Demokratie in der Kirche

12.01.2010, Dr. theol. Markus Arnold

Den Vortrag hat Dr. Arnold 1) bei der "Bewegung prospektiver Katholiken", am 19. Juni 1996 in Luzern gehalten.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ein Synodenpräsident ist ein erratischer Block in der katholisch-kirchlichen Landschaft, für viele sogar ein Irrlicht. Kirchensynoden sind Ausdruck einer demokratisch verfassten Kirche, was der neueren katholischen Tradition zuwiderläuft.

Einige Worte zur katholischen Zürcher Kirchensynode:
Sie setzt sich aus 105 Mitgliedern, wie in jedem Parlament bereitet ein Büro die
Synodensitzungen vor und Finanzkommission und Geschäftsprüfungskommission bilden die ständigen Kommissionen.
Nichtständige Kommissionen werden sachbezogen durch das Büro eingesetzt.
Im Jahr finden im allgemeinen vier Synodensitzungen statt.
Das jährliche Finanzvolumen der katholischen Körperschaft, das wir als Budget und Rechnung zu genehmigen haben, beträgt gegenwärtig zwischen 35 und 40 Millionen Franken.
Im Churer Bistumskonflikt hat seit 1988 auch die Zürcher Synode eine wichtige Rolle
gespielt. Die demokratische Verfasstheit der katholischen Körperschaft spielte auch
hintergründig bei der sogenannten "Trennungsinitiative" vom vergangenen September eine wichtige Rolle. Darauf möchte ich jetzt eingehen, weil beide Vorgänge die Katholiken im Kanton Zürich die Frage nach der "Demokratie in der Kirche" immer drängender werden liess.

1. Hintergründe der "Trennungsinitiative"

1.1. Zur Vorgeschichte:
Zwingli postulierte die Einheit von Staat und Kirche. Darum hat in der Reformation der Staat die Kirchengüter übernommen. Der Erlös aus der Aufhebung der Klöster wurde z.B. für die Armenfürsorge und das Schulwesen eingesetzt. Die Pfarrer wurden aus Pfründen besoldet, welche vom Staat verwaltet wurden. Dies konnten auch Stiftungen sein, die dem Staat gemacht wurden. So musste z.B. meine Wohngemeinde Oberrieden um 1760 zur Errichtung einer eigenen Kirchgemeinde den gnädigen Herren in Zürich ca. 10.000 Gulden zur Errichtung einer Pfründe überbringen, welche als Ziel hatte, die Grundlage der Pfarrerbesoldung sicherzustellen. Es handelte sich dabei ungefähr um den gleichen Betrag, den die Kirche gekostet hatte, in heutiger Währung dürfte sich dies also auf einige Millionen Franken beziffern. 1831 fand die erste Trennung von Staat und Kirche im Kanton Zürich statt:
Die liberale Verfassung beinhaltete unter anderem:
• Die Kirche wurde eine eigene Körperschaft, die dem Staat unterstellt war, die dessen Wohl zu fördern hatte, die aber ihre innern Angelegenheiten selbstständig regelte.
• In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage nach den Kirchengütern, resp der Besoldung der Pfarrer. Sollten die Pfründen den Kirchgemeinden übergeben werden? Dies wollte der Staat nicht. Er behielt die Pfründen, verpflichtete sich aber, die Pfarrer zu besolden. (Dies ist der Hintergrund der sogenannten "Historischen Rechtstitel", welche in der Abstimmung letztes Jahr ebenfalls umstritten waren.)
• Man konnte aus der Kirche austreten.
• Im Rahmen der Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde damals die kath. Kirche quasi toleriert. (1863 wurde sie bis zur Trennung von Katholiken und Altkatholiken kurzfristig im Rahmen eines liberalen Kirchengesetzes anerkannt. - Liberal in dem Sinne, dass sie eigentlich dem Staat unterstellt war und der Bischof nichts zu sagen hatte.) 2)

Erst 1963 erhielt auch die röm.-katholische Kirche ihre öffentlich-rechtliche Anerkennung. Sie kam in den Genuss von Privilegien:
Kirchensteuern von natürlichen und iuristischen Personen
Staatsbeiträge, allerdings in viel geringerem Masse als die ref. Kirche
Sie übernahmen die folgenden Verpflichtungen:
Demokratische Strukturen zwecks Verwaltung der Gelder und des Vermögens, v.a. der Liegenschaften
Überweisen der Rechnung und des Jahresberichts zuhanden. der Regierung und deren Abnahme durch den Kantonsrat.
Pfarrer müssen vom Kirchenvolk auf jeweils 6 Jahre gewählt werden.
Das gab Probleme: Für die röm.-kath. Kirche war dies an und für sich undenkbar. Der damalige Generalvikar Teobaldi fand mit der Einwilligung des Bischofs den "historischen Kompromiss":

Man gründete die röm. kath. Körperschaft, welcher alle getauften Katholiken angehören konnten und in der damals alle über 20 jährigen Schweizer stimm- und wahlberechtigt waren. Gegenüber der Pfarrei existiert seitdem die Kirchgemeinde der Körperschaft und neben dem Generalvikariat gibt es die Synode und die Zentralkommission der Körperschaft. Auf Vorschlag des Bischofs kann die Kirchgemeinde den Pfarrer wählen. Basierend auf Verträgen mit den Kirchenstiftungen verwalten die Kirchgemeinden die kirchlichen Liegenschaften, v.a. Kirchen, Pfarrhäuser und Zentren etc.

