Auftreten statt Austreten

Treuhand-Konto „Esperanza“ – Hoffnungskonto

Sie wollen eine zeitgemäße Kirche im 3. Jahrtausend und daher Reformen in Fortführung des Zweiten Vatikanischen Konzils und erleben eher Schritte zurück als nach vor? Bevor Sie verärgert austreten, treten Sie gemeinsam und solidarisch mit Gleichgesinnten auf!

Die Plattform „Wir sind Kirche“ bietet in Zusammenarbeit mit einem Treuhänder, der Koller & Schreiber Rechtsanwälte Partnerschaft, das Treuhand-Konto „Esperanza“ – Hoffnungskonto an. Sie schließen mit dem Treuhänder über diese Homepage einen Treuhandvertrag, der jährlich verlängert oder gekündigt werden kann.

Auf dieses Konto können Sie Ihren Kirchenbeitrag einzahlen. Diese Zahlung wird seitens der Kirche voraussichtlich aber nicht als Schuld befreiend anerkannt.

Ihre Einzahlung bleibt auf diesem Konto und ist dem Zugriff der Kirche und natürlich auch der Plattform "Wir sind Kirche" entzogen. Sie bestimmen einmal jährlich, was mit dem Geld zu geschehen hat. Entweder Sie beauftragen den Treuhänder das Geld an die Kirche weiter zu leiten oder Sie verlängern die Treuhandschaft oder Sie kündigen den Treuhandvertrag und bekommen das Geld zurück.

"Wir sind Kirche" wird einmal jährlich den Bischöfen und der Öffentlichkeit summarisch mitteilen, wie viele Personen ihren Kirchenbeitrag auf dieses Konto zahlen, wie viel Geld dort liegt und welche Gründe dafür maßgebend sind. Ihre Gründe geben Sie uns bei Abschluss des Vertrages auf dem Vertragsformular bekannt.

Sie selbst verständigen Ihren Bischof oder Ihre Kirchenbeitragsstelle, dass Sie Ihren Kirchenbeitrag auf das Treuhandkonto bei "Wir sind Kirche" zahlen und teilen ihnen auch mit, welche Gründe dafür ausschlaggebend sind.

Unsere Motive für das Konto sind folgende: Einerseits muss, wer mit der Führung der Kirche unzufrieden ist, nicht gleich austreten, um seinen Protest wirtschaftlich spürbar gegenüber der Kirchenleitung zum Ausdruck zu bringen. Das ist nicht nur ein Vorteil für Sie, sondern auch ein Vorteil für die Bischöfe. Andererseits entsteht durch das geballte Öffentlich-Machen der Kritik Druck auf die Bischöfe, Lösungen, auch gesamtkirchliche, zu suchen und anzubieten. Das erscheint uns besser als ein definitiver Austritt, durch den zwar eine wirtschaftliche Schwächung der Kirche eintritt, aber – wie sich in den letzten 30 Jahren gezeigt hat – trotz Austritts von rd. 1 Million Katholikinnen und Katholiken kein anhaltender Nachdruck in Richtung Reformen entsteht.

Bleiben die Fragen, was ist, wenn Sie gemahnt oder geklagt werden? Das können wir - aus rechtlichen Gründen - nicht verhindern. Wir werden selbstverständlich unsere Stimme öffentlich erheben und Gespräche mit den Bischöfen oder Kirchenbeitragsstellen führen. Eine Klage ist pastoral sehr unklug und wurde bei ähnlichen Aktivitäten ("Auftreten statt Austreten" in Salzburg, "Kirchentreu" in Linz) bisher nicht eingebracht. Es würde vermutlich auch viele der Geklagten zum Austritt bewegen, was nicht im Interesse der Kirche sein kann. Das jährliche Lamento der Kirchenleitung, dass es ihr Leid tue um jeden, der die Kirche verlässt, würde noch ein Stück unglaubwürdiger werden. Außerdem wird es auch davon abhängen, wie viele Personen mitmachen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, im Falle der Klagseinbringung durch die Kirchenbeitragsstellen den Treuhandvertrag zu kündigen und das zurückgelegte Geld allenfalls für den Ausgleich der Kirchenbeitragsschulden zu verwenden.

