Der belgische Bischof Johan Bonny von Antwerpen nennt die Enzyklika „Humanae Vitae“ des Jahres 1968 einen „Bruch mit der Kollegialität der Bischöfe“.

Das Verbot künstlicher Empfängnisverhütung sei von Papst Paul VI. „quer zum Votum der Expertenkommission, die er selbst ernannt hatte“ gefällt worden. Bischöfe, Moraltheologen, Ärzte und Laien haben damals beraten. Damit habe Paul VI. mit der Kollegialität von Papst und Bischöfen gebrochen. Dann beklagt Bischof Bonny, „wie anstößig die Sprache der Kirche gegenüber bestimmten Personen und Situationen wirken kann“. Deshalb solle es keine Entscheidungen mehr geben „ohne angemessene Aufmerksamkeit für die Erfahrung und den Glaubenssinn der Gläubigen oder vom Lehramt ohne ausreichende Beratung mit den Gläubigen“. (Kathweb/KAP v. 4. 9.; JA v. 14. 9.)