Hier war ein historisches Problem für den damaligen Bischof Vonderach
1844 war den Katholiken die Augustinerkirche übergeben worden.
1873 lehnte eine Mehrheit der Zürcher Katholiken auf Antrag des "Vereins freisinniger Katholiken" das Unfehlbarkeitsdogma ab. Die Mehrheit der Katholiken waren allerdings Ausländer und nicht stimmberechtigt. Es kam zur Kirchenspaltung. Auf dem Prozessweg wurde die Augustinerkirche den Altkatholiken zugesprochen.
Schon 1874 wurde die Kirche "Peter und Paul" im Ausländer- und Arbeiterquartier Aussersihl eingeweiht. Ausgehend von dieser "Mutterkirche" wurden in den folgenden Jahrzehnten viele Kirchen gebaut und Pfarreien errichtet. Um ein Debakel im Sinne von 1873 in Zukunft zu vermeiden, erfolgten Neugründungen immer nach demselben Schema:
Es wurde eine Pfarrkirchenstiftung errichtet, welche Besitzerin der Kirche und der kirchlichen Liegenschaften war. Präsident der Kirchenstiftung ist bis heute der Pfarrer. Die Mitglieder der Stiftung werden vom Bischof ernannt. Im Falle einer Kirchenspaltung bleiben so die kirchlichen Immobilien im Besitz des Bischofs.

Durch den historischen Kompromiss von 1963 wurde daran grundsätzlich nichts verändert. Die Kirchgemeinde verwaltet lediglich im Auftrag der Kirchenstiftung die kirchlichen Liegenschaften und verpflichtet sich, diese zu unterhalten, erstellt auch Neubauten, die aber wiederum grundsätzlich im Besitz der Kirchenstiftung bleiben.
Entscheidend für unser Thema ist indes die folgende Tatsache:

Seit 1963 entwickelte sich eine demokratische Kultur in der kath. Kirche. Die Zeit, in der die Pfarrer selbstherrlich alles im Griff hatten, war vorbei. Nach und nach wurden auch die Vorurteile auf reformierter Seite gegenüber den Katholiken abgebaut. ( Die Katholiken als 5. Kolonne Roms, Katholiken als unmündige Menschen, welche von den Jesuiten "ferngesteuert" werden etc.)

1.2. Die "Trennungsinitiative" und das katholische Demokratieproblem
Rechtsbürgerliche reformierte Kreise, vor allem auch SVP-Mitglieder, welche lange die traditionelle Kirchenpartei darstellten, stiessen sich immer wieder an "linken Pfarrern", die vom Staat besoldet wurden und Beamtenstatus hatten. Ebenfalls ein Dorn im Auge war die Kirchensteuerpflicht der iuristischen Personen.

Auslöser für die Initiative war ein Interview im reformierten Kirchenboten (dem offiziellen Organ der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich) vor der den Regierungsratswahlen des Jahres 1991 mit dem Kandidaten Moritz Leuenberger. Diese "Wahlpropaganda" seitens des Redaktors Christoph Stückelberger brachte das Fass zum! Überlaufen. Mit der Trennungsinitiative sollte ein Exempel statuiert werden. Aus diesem Grunde wurde sie auch so radikal formuliert. "Vollständige Trennung von Staat und Kirche" wurde verlangt, was bisher noch in keinem einzigen Schweizer Kanton beschlossen wurde. "Konservative" oder auch "fundamentalistische" Freisinnige sprangen auf diesen Zug auf. Denn hier bot sich die Möglichkeit die Pendenzen des Kulturkampfes mit hundert Jahren Verspätung endlich abzuhaken.

Die reformierte Kirche konterte mit der sozialen und kulturellen Bedeutung der Kirche. Auch hier waren es vorwiegend Freisinnige, die sich engagierten, Dabei wurden sie von den Sozialdemokraten unterstützt, welche noch im Abstimmungskampf von 1977 bei den Befürwortern der Trennung gestanden hatten.

Die Zürcher SVP, also auch jene massgeblichen Kreise, welche die Initiative lanciert hatten, zogen sich vor dem eigentlichen Abstimmungskampf zurück. Witterte Christoph Blocher instinktiv, dass das Anliegen weniger populär war, als viele spontan vermuteten? So konnte sich stattdessen die Freiheits-, resp. Autopartei profilieren und machte unter Michael Dreher aggressive Propaganda. Mit gedruckten Formularen forderte sie ihre Mitglieder zudem zum Kirchenaustritt auf.

Was sofort auffällt: In einer ersten Phase wurde die Auseinandersetzung als Konflikt
zwischen reformierter Kirche und rechtsbürgerlichen Kreisen geführt. Die offizielle katholische Kirche hielt sich anfänglich zurück, resp. sie unterstützte die Reformierten, wie wenn für sie das Thema keine besondere Relevanz hätte. Dabei hat die drohende Trennung für Zürcher Katholiken eine besondere Brisanz durch den Bistumskonflikt erhalten:

Die Kirchensynode war seit 1988 sozusagen zum Symbol des Widerstands gegen Wolfgang Haas geworden:

Sie hielt z.B. die Bistumsbeiträge zurück, resp. überführt sie in einen Bistumsfond. Aus diesem werden seither Ausgaben finanziert, die von Wolfgang Haas nicht mehr übernommen wurden. Der Rest wird für ein kommendes Bistum Zürich angeäuffnet.
Nach der Ernennung von Christoph Casetti zum Generalvikar änderte die Körperschaft die Reglemente so ab, dass der Generalvikar keinen Einfluss mehr auf die Dienststellen hatte, z.B. Caritas, Religionslehrer an Gymnasien usw.

Desgleichen wurden dem neuen Generalvikar seine Büroräume gekündigt. Diese Massnahmen wurde z.T. immer auch durch Abstimmungen an der Synode abgesegnet. Von den gut 100 Synodalen stimmten anfänglich noch ein oder zwei dagegen. In den letzten Jahren war die Synode bei einigen Enthaltungen einmütig. Sie ist damit zum repräsentativen öffentlichkeitswirksamen Ausdruck des Widerstands geworden.

