Ökumene

Die Schweizer Kirchen starten ab Ostern mit einer neuen Initiative: Auf www.lichtschenken.ch kann man virtuell Lichter anzünden und so ein Lichtermeer der Solidarität bilden. Ökumenisch gemeinsam veröffentlichen die evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS), die römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz, die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Christkatholische Kirche der Schweiz, die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz und die Schweizerische Evangelische Allianz dafür eine dreisprachige Gedenkseite. Die Pressesprecherin der SBK, Encarnación Berger-Lobato, dazu im Gespräch mit Radio Vatikan: Wegen Corona „war es der SBK und anderen christlichen Kirchen wichtig, eine ökumenische Solidaritätsaktion zu starten und so ein gemeinsames Zeichen der Hoffnung zu setzen. […] Diese Kerzen werden uns vom Karsamstag bis zum Pfingstmontag begleiten und uns immer wieder daran erinnern, dass Jesus Christus das Licht in unserem Leben ist und dass nicht der Tod die Pandemie besiegen wird, sondern das Leben und die Hoffnung.“ Was von vornherein klar war: Es sollte ein ökumenisches Projekt sein. Für Rita Famos, Präsidentin der EKS, ist es wichtig, das Osterlicht, das das Leben symbolisiert, weiterzugeben. „Lichtschenken.ch wird eine ganz andere Art von Corona-Demonstration sein: Eine Demonstration unseres Zusammenhalts und unserer Zuversicht.“ (vn v. 3. 4.)

Zwischen der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche hat es „nie ein großes endgültiges Schisma" und keine gültige gegenseitige kirchliche Verurteilung gegeben - und es sei auch keine offizielle große Spaltung vollzogen worden. Das betont der Grazer orthodoxe Theologe und stellvertretende Vorsitzende der Grazer „Pro Oriente“-Sektion, Prof. Grigorios Larentzakis. Es stimme auch nicht, dass das Jahr 1054 für eine solche Bruchstelle herangezogen werden könne. 1054 war Kardinal Humbert im Auftrag von Papst Leo IX. nach Konstantinopel gereist, um ein militärisches Bündnis gegen die Normannen zu schließen, was leider misslang. Unglückliche Umstände führten dann dazu, dass er den Patriarchen Michael Kerullarios exkommunizierte. Kurz darauf folgte die Gegenexkommunikation. Dies hat jedoch für die Gesamtkirche wenig bis keine Bedeutung gehabt. Zum einen hatte Humbert am 16. Juli 1054 kein Recht und schon gar keinen Auftrag gehabt, die Bannbulle auf dem Altar der Hagia Sophia niederzulegen. „Diese Exkommunikation war also ungültig“, so Larentzakis. Zweitens habe sich die Bannbulle nur gegen den Patriarchen Michael Kerullarios und dessen Anhang, und nicht gegen den byzantinischen Kaiser oder gegen die ganze östliche Kirche gerichtet. Drittens: Auch der Patriarch exkommunizierte nicht die ganze abendländische Kirche, sondern nur Kardinal Humbert und seine Hintermänner. Larentzakis verweist auf Joseph Ratzinger, den späteren Papst Benedikt XVI., der in einer Arbeit darlegte, dass Kardinal Humbert in der gleichen Bulle, mit der er den Patriarchen exkommunizierte, zugleich den Kaiser und die Bürger von Konstantinopel als sehr christlich und rechtgläubig bezeichnete. Weder im Osten noch im Westen hatte man damals die Überzeugung, dass durch die besagten Exkommunikationen ein endgültiges großes Schisma zwischen Ost- und Westkirche entstanden sei. So wurden folgerichtig am 7. Dezember 1965 beim gemeinsamen ökumenischen Akt in Rom und Konstantinopel die Exkommunikationen aus dem Jahre 1054 wörtlich „aus der Mitte und dem Gedächtnis der Kirche entfernt“. Die Exkommunikationen wurden also nicht aufgehoben, weil es nichts aufzuheben gab. Allerdings war damals ein großer Entfremdungsprozess zwischen Ost und West die Folge. Dieser habe jedoch bereits lange vor 1054 eingesetzt. Larentzakis nennt als Beispiel der Entfremdung die Eroberung Konstantinopels durch die Kreuzfahrer 1204. Aber auch damals bzw. in den Jahrzehnten danach habe nicht das Gefühl vorgeherrscht, dass es sich bei der West- und Ostkirche um zwei völlig getrennte Kirchen handelte. Die Gültigkeit der Sakramente im Osten wurde von den Lateinern nicht infrage gestellt, die orthodoxen Kleriker blieben im Amt, teils versahen auch lateinische Kleriker in orthodoxen Gemeinden ihren Dienst. Mischehen zwischen Lateinern und Orthodoxen waren stets erlaubt und wurden auch praktiziert. Eine verfestigte Entfremdung macht Prof. Larentzakis erst für das 16. Jahrhundert aus: Mitte dieses Jahrhunderts etablierte sich in Rom die Theorie der Unterwerfung der „Schismatischen Kirchen des Ostens“. Die Theorie der ekklesiologischen und soteriologischen Exklusivität der römisch-katholischen Kirche wurde entwickelt und praktiziert, wonach es für die Christen unabdingbar für ihr Heil sei, unter der Obhut des Papstes in Rom zu stehen. Trotzdem gab es orthodoxerseits stets Positionen, die das Kirche-Sein der römisch-katholischen Kirche und deren Sakramente anerkannten. Auch das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) spreche von der Gültigkeit der Sakramente in der Orthodoxen Kirche und empfehle sogar in bestimmten Fällen die Praktizierung der sakramentalen Gemeinschaft. So gibt es weder auf orthodoxer noch römisch-katholischer Seite ein Datum oder ein Dokument, mit dem ein vollständiges Schisma belegt werden könnte, resümierte Prof. Larentzakis, Mitglied zahlreicher internationaler ökumenischer Kommissionen und Gremien. (pro oriente u. vn v. 5. 4.)

