein Thema. Der verantwortliche Bischof hat selbstverständlich die rechtlichen Regeln eingehalten, das Konsistorium konsultiert, hat sich auch in einzelnen Fällen nicht durchgesetzt. Anders das Bistum: Hier trägt auch der Bischof die Verantwortung, aber es gibt eigene Statuten; auch Kontrolle ist grundsätzlich vorgesehen. Statuten wie Kontrolle sind in den letzten Jahren vom Bischof „angepasst“ worden, letztlich mit dem Ziel, seinen Handlungsspielraum auszuweiten und damit unbürokratisch Finanzentscheidungen zu treffen, an denen ihm in seiner Amtsführung gelegen war. Dazu gehören auch Investitionen in Prestigeprojekte oder Gehaltsabschlüsse. Dass dabei ein Bischof unternehmerisch auch mit Risiko arbeitet, dafür musste auch der Vorgänger von Bischof Schwarz, nämlich Bischof Kapellari, Lehrgeld bezahlen.

Im Blick auf das Bistum gab es nun eine Prüfung durch externe Experten, beauftragt durch das Domkapitel. Der Prüfbericht hat Kritisches benannt. Das ist nunmehr wie in allen Rechtsstreitigkeiten die eine Seite. Inzwischen hat sich auch Bischof Schwarz zu den im Bericht gemachten Vorwürfen öffentlich geäußert. So stehen nunmehr Aussage gegen Aussage.

Gilt auch für kirchliche Rechtsstreitigkeiten die Unschuldsvermutung, so ist in einem Verfahren Klarheit zu schaffen.

Visitation

Hier zeigt sich ein zweiter Aspekt, der derzeit die Debatte überlagert: Wer kann in diesem Rechtsverfahren unabhängig und fachkompetent wirken?

Dazu kann man sich bei Jürgen Habermas kundig machen – eine Aussage, die auch Papst Benedikt XVI. in seiner Enzyklika Deus Caritas der Sache nach übernimmt: Unser Erkennen ist immer durch Macht und Interesse verschattet. Ich will als dritte und vielleicht wichtigste Quelle von Verschattungen auch erlittenes Unrecht und Leid hinzufügen. Das gilt für alle Mitspieler im rechtlichen Ringen um einen verantwortlichen Umgang mit Geldern, die ja nie dem Domkapitel oder dem Bischof gehören, sondern dem Kirchenvolk.

Ich verstehe die Interessen der Kirchenleitung, allen voran Kardinal Schönborn. Er will und muss Schaden abwenden. Daher kann er öffentlichen Streit nicht dulden. Zugleich aber ist Kardinal Schönborn ein Musterbeispiel für zeitgerechte Sensibilität: also für das Verlangen der Menschen im Land und in der Kirche nach Transparenz. Das hat er in der causa Groer vorbildlich bewiesen, er hat auch das Domkapitel sowie die Dechanten der Diözese Gurk-Klagenfurt im Streben nach Transparenz unterstützt und seinerseits eine zeitnahe Veröffentlichung des Prüfberichts des Domkapitels verlangt.

Zur Ermöglichung von Klarheit soll nun die Päpstliche Visitation dienen. Dazu habe, so die Medien, Papst Franziskus den Metropolitanbischof Franz Lackner (mit Sicherheit per Zuruf aus Österreich) als Visitator eingesetzt. Ob das wirklich klug war? Vermutlich hat dieser als Entlastungsschachzug im Tauziehen gemachte Schritt kein Problem abgemildert, sondern lediglich ein neues geschaffen. Denn Erzbischof Franz Lackner muss als (strukturell, nicht persönlich!) befangen gelten. Er weiß spätestens nach allen verfügbaren Berichten seit 2008 (damals noch als Weihbischof und damit Mitglied der Bischofskonferenz, ab 2013 Erzbischof von Salzburg und damit zuständig für das größere Kirchengebiet, zu dem auch Gurk-Klagenfurt gehört) von den Vorgängen. In der Bischofszeit von (Erz-)Bischof Lackner hat es schon 2008 eine Visitation in Gurk-Klagenfurt gegeben – was man im profanen Bereich dienstrechtlich vielleicht eine „Abmahnung“ nennen würde. Bischof Schwarz konnte damals die Prüfer beruhigen und sich im Amt halten. Und nun ist der Konflikt in eskalierender Heftigkeit wieder aufgebrochen. Rom versetzte kurzfristig Bischof Schwarz gegen dessen Willen (wie mir sowohl der Nuntius wie der Bischof persönlich bestätigt hatten) nach St. Pölten. Man hoffte durch einen neuen „Arbeitsplatz“ eine Zäsur zu schaffen und dem Bischof einen „Neuanfang“ zu ermöglichen.