M.a.W.: Anhänger von Wolfgang Haas haben es im Rahmen des Majorz-Systems nicht geschafft, auch nur in einer Kirchgemeinde den Synodalen zu stellen. Im Rahmen des Proporz-Systems würden sie vermutlich auf 5 - 10% der Synodalen kommen.

Darum galt und gilt die Synode als Ausdruck und Beweis dafür, dass eben nicht zutrifft, was Bischof Haas anfänglich immer wieder behauptet hat: Ein Drittel für mich, ein Drittel gegen mich und der Rest unentschieden. (Wobei die Gegner einer böswilligen Medienkampagne aufgesessen seien.)

Auch die Kirchgemeinden leisteten Widerstand: Bis anhin hatte kein Geistlicher, der auf der Linie von Wolfgang Haas liegt, eine Chance, in einer Zürcher Kirchgemeinde zum Pfarrer gewählt zu werden. Pfarrprovisoren oder Vikare, die zu Beginn der Tätigkeit von Wolfgang Haas als Bischof in Chur in dessen Sinne wirkten, wurden jeweils zu einer schweren Belastung für ihre Pfarreien. Sie wirkten polarisierend, spalteten die Pfarrei und zerstörten manchmal in wenigen Wochen mutwillig, was während Jahren aufgebaut wurde. Darum sind die Zürcher Kirchgemeinden bei Pfarrwahlen sehr vorsichtig geworden und prüfen ihre Kandidaten genau.

Darin lag die Brisanz der Trennungsinitiative:
Bei deren Annahme hätten wieder die Verhältnisse von vor 1963 gegolten:
- Keine Synode und keine Zentralkommission mehr. Der Generalvikar regiert im Kanton Zürich absolutistisch.
- Keine Pfarrwahl mehr durch die Kirchgemeinde (die es ja nicht mehr gäbe!). Der Bischof betreibt Personalpolitik nach eigenem Ermessen.
- Die Pfarrkirchenstiftungen und damit indirekt der Bischof verfügen wieder direkt über den kirchlichen Immobilienbesitz.

Wie hat sich die kirchliche Obrigkeit in dieser Situation verhalten?
Weihbischof und Generalvikar Henrici hat eine katholische Brisanz der Trennungsinitiative heruntergespielt, Bischof Haas hat sich verbal gegen die Initiative geäussert. Die graue Eminenz in Chur, der Opus-Dei-Priester und Offizial Joseph Bonnemain hat in Rom klare Worte gesprochen: Er sprach von unserem System als Volksjosephinismus in Erinnerung an den österreichischen Kaiser Joseph, der als aufgeklärter Herrscher 1781 die Kirche stärker dem Staat unterstellte und einige Klöster aufgehoben hatte, wobei bis heute viele sozial-caritative Einrichtungen der österreichischen Kirche diesem König zu verdanken sind und er darum gar nicht so negativ beurteilt wird. Bonnemain sprach sich allerdings auch gegen die Trennung aus, aber seiner Ansicht nach müssten die Kirchensteuern direkt dem Bischof überwiesen werden, der dann nach eigenem Gutdünken über diese Gelder verfügen kann, so wie es z.B. in Deutschland der Fall ist. (Genau wegen der damit verbundenen unumschränkten Macht der Bischöfe beneiden uns viel deutsche Katholiken um unser System!)

Nach und nach wuchs unter den Katholiken das Bewusstsein:
Bei dieser Abstimmung geht es für uns um viel mehr. Es geht um die demokratische Kultur in unserer Kirche, die wir in den vergangenen Jahren schätzen gelernt haben. Es geht sozusagen auch um eine Abstimmung über das Kirchenbild:

So befürworteten die Gegner der Initiative eine geschwisterliche, offene dialogfähige,
demokratische Kirche, gegenüber einer autoritären Kirche, die den Rückzug ins vorkonziliäre katholische Ghetto antritt.

Die überwiegende Mehrheit der Katholikinnen und Katholiken hat sich dieser Meinung von Zentralkommission, Synode und vielen katholischen Organisationen angeschlossen.

Katholischerseits befürworteten die katholische Volkspartei, die Pro Ecclesia-Bewegung und Bischof Haas nahestehende Gläubige die Initiative: Sie erhofften sich eine glaubenstreue Kirche, welche der dekadenten, dem Zeitgeist verfallenen Kirche den Garaus machen würde.

Damit entstand eine eigenartige Situation, was von den Befürwortern der Initiative auch süffisant vermerkt würde:

Der Staat, also der Kanton Zürich, muss die Katholiken vor ihrem Bischof schützen!
Grundsätzlich ist dies sicher ein Unsinn.
Aber de facto hätte es zugetroffen
Ca. 1000 Laienmitarbeiter wären der Willkür von Bischof Haas ausgeliefert gewesen. Und dass er willkürlich handelt, hat er durch verschiedene Entscheide bewiesen.
Der Schaden für das religiöse Klima und für die religiöse Kultur in unserem Kanton wäre immens gewesen. Das ökumenische Verhältnis wäre unnötig belastet worden, scheinbar überwundene Konflikte im Zusammenhang mit Eheschliessungen und Taufen wären wieder aufgebrochen.

In dieser Situation waren und sind die Zürcher Katholiken auf die staatliche Anerkennung, und die damit verbundenen Privilegien angewiesen.

