Innerkirchliche Reformansätze (Frauen, Zölibat, wiederverheiratet Geschiedene, Moral …)

Papst Franziskus hat sich für ein pastoraleres Kirchenrecht ausgesprochen: Es so angewandt werden, dass die Betroffenen darin „die Gegenwart des barmherzigen Jesus finden, der sie nicht verurteilt, sondern sie ermahnt, nicht mehr zu sündigen, weil er Gnade schenkt". In der römisch-katholischen Kirche sei das Seelenheil höchstes Gesetz, erinnerte der Papst. So müsse ein Weg gefunden werden, der einerseits an der Grundlage des Kirchenrechts festhält. Andererseits müsse der Willen Christi berücksichtigt werden, die kirchenrechtliche Norm auf die konkrete Situation eines jeden Gläubigen anzuwenden. Das Gesetz sei für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für das Gesetz: Es ist zu unterscheiden, was im Leben der Kirche wesentlich ist und was bloß äußere Formen sind, „die vielleicht in der Vergangenheit nützlich und bedeutsam waren, aber in der Gegenwart nicht mehr, ja manchmal sogar ein Hindernis für ein Zeugnis darstellen". (vn v. 1. 12.)

Die Schweizer kirchliche Reform-Bewegung „Reformen jetzt“ hat sich mit Verantwortlichen des Bistums St. Gallen getroffen. Man fordert ein Mitspracherecht bei der künftigen Bischofswahl und Respekt vor der Privatsphäre der Seelsorgenden. Daran beteiligt waren u. a. Bischof Markus Büchel und Generalvikar Guido Scherrer. Seitens Initiative kamen Roman Rieger, Teamleiter Cityseelsorge, Stefania Fenner von der Jugendpastoral, Ann-Katrin Gässlein vom Cityteam und Vreni Ammann, Teamkoordinatorin der Seelsorgeeinheit St. Gallen-Ost. Anfang Oktober forderten die Exponentinnen von „Reformen jetzt“ eine stärkere Beteiligung von Lainnen und Laien bei der Bischofswahl und verlangten, dass auch nichtgeweihte Theologinnen und Theologen Trauungen durchführen können. Bezüglich der Trau-Erlaubnis habe ein Gesprächsprozess von diözesanen Organen und Vertretungen bereits zu einem Lösungsansatz geführt. Bezüglich der Bischofswahl hält das Bistum fest, dass das Domkapitel bei den letzten Bischofswahlen bereits umfassende Vorgespräche durchgeführt habe. (kath.ch v. 1. 12.)

Prof. Daniel Bogner, Professor für Moraltheologie an der Universität Fribourg, Schweiz, hält den Ausschluss von Frauen vom Weiheamt für nicht gut begründet: „Es ist doch so: Gott wird Mensch. Im geweihten Amt kommt es darauf an, das heilvolle Handeln Gottes im Menschen Jesus von Nazareth zu vergegenwärtigen. Warum sollte eine Frau – von Gott geschaffen und gewollt – dies nicht ausfüllen können?", sagte er in einem Interview auf der Internetseite des Bistums Eichstätt. Die Vergegenwärtigung Christi im Amt geschehe ohnehin nur exemplarisch, punktweise und symbolisch. „Es ist überhaupt nicht plausibel, weshalb das Kriterium des Geschlechts einen Unterschied machen sollte." Der „Synodale Weg“ sei „ein wichtiger Dienst der deutschen Kirche für die Weltkirche". Die Weltsynode habe gezeigt, „dass weltweit ähnliche Fragen anliegen" wie in Deutschland. (domradio.de v. 2. 12.)

Der österreichische Theologe P. Andreas Batlogg SJ plädiert für eine Umbenennung des Feiertags „Mariä Empfängnis, das Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria". Dieser Titel wird von vielen Menschen nicht mehr verstanden. Sinnvoller sei es daher, den Feiertag in „Mariä Erwählung" umzubenennen, regte er in der Wochenzeitung „Die Furche" an. Begriffe wie „Erbunheil" oder „universale Sündenverfallenheit" würden nicht erfassen, was eigentlich gemeint sei. Man sollte in den Mittelpunkt rücken, „dass Gott in Maria einen wunderbaren Anfang gesetzt hat". Die Bibel berichtet doch immer wieder, dass Gott neue Anfänge ermöglicht - sei es mit der Erschaffung der Welt, sei es mit der Sintflut-Erzählung, mit der Flucht Israels aus Ägypten oder eben mit der Geburt Jesu. „Im Blick auf Jesus, der einen neuen Anfang in der Weltgeschichte gesetzt hat, ist der Anfang Marias wunderbar. […] Im Blick auf ihre einzigartige ‚Funktion‘ bleibt Maria erspart, was allen anderen Menschen nicht erspart bleibt. Dass Gott handelt, wunderbar, immer wieder, dass er dabei nicht überfällt oder zwingt, sondern um Zustimmung wirbt - das feiern wir." (Die Furche u. kap v. 7. 12.)