In den Gesprächen mit Kirchenbeitragsstellen wurde auch darauf hingewiesen, dass Sie den Frühzahlerbonus (3%) und die Steuerbegünstigung bei Kirchenbeitragszahlungen von bis zu 200,- € pro Jahr (max. 400,- € pro Jahr sind steuerlich absetzbar) verlieren, weil diese nur bei Zahlung und nur im Jahr der Zahlung gewährt werden.

Andererseits gibt es großzügige Angebote für die Reduzierung der Kirchenbeitragsschuld für jene Personen, die sich verspätet zur Zahlung entschließen. Darauf verweisen wir deshalb, weil darin Möglichkeiten liegen, die entgangenen Begünstigungen zumindest teilweise wieder auszugleichen. Natürlich unterstützen wir Sie bei solchen Verhandlungen.

"Wir sind Kirche" übernimmt die Kosten des Treuhänders für ihre Mitglieder. Wer nicht Mitglied ist, hat für die jährlichen Arbeiten 5,- € zuzüglich Ust. an den Treuhänder zu bezahlen.

Was haben Sie zu tun, wenn Sie dem Treuhandvertrag beitreten wollen:

  1. Den Treuhandvertrag abschließen. Dazu das Formular ausfüllen und abschicken.
  2. Ihren Kirchenbeitrag auf das Koto einzahlen (Konto im Treuhandvertrag genannt)
  3. Über die weitere Vorgangsweise zwischen Mitte September und Mitte Oktober disponieren (siehe Treuhandvertrag)

Soweit unsere Information. Hier geht es weiter, zur Treuhandvereinbarung und zum Formular für den Abschluss des Vertrages. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie bitte an Herrn DI Matthias Jakubec, Hofherrgasse 4/1, 1100 Wien.

Nochmals herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr Engagement für eine zeitgemäße Kirche im 3. Jahrtausend!

rechtliche Grundlagen des Kirchenbeitrags kurz zusammen gefasst

Beispiel einer Kirchenbeitragsordnung

Gesetzestexte (Stand März 2009): Konkordat und Kirchenbeitragsgesetz

Information zu Klage u. Exekution

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn DI Matthias Jakubec.

Hier finden Sie Links zu den Kirchenbeitragsstellen der Diözesen:

Eisenstadt

Feldkirch

Graz-Seckau

Innsbruck

Gurk-Klagenfurt

Linz

Salzburg

St. Pölten

Wien

Zweckwidmung des Kirchenbeitrags

Grundsätzlich bieten alle Diözesen Zweckwidmungen an. Sie werden aber nur von wenigen aktiv beworben (siehe Homepages). Dies deshalb, weil sie einen zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. Sie sind in der Abwicklung für den einzelnen Einzahler umständlicher zu handhaben, jeweils nur für 1 Jahr gültig und mit max 50 % des Kirchenbeitrags begrenzt. Die Stellen zur Zweckwidmung sind in den Diözesen unterschiedlich. In der Erzdiözese Wien können Sie die Zweckwidmung für 3 Jahre abschließen.

Die Zahl derer, welche die Zweckwidmung nützen, ist sehr klein. Sie liegt unter 1 %. Solange es nur so wenige sind, kommt der Kirchenbeitragsanteil der bestimmten Stelle zusätzlich zu Gute. Würde der Anteil deutlich steigen, müssten voraussichtlich die Kirchenbeitragstellen Gegenrechnungen vornehmen. Bisher ist das nicht der Fall.

Eine Anfrage bei den Kirchenbeitragsstellen, welchen Stellen eine Zweckwidmung zu Gute käme, lohnt sich. Bei Caritas ist jedoch zu berücksichtigen, dass es hier um Verwaltungsbeiträge und nicht um Spenden für in Not geratene Menschen geht.