Natürlich ist es auch peinlich
- dass 90% der Katholiken eines Bistums nicht die Möglichkeit haben, einen unfähigen Bischof seines Amtes zu entheben.
- dass sie nach wie vor ohnmächtig zusehen müssen, wie dieser Bischof eine theologische Ausbildungsstätte, die nach dem Konzil internationales Ansehen hatte und seit Ende der 70iger Jahre mit einem verstärkten Praxisbezug nach wie vor qualitativ gute Seelsorger ausbildete (3. Bildungsweg; Seminarkonzept, gemischtes Seminar etc.) zur THC als theologischer Hilfsschule Chur verkommt. Das ist keine Polemik, denn es hat an der THC Studenten, die über keinen Sekundarschulabschluss verfügen und trotzdem an einer (noch) staatlich anerkannten Hochschule studieren.

Nachdem nun die Zürcher Katholiken deutlich ja gesagt haben zu ihrer demokratisch
verfassten Körperschaft, stellt sich angesichts der Misstände im Bistum Chur, welche die kirchlichen Verantwortlichen vom Nuntius bis zum Papst nicht fähig oder nicht willens sind zu beheben mit aller Schärfe die Frage nach der Demokratie in der katholischen Kirche selbst.

Angesichts der guten Erfahrungen, die wir im Gegensatz zu der im Codex verfassten Kirche mit unserer staatsrechtlich verfassten Körperschaft gemacht haben, beunruhigt mich auch die Frage:
Sind Kirchensynoden und andere demokratische Institutionen in unserer Kirche nur "Irrlichter des Zeitgeistes" oder haben sie eine zukunftsweisende Bedeutung?

2. Demokratie in der Kirche

2.1. Zur aktuellen Problemlage
Die kath Kirche hat im letzten Jahrhundert im sogenannten "Antimodernismus" und im "Kulturkampf" gegen die Demokratie Stellung bezogen. Auch in der Zwischenkriegszeit muss die katholische Kirche zumindest in Europa als antidemokratisch bezeichnet werden. Der Faschismus wurde von vielen Bischöfen in Italien begrüsst, wie auch deutsche Bischöfe erfreut waren über das Ende der Weimarer Republik. Die diesbezüglichen Peinlichkeiten sind bekannt.

Lange hat auch die kath. Soziallehre gerne verschiedene Formen der Herrschaft als quasi gleichwertig anerkannt, wenn sie nur das Gemeinwohl förderten.

Eine kritische Würdigung der Demokratie findet sich in der Weihnachtsbotschaft des Jahres 1944 von Pius XII; da waren bekanntlich die Amerikaner in Rom. Über deren Einzug dürfte auch der Papst froh gewesen sein. Sie hatten diese Hommage verdient.

Diese zaghafte Anerkennung verstärkt sich mit Johannes XXIII und Paul VI. Johannes Paul II tritt energisch für die Förderung der Demokratie ein.- In der Welt!
Die Kirche als Societas perfecta braucht sie allerdings nicht. Da in ihr sowieso alle durch das Band der Liebe unter der Leitung des Nachfolgers Petri verbunden sind, kann es in der Kirche keine Konflikte geben - oder höchstens scheinbare. Allerdings leiden viele Katholiken an diesen scheinbaren Konflikten in erheblichem Masse, welche sich durch die mangelnde Mitsprache des Kirchenvolkes in den letzten Jahren gehäuft haben.

Es stellt sich die Frage, wie lange diese Schizophrenie zwischen Innenpolitik und
Aussenpolitik in unserer Kirche sich noch durchzieht.

Immer wieder hat man uns Schweizer in den letzten Jahren für unser demokratisches
Bewusstsein gelobt, uns aber in einem Nachsatz gewarnt, man könne es auch übertreiben mit der Demokratie, vor allem wenn man innerhalb der Kirche mehr Demokratie fordere.

Zuletzt war dies meines Wissens durch Nuntius Rauber geschehen, der am 30 April laut KIPA-Meldung in Fribourg folgendes gesagt hat:
Zuerst äusserte er sich beunruhigt darüber, dass Erzbischof Levèbvre in der Schweiz Fuss fassen konnte, dann:
"Er würdigte andrerseits das hohe Demokratieverständnis in der Schweiz, warnte aber davor, mit dem Hinweis auf den "Sonderfall" Schweiz der Kirche demokratische Modelle aufzuzwingen."

Dazu ist zweierlei zu sagen: Sicher hat Erzbischof Rauber recht, dass es nicht einsehbar ist, warum nur für die Schweiz als Sonderfall demokratischere kirchliche Strukturen eingeführt werden sollten, dies müsste zumindest für die Kirche im westlichen Kulturraum gelten. Zum Zweiten muss allerdings gesagt sein, dass der Begriff "Aufzwingen" gerade im Zusammenhang vermehrter Demokratisierung deplaziert ist. Dieser Begriff gehört ins Repertoire autoritärer Regimes. Gerade die das ohnmächtige Erdulden-Müssen von Willkür assoziiere ich mit dem Begriff "Aufzwingen". Wie vielen Gläubigen in der Weltkirche wurden in den vergangenen
Jahren nicht Bischöfe aufgezwungen, die bei einer minimalen Beteiligung des Kirchenvolkes keine Chance zur Wahl gehabt hätten!