Die aktuelle Debatte über die Sterbehilfe steht im Mittelpunkt der bundesweiten ökumenischen „Woche für das Leben“ der beiden großen Kirchen Deutschlands vom 17. bis 24. April. Der zentrale Auftakt dazu findet mit einem ökumenischen Gottesdienst im Augsburger Dom statt, an dem Bischof Georg Bätzing, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, sowie die Augsburger Bischöfe Axel Piper und Bertram Meier teilnehmen. Im Zentrum der Aktion stehen die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung. „Aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen folgt für uns Christen seine unantastbare Würde, die uns verpflichtet, für den Schutz jedes menschlichen Lebens einzutreten,“ erklären Bischof Bätzing und Bischof Heinrich Bedford-Strohm im Vorwort des Themenhefts. Das Bundesverfassungsgericht Deutschlands hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Denn es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. (kna u. vn v. 8. 4.)

Vertreter der verschiedenen christlichen Konfessionen haben in der Kustodie des Hl. Grabes in Jerusalem die traditionellen Ostergrüße ausgetauscht. Die Delegationen wurden vom Kustos des Heiligen Landes, Francesco Patton, und von Franziskanern aus dem Erlöserkloster begrüßt. Der griechisch-orthodoxe Patriarch Theophilus III. sagte: „Heiligen Grab, das alle Gemeinschaften umfasst, […möge allen] das Licht der Auferstehung zu bringen“. Die Vertreter der äthiopischen Kirche erinnerten daran, dass wir „Gott zutiefst danken müssen für diese ruhigere Zeit, in der wir Ostern feiern dürfen.“ Der Vertreter der koptischen Delegation sagte, dass es „in dieser Zeit der Pandemie notwendig [ist], eine Botschaft der Freude zu geben“, während die Vertreter der syrisch-orthodoxen Kirche um die Fürsprache Gottes für den Frieden in der Welt und die Heilung der Kranken baten. Eine Delegation der Kustodie besuchte dann das griechisch-melkitisch-katholische Patriarchat. (vn v. 9. 4.)