Ein befangener Visitator

Erzbischof Lackner musste von den Vorgängen in Gurk-Klagenfurt informiert sein (wäre er es nicht, würde das seine Amtsführung massiv in Frage stellen!). Wie die gesamte Bischofskonferenz hat auch er geschwiegen und bange weggeschaut. Bis eben dann Rom den Bischof versetzte. Weggeschaut hat auch die Bischofskonferenz, um die Ruhe zu bewahren und der „Kirche“ nicht zu schaden, in der Hoffnung, dass der Konflikt nicht öffentlich wird. Ob das eine gute Strategie war, bezweifle ich mit vielen. Unsere Kultur verlangt in allen öffentlichen Bereichen – einschließlich Kirche – Transparenz. Sie erwartet nicht, dass es kein Versagen und keine Fehler gibt. Aber Vertuschen ist inzwischen ein fast größerer Fehler geworden als die Fehler selbst. So ist nahe liegend, dass sich in der Zwischenzeit die öffentliche Debatte hinsichtlich Klagenfurt von den ökonomischen Sach- und Beziehungsfragen zur Frage verlagert hat, warum just der befangene Erzbischof Lackner eingesetzt wird, und wie dieser in der Lage sein soll, Klarheit herzustellen . Die Alemannen würden sagen, das Ganze habe ein „Gschmäckle“. Noch einmal: Das liegt nicht an der Person Lackner, sondern an den Strukturen.

Natürlich hat die katholische Kirche in solchen Fragen strukturell massive rechtliche Mängel. Sie hat – neben durchaus modernen (wie eben die Finanzgebarung in der Diözese Klagenfurt) noch viel zu viele feudale Strukturen. Und dazu gehört nicht nur die für manche operative Aspekte ja auch vorteilhafte Doppelung Bistum – Diözese, sondern auch – was viel gravierender ist – das Ineinander von Legislative, Exekutive und Rechtsprechung. Ein Bischof vereint alle drei in seiner Person.

Um aber für heutige Zeitgenossen umstrittene Sachfragen zu klären, braucht es ein unabhängiges Gremium, vielleicht einen nicht aus Österreich kommenden Bischof, den Rom ohne Rücksprache mit dem Kardinal benennt, oder ein Gremium kompetenter und unabhängiger Laien (wie die Klasnik-Kommission in der Missbrauchsfrage), das nicht befangen ist. Die Einsetzung des befangenen Erzbischofs schadet deshalb verständlicher Weise der Aufarbeitung des Konflikts mehr als sie nützt. Die Reaktionen bei vielen Nachdenklichen sind folglich schroff. Es ist ja für demokratisch gesinnte Menschen von heute so, wie wenn einem Minister ein Amtsversagen vorgeworfen wird und der Bundeskanzler oder der Vorsitzende seiner Partei entscheiden sollen, ob die Vorwürfe zu Recht bestehen.

Die geschlagenen Wunden

Die Auseinandersetzung hat schließlich eine „menschliche und allzumenschliche Seite“. Das scheint zunächst eine Banalität zu sein. Um die Heftigkeit des ausgebrochenen Konflikts zwischen Domkapitel und Bischof Schwarz verstehen zu können ist es unabdingbar, die vielen Wunden nicht zu übersehen, die nicht wenigen wichtigen Persönlichkeiten in der Diözese in der Amtszeit des Bischofs faktisch zugefügt worden sind. Einige sind ihres Amtes enthoben worden: als Dompfarrer, als Generalvikar, als Mitarbeitende. Die Tragödie besteht zusätzlich darin, dass viele dieser Persönlichkeiten „in Ungnade gefallen sind“. Wieder zeigt sich eine feudale Note. Diese „Ungnade“ hat aber nichts mit Inkompetenzen zu tun, sondern mit der personellen Konstellation rund um den Bischof. Ich kenne Personen, die Angst hatten, dass ihnen Ähnliches passieren könnte. Solche Vorgänge verliefen zumeist emotional und irrational. Sie hatten etwas mit der Kritik am Bischof zu tun, dass er sich in seiner Amtsführung zu sehr von der einen oder anderen Person in seinem Umfeld abhängig gemacht habe.

Nur wenn man diese vielen Verwundeten nicht übersieht und das denen zugefügte Leid, das auch mit dem Gefühl, ungerecht behandelt sein und wie Johannes der Täufer Salome geopfert worden zu sein, versteht man die enorme Energie, die in der Veröffentlichung des Prüfberichts durch das Domkapitel zum Vorschein kommt. Ich kann Dietmar Neuwirth von der Presse nicht zustimmen, wenn er von einem Rachefeldzug des Domkapitels spricht. So kann nur ein Unbetroffener formulieren. Vielmehr ist es ein Aufschrei vieler Verwundeter, deren Klagen bei den Verantwortlichen in der Kirche Österreichs Jahre lang ungehört blieb und deren Leid sich jetzt unüberhörbar Raum verschafft hat.