Um einmal ein anderes Beispiel dieses Mangels an demokratischer Kultur im Zusammenhang mit den Bischofsernennungen zu erwähnen: Als vor einigen Jahren Kardinal Meisner Erzbischof von Köln werden sollte, entstand eine Patt-Situation, weil er im wahlberechtigten Domkapitel wohl das absolute Mehr, nicht aber eine Zweidrittelsmehrheit der Stimmen erhielt. Anstatt in dieser Situation dem Domkapitel einen neuen Wahlvorschlag zu unterbreiten, änderte Johannes Paul der II im laufenden Verfahren die Wahlvorschriften ab: Es genügte ein absolutes Mehr und Meisner wurde Erzbischof von Köln. Derselbe Papst, der so locker mit seinem eigenen Gesetz umgehen kann hat indes in Bezug auf Länder der Dritten Welt auch folgendes geschrieben:
"Andere Nationen brauchen die Reform einiger ungerechter Strukturen, insbesondere der eigenen politischen Institutionen, um korrupte, diktatorische und autoritäre Regime durch demokratische Ordnungen der Mitbeteiligung zu ersetzen. Das ist ein Prozess von dem wir wünschen, dass er sich ausbreite und verstärke; denn die 'Gesundheit' einer politischen Gemeinschaft - insofern sie sich ausdrückt in der freien und verantwortlichen Teilnahme aller Bürger am öffentlichen Leben, in der Rechtssicherheit sowie in der Achtung und Förderung der Menschenrechte - ist die notwendige Bedingung und sichere Garantie der Entwicklung jedes 'Menschen und aller Menschen'." 3)

Wer möchte dem nicht aus vollem Herzen zustimmen. Schade ist nur, dass unsere Kirche keine Nation ist. (Oder ist am Ende der Vatikanstaat ein Drittweltland?) Diesbezüglich war Erzbischof Levèbvre konsequenter: Er forderte die autoritäre Kirche im autoritären Staat, verwarf die Menschenrechtsidee und die Religionsfreiheit auch im Staat, weil er wusste, wenn man dies für den Staat fordert, kommt der Bumerang zur Kirche zurück.

Und so leben wir mit einem Widerspruch in unserer Kirche, der sich hoffentlich im nächsten Pontifikat lösen wird.

Das Fernseh-Gespräch des neuen Bischofs von Basel mit Frank A. Meyer im vergangenen März hat mich hoffnungsvoller gestimmt: Bischof Koch hat die Frage der Demokratie in der Kirche auch angeschnitten und sinngemäss gesagt, dass die katholische Kirche in der Schweiz diesbezüglich nicht ein Sonderfall, sondern wegweisend für die ganze Kirche sein sollte. Er tat dies mit dem Verweis auf die Inkulturation, welche vor allem bei uns auch demokratische Strukturen der Kirche selbst beinhaltet. Vielleicht war die oben erwähnte Bemerkung von Nuntius Rauber eine römische Antwort an Bischof Koch.

Es bleibt die Frage:
Muss sich die Kirche, was ihre Strukturen anbelangt, auch an der Welt orientieren oder eher im Sinne Levèbvres die Welt an der Kirche. Damit die Welt und Kirche so bleiben können, wie die Kirche immer war.

Nur: Die Kirche war nicht immer so, wie sie ist und sie hat sich immer auch an der Welt orientiert. Wenn dies im Sinne einer gelungenen Inkulturation geschieht - man könnte auch von einer Inkarnation des Leibes Christi sprechen, der die Kirche ist-, dann hat das nichts mit Anpassung an den Zeitgeist zu tun.

2.2. Ein Blick in die Geschichte:
Oft hört man folgende Behauptung: Wenn Jesus die Kirche als Demokratie gewollt hätte, dann hätte er sie als solche gegründet. Die Kirche war nie Demokratie!

Allerdings:
Kirche war auch nie so absolutistisch, wie seit den letzten 150 Jahren. Also hätte sie aufgrund dieser Logik Jesus so auch nicht gewollt.

Tatsache ist: Die Kirche hat, was ihre Strukturen anbelangt, schon die verschiedensten Formen gekannt. Dazu zwei kurze historische Belege:

2.2.1. Die Römische Kirche in den ersten Jahrhunderten
Zur Zeit Jesu und der frühen Kirche war Demokratie kein positiver Begriff:
Damals hiess Demokratie: Direkte Volksherrschaft in allen Fragen des öffentlichen Lebens.
Der Pöbel, die Armen, regieren über die, die eigentlich befähigt wären, Verantwortung zu tragen, nämlich die Erfolg-Reichen. Über alles und jedes entscheidet die Volksversammlung.
(Den Begriff "Volksversammlung" verwendet übrigens um 590 der erste
Demokratietheoretiker Solon; auf griechisch: Ekkläsia, heute: die Kirche. Dies sei lediglich als Kuriosum angemerkt!) 4)

Demokratie war damals kein Ideal. Die Gefahr chaotischer Verhältnisse im Rahmen der Demokratie war zu gross. Damals war die aristokratische Monarchie ein Ideal: Diejenigen, die etwas zu sagen haben, wählen den Monarchen, der anschliessend autoritär regiert.

Analog entwickelte sich aus diesem Zeitgeist in den ersten christlichen Jahrhunderten der monarchische Episkopat. Gegenüber dem absolutistischen Primat heutiger Prägung wäre dieser sogar ein Fortschritt. Wir müssen betonen: Er entwickelte sich, er bestand nicht von Anfang an. Am Beispiel der Gemeinde von Rom kann dies dargestellt werden: 5)

Erst in der 2. Hälfte des 2 Jahrhunderts bildete sich in Rom ein monarchischer Episkopat heraus, vorher bestand lediglich ein Presbyterkollegium.

Unter Eleutherus 174-189 wurde eine zwölfgliedrige Namensliste von Episkopen konstruiert:
Zwölf Bischöfe zurück zu Petrus! Falls Lampe Recht mit dieser Behauptung recht hat, müssen wir unsere Vorstellung von den Nachfolgern des Petrus und damit auch den Begriff der apostolischen Sukzession neu definieren. In dem fast magischen Verständnis der Weitergabe des Apostelamtes von einem episkopalen Individuum an das Nachfolgende scheint er eine Konstruktion aus der Zeit, als sich der monarchische Episkopat herausgebildet hat, in der Absicht, diesen als die beständige Struktur der Kirche von allen Anfängen an darzustellen. Das würde bedeuten, dass Petrus, Linus, Clemens und wie sie alle heissen, sich selbst gar nicht als Episkopen, Bischöfe, verstanden, sondern nur als Presbyter.