Helmut Außerwöger, der neue Geistliche Assistent der Katholischen Aktion-Oberösterreich, ist verheiratet. Es ist das erste Mal in der Geschichte der KA-OÖ, dass ein Laie und kein Priester zum Geistlichen Assistenten bestellt wurde. Außerwöger ist Theologe und Psychotherapeut und seit September 2023 Pfarrassistent in St. Martin im Mühlkreis. Zuvor hatte er fünf Jahre das Bildungshaus Schloss Puchberg in Wels geleitet. (www.p-udo-ja v. 10. 12.)

Hat der Vatikan wirklich nicht die Macht, das kirchliche Lehramt zu ändern und Frauen zum Priestertum zuzulassen? Die deutsche Theologin Julia Knop sieht einen Widerspruch in der Argumentation: „Wer souverän definiert, was er kraft Amtes darf und was nicht, muss sich fragen lassen, ob er wirklich nicht darf - oder ob er nicht will", erklärt die Erfurter Theologieprofessorin in einem Gastbeitrag für das Portal „katholisch.de". Knop reagiert damit auf jüngste Äußerungen von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin zum Wesen des Priestertums, das „nicht verhandelbar" sei. Laut Knop offenbart Parolin damit, dass Geschlechterfragen „nicht als Sach-, sondern als Machtfragen behandelt werden. […] Diese im Gestus der Ohnmacht vorgetragene Position, keine Vollmacht zu haben, Frauen zu weihen, überdeckt sehr effektiv den Anspruch, die Reichweite der eigenen Vollmacht selbst zu bestimmen." Dabei zeige ein Blick in die Kirchengeschichte, dass Päpste und Konzile sehr wohl Änderungen von Tradition und Lehre vorgenommen hatten. So habe auch das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) den Priester viel stärker im Gemeindeleben und weniger als sakrale Person verankert. „Dass dieser Paradigmenwechsel in der Nachkonzilszeit weder im Kirchenrecht noch in der Liturgie noch in kirchlich gewünschter Priesterspiritualität angemessen Niederschlag gefunden hat, ist Teil des Problems, nicht der Lösung, aber kein Beleg für ein unveränderbares Priestertum". Hoffnung setze sie darin, dass das Thema auf der Weltsynode 2024 wieder verhandelt wird. „Denn Geschlechtergerechtigkeit ist keine Gnade, die Männer Frauen gewähren könnten. Sie ist ein Anspruch, den man im 21. Jahrhundert nicht unterbieten oder zur Disposition stellen darf. Auch nicht aus religiösen Gründen." (kap v. 12. 12)

Bernhard Sven Anuth, Kirchenrechtler an der Universität Tübingen, bezeichnet die Verweigerung von Sakramenten als einen Missbrauch klerikaler Macht. Alle Gläubigen haben ein Recht darauf. Nach dem Kirchenrecht dürfen Kleriker die Sakramente ausdrücklich nicht verweigern, wenn Gläubige angemessen darum bitten: „Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden", so c. 912 des CIC. Verweigert werden darf die Eucharistie nur jenen, die sie aufgrund einer Strafe nicht empfangen dürfen, sowie solchen Gläubigen, „die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren" (c. 915 CIC). Dazu hat es immer unterschiedliche Positionen gegeben, klar war jedoch immer: Eine etwaige Kommunionverweigerung kommt nur bei einem Dauerverstoß in Frage. Anuth im Interview: „Ich finde es gleichwohl beunruhigend, dass diese Klarstellung [des Glaubensdikasteriums P. W.] überhaupt nötig war. Offenbar kennen auch Kleriker die kirchliche Lehre und das kirchliche Recht entweder nicht hinreichend oder missachten aufgrund eigener, strengerer Moralvorstellungen beides sogar bewusst. In jedem Fall ist die willkürliche Verweigerung von Sakramenten ein Missbrauch klerikaler Macht und verletzt die Rechte von Gläubigen.“ (domradio.de v. 15. 12.)

Der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics sprach sich für die Wahlfreiheit beim Zölibat aus. Er wolle parallel zum Synodalen Prozess der Weltkirche an jenen Themen arbeiten, „die man auf lokaler Ebene jetzt schon umsetzen kann". Er ging in der „Burgenländischen Volkszeitung“ auf die Beteiligung der Laien in verschiedenen kirchlichen Diensten ein: „Wir versuchen, die Frauen in unserer Diözese maximal miteinzubeziehen, auch in leitende Bereiche." Auch Jugendliche möchte der Bischof mehr einbinden. Beim Thema Zölibat plädierte er für eine Freigabe. Denn die priesterliche Lebensform sei im ersten Jahrtausend freigestellt gewesen. (kap u. vn v. 21. 12.)