Allerdings: Wenn sie schon Episkopen gewesen wären, dann wären sie immerhin vom Volk gewählt worden!

Nach Lampe bestanden in Rom zuerst die verschiedensten Hausgemeinden, denen zuerst Presbyter und später Episkopen vorstanden. Diese waren im Rahmen eines
Presbyterialsystems gleichberechtigt. Die Grösse der römischen Gemeinden und ihre
Bedeutung in der damaligen internationalen Caritas führte im 2. Jahrhundert zur Entstehung eines Episkopen, der sich vor allem der "Aussenpolitik" widmete und die Gemeinden nach Aussen vertrat. Um diese caritativen Aufgaben wahrnehmen zu können, war auch eine gemeinsame Kasse der verschiedenen römischen Gemeinden nötig. Dieser Aussenminister-Episkop erhielt immer mehr Macht, und in dieser Zeit wird dann nach Lampe, wie oben erwähnt, der monarchische Episkopat zurück bis zu Petrus konstruiert.

Das spricht nicht gegen eine monarchische Verfassung der Kirche und auch nicht gegen eine episkopale Struktur der Kirche. Denn das, was historisch gewachsen ist, offenbart uns immer auch Wesentliches von der Kirche und dem Glauben. Es spricht auch nicht gegen einen Petrusdienst. Wenn wir das Kriterium der Veränderung akzeptieren und wir je neu die Strukturen unserer Kirche überdenken und für jede Zeit die der Kirche gemässen Formen suchen, können wir dies aus unserer heutigen Sicht nicht einfach ablehnen. Wir müssen auch diese Entwicklungen als sinnvoll akzeptieren. Die damalige Kirche nahm für sich in Anspruch, mittels des monarchischen Episkopates als Volk Gottes sich auf dem Weg zum Reich Gottes
zu befinden!

Aber: Die erwähnten historischen Tatsachen weisen darauf hin, dass der monarchische Episkopat nicht von Anfang die alleinige Kirchenstruktur gewesen ist. Fazit:
Veränderungen waren damals möglich und sie sind es auch heute noch!

2.2.1. Die Konstitutionen des Dominikanerordens:
Im Jahre 1228 schuf der Dominikanerorden ein gesetzgebendes Prinzip, das uns Erstaunen muss. In seiner Verfassung, den Konstitutionen, wurde festgehalten:
Jede Veränderung der Konstitutionen muss von 3 aufeinanderfolgenden Generalkapiteln, die alle vier Jahre stattfinden, angenommen werden.

Abwechselnd finden sich zu den Generalkapiteln gewählte Vertreter aus den Provinzen, die Provinziale oder beide gemeinsam zusammen. Damit hat der Dominikanerorden lange vor der Gründung der USA das Zweikammersystem erfunden. Analog zu unserem demokratischen System finden wir also Nationalrat (Definitoren), Ständerat (Provinziale) und vereinigte Bundesversammlung (Definitoren und Provinziale). Die Konstitutionen können damit im Rahmen eines demokratischen Verfahrens immer wieder geändert und der Zeit angepasst werden.

Dies mag der Grund sein, warum der Dominikanerorden im Gegensatz zu dem einige
Jahre früher gegründeten Franziskanerorden keine Spaltungen und Neugründungen kennt. Bei den Franziskanern musste der Orden in Konkurrenz zum bereits Bestehenden immer wieder neu gegründet werden; die Dominikaner konnten ihn behutsam im Laufe von acht Jahren verändern. Das Prinzip Veränderung ist damit in der Verfassung des Ordens verankert.

Und noch etwas ist bedeutsam: Dominikaner schwören wohl den Gehorsam, indem sie ihre Hände in die Hand des Vorgesetzten legen. Aber sie schwören den Gehorsam auf die Konstitutionen. Sie schwören also der Exekutive Gehorsam im Rahmen der Verfassung!

Fazit: Demokratisches Gedankengut ist unserer Kirche wohl eher fremd, aber ein absoluter Gegensatz besteht nicht. Es gibt demokratische Biotope in unserer Kirche, welche zum Teil schon seit dem Mittelater bestehen. Unsere Kirche könnte demokratischer werden. Die grundsätzliche Frage ist, welche Formen der Demokratie unsere Kirche kultivieren könnte.

2.3. Welche Demokratie?
Unter Demokratie ist schon vieles verstanden und sie ist auch heute nicht unumstritten. Demokratie kann Basisdemokratie in kleinen überschaubaren Gemeinschaften sein. In der Antike verstand man darunter die Volksversammlung, in welcher sich der Pöbel durchsetzt.

Wir kennen die Parlamentarische Demokratie mit der gerne geschmähten Classe politique.
Diese ist im Zusammenhang mit der Europaproblematik in Verruf geraten. Von unserem Verständnis von direkter Demokratie sind wir jedem Zentralismus abhold, auch wenn sogar "Brüssel" letztlich demokratisch legitimiert ist. In der Schweiz schwören wir auf die Referendumsdemokratie, in welcher das Volk das letzte Wort hat.

Wir können also nicht einfach pauschal "mehr Demokratie" für die Kirche fordern, wir müssen differenzieren.

Wenn mehr Demokratie in der Kirche gefordert wird, kann dies nicht heissen, dass irgendein Modell der Staatsform "Demokratie" auf die Kirche übertragen werden soll. Es geht darum, dass in der Kirche gewisse Prinzipien und gewisse Elemente verwirklicht werden.

2.3.1. Worum es nicht geht:
Gegner einer demokratischen Öffnung in unserer Kirche verweisen oft pauschal darauf, dass man über Glaubens- und Sittenfragen nicht abstimmen könne. So stimmt dieser Satz nicht.

Auch in der katholischen Kirche wird über Glaubens- und Sittenfragen abgestimmt. Aber nicht in einem Parlament, sondern an einem Konzil. Diesbezüglich ist das Konzil der parlamentarischen Demokratie auch überlegen. Schon das erste Vatikanum und vor allem das zweite haben nämlich weniger das Prinzip von Mehrheitsentscheidungen verfolgt, als dasjenige des Diskurses: Argumente, Vorschläge, Texte werden solange diskutiert bis im Idealfall alle Beteiligten zustimmen. Dem Konzil geht es um eine optimale Mehrheit und nicht
um absolute. (Pro forma zwei Drittel)

Gerade am Vatikanum II lässt sich dieser Prozess der zunehmenden Einstimmigkeit über verschiedene Sessionen verfolgen. Denn auch für eine Konzil gilt: Die Wahrheit fällt nicht vom Himmel. Sie entsteht im Rahmen eines diskursiven Suchprozess und gerade in diesem Diskurs wird auch das Wirken des Heiligen Geistes erfahrbar.

Dieses Prinzip hat bis anhin auch für die Wahl eines neuen Papstes gegolten. (Diesbezüglich muss uns das abgeänderte Dekret zur Papstwahl nachdenklich stimmen: Auch hier galt bis danhin das Konsensprinzip: es brauchte zwei Drittel der Stimmen der versammelten Kardinäle.
Jetzt kann sich, verkürzt gesagt, nach gut 30 Wahlgängen die Versammlung mit absoluter Mehrheit für die Wahl mit absoluten Mehrheiten entscheiden. Bisher war zu diesem Wechsel des Wahlmodus die Zustimmung sämtlicher Kardinäle erforderlich.

M.a.W.: Es ist jetzt möglich bei einem absoluten Mehr eines Kandidaten, von allem Anfang an zu "mauern"! Der Diskurs muss gar nicht mehr gesucht werden. Eine knappe Mehrheit kann von allem Anfang an die folgenden Wahlgänge zu einem Ritual verkommen lassen. 6)

2.3.2. Worum es geht:
- Das Fehlen einer unabhängigen richterlichen Instanz. Gewaltentrennung müsste auch für die Kirche kein Fremdwort mehr sein. Dies rüttelt natürlich am Iurisdiktionsprimat, wie er am Vatikanum I definiert worden ist. Johannes Paul II hat in seiner vielbeachteten Enzyklika zur Ökumene zu verstehen gegeben, dass unsere Kirche den Primat sozusagen "ökumeneverträglicher" gestalten müsste. Für uns wäre es aber auch innerhalb der katholischen Kirche wichtig, dass der Papst nicht Legislative, Exekutive und Iudikative in einer Person vereinigt. Dies kann allerdings nur durch ein Vatikanum III entschieden werden.
- Wir brauchen ein Prozessrecht, dass den Menschenrechten auch in der Kirche zur Geltung verhilft. (Das Recht auf einen frei gewählten Verteidiger, der Akteneinsicht verlangen kann, Rekursinstanzen usw.) - - Bischofswahl durch das Volk, resp. durch dessen gewählte Vertreter
- Mitbestimmung der Pfarrgemeinden auch bei pastoralen Fragen
- Mitbestimmung in pastoralen Fragen auf Bistumsebene

Die Institutionen für diese verstärkte Mitsprache haben wir in der Schweiz bereits in einigen Kantonen: Die Synoden.

Synodia heisst auf deutsch "Reisegesellschaft". Dies passt sehr gut zu einem nachkonziliären Kirchenbild! Die Kirche ist eine Reisegesellschaft, pilgernd unterwegs zum Reich Gottes. Auf diese Reisegesellschaften möchte ich jetzt noch etwas eingehen, im Zusammenhang mit der Bischofswahl.

3. Gestaltung der Bischofswahlen in Zukunft

Wenn wir von der alten Kirche ausgehen, in welcher der Bischof als Leiter der Ortsgemeinde vom Volk gewählt wurde, muss dies heute in Analogie auf die Ortsgemeinden gelten: Der Leiter der Ortsgemeinde, der Gemeindeleiter, muss vom Volk gewählt werden. Dies kommt im Pfarrerwahlrecht an vielen Orten heute schon zum Ausdruck und dieses hat sich in schwierigen Zeiten gerade im Bistum Chur bewährt.
Warum sollten nun aber nicht die Delegierten dieser Pfarrgemeinden auch den Bischof wählen?
Auf der einen Seite ist ein solcher Delegierter sicher der von der Gemeinde ernannte Pfarrer oder Gemeindeleiter. Auf der anderen Seite hat bei uns jede Gemeinde mindestens einen vom Kirchenvolk gewählten Synodalen. Warum sollten nicht Synoden und die versammelte Pfarrerschaft gemeinsam den Bischof wählen? In grösseren Bistümern könnten dies Delegationen der Synoden in Gemeinschaft mit den Dekanen tun, welche ja ebenfalls in den Dekanaten gewählt wurden.

Drei Bemerkungen muss ich diesem Vorschlag allerdings anfügen:

1.) In der alten Kirche war es üblich, dass neue Bischöfe durch die Nachbarbischöfe geweiht wurden, was zum Ausdruck brachte, dass der Bischof nicht nur eine Aufgabe in seinem Bistum hat, sondern dass er mit dem Bischofskollegium auch die je grössere Kirche repräsentiert. Für unsere Kirche müsste folgerichtig postuliert werden: Der Bischof wird im Bistum von den Leitern der Gemeinden und den Synodalen gewählt, aber diese Wahl bedarf der Bestätigung durch den Papst. Geweiht und ins Kollegium der Bischöfe aufgenommen wird er im allgemeinen durch die Bischöfe seiner Bischofskonferenz.

2.) Es stellt sich die Frage: Warum sollen nicht die Seelsorgeräte die Bischöfe wählen? Die Seelsorgeräte sind vor allem auf kantonaler oder diözesaner Ebene meist berufen und nicht vom Volk gewählt. Kompetenzen haben sie streng genommen keine. Sie haben nur beratende Funktion. Dass manchmal ein guter Rat noch zuviel ist, musste auch der diözesane Seelsorgerat im Bistum Chur erfahren, der kurzerhand aufgelöst wurde. Das ist der Vorteil einer Synode: Sie ist in ihrer demokratischen Struktur im staatlichen Recht verankert. Zudem übernehmen auch staatskirchlich verankerte Gremien. wie Kirchenräte, Kirchenpflegen Synoden usw. beratende Funktionen. Mit den Geldern, die sie sprechen, geben sie meist ihre
guten Ratschläge. Umgekehrt berät ein Pfarrer oder Bischof auch seine Geldgeber. Auch die staatskirchlichen Organe müssen sich mit pastoralen Fragen auseinandersetzen und die meisten von ihnen wollen dies auch tun. In bezug auf Bischofs-Wahlen ist darum meiner Ansicht nach einer vom Volk gewählten Synode der Vorzug vor einem ernannten Seelsorgerat zu geben.

3.) Diesbezüglich stellt sich allerdings die Frage nach diözesanen und auch einer
gesamtschweizerischen Kirchensynode. Aufgrund der verschiedenen kantonalen Verfassungen und Gesetze und dem je spezifischen Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist dieses Problem nicht im Rahmen des staatskirchlichen Rechtes lösbar. Andererseits sollte wir Wege finden, die guten Erfahrungen, die wir in mehreren Kantonen mit Kirchensynoden gemacht haben, auch auf die Ebene der schweizerischen katholischen Kirche zu transponieren Dies nicht zuletzt darum, weil auch die Verteilung der Gelder der röm.-kath. Zentralkonferenz unter demokratisch legitimierter Kontrolle abgegeben werden. Für mich war es z.B. ein Affront, dass
wir unter Bischof Correcco die Infrastruktur des Bistum Lugano mitfinanziert hatten und er gleichzeitig mit seine Theologische Hochschule mit integralistischer und "anti-mailändischer" Spitze aufbauen konnte, ohne in finanzieller Hinsicht Rechenschaft ablegen zu müssen. Mit anderen Worten: Die finanzstarken Kantone finanzierten mit Steuergeldern die Infrastruktur im Kanton Tessin, damit dort Gelder frei wurden für die reaktionäre Politik des Bischofs. Keine gewählte kirchliche Exekutive und keine Legislative hatte dazu irgendetwas zu sagen. Eine gesamtschweizerische katholische Kirchenpolitik muss finanziell auch die Ortskirche Schweiz stärken. Es geht nicht an, dass gesamtkirchliche schweizerische Aufgaben weiterhin über das Fastenopfer finanziert werden. Dies muss über die Beiträge der Kantonalkirchen
geschehen. Aber auch diese bedürfen der Kontrolle. Eine gesamtschweizerische kirchliche Legislative und Exekutive wären meiner Ansicht nach ein wichtiges Gegenüber zur Schweizer Bischofskonferenz.

Zum Schluss noch eine kleine Vision:
Diese Gremien könnten dann gemeinsam den Kardinal oder die Kardinalin wählen. Nachdem Bischof Koch sozusagen vorgeprescht ist und erklärt hat, dass grundsätzlich auch Frauen die Kardinalswürde offen steht, könnten wir noch weiter gehen:
Warum sollten Kardinäle nicht im Raume der Bischofskonferenzen gewählt werden. Hier stellte sich dann die Frage, was denn ein Kardinal ist. Heute ist er ein Wahlmann des neuen Papstes, ein Berater des regierenden Papstes und manchmal auch noch ein kurialer Kirchenminister. Der Modus der Papstwahl und die Bedeutung und Aufgabe der Kardinäle hatte im Laufe der Kirchengeschichte einen grossen Wandel durchgemacht. Wir brauchen eine Kurienreform. Dies wurde, wie allgemein bekannt ist, im Gefolge des Vatikanum II zwar von den Konzilsvätern gefordert, aber an die Kurie selbst delegiert. Doch welche Administration reformiert sich selbst ohne äussern Zwang? Hier zeigt sich das Problem: Kardinäle sollten entweder Minister der Päpste sein, dann dürfen sie aber nicht Wahlmänner oder Wahlfrauen des nächsten Papstes sein, oder sie sind ein Beratergremium des Papstes, welches die Weltkirche repräsentiert, und das Wahlgremium eines neuen Papstes. In diesem Falle wären
aber Kurienmitarbeiter von der Kardinalswürde auszuschliessen.

Auch hier sind grosse Veränderung notwendig, denn die Not ist gross. Wir haben ja noch andere Probleme, die geradezu nach einem Vatikanum III rufen, z.B. die Frage nach der Ordination der Frau. Unter dem gegenwärtigen Papst wird uns allerdings die Schizophrenie zwischen absolutistischer und totalitärer Kirche einerseits und Forderungen derselben Kirche nach mehr Menschenwürde, Menschenrecht und Demokratie andrerseits sicher erhalten bleiben. Aber unter dem nächsten Papst muss es ein Vatikanum III geben.

Abschliessend muss ich ehrlicherweise sagen: Ich bin Moraltheologe, der sich erlaubt hat, von einer Kirche zu träumen, wie sie auch noch sein könnte. Ich bin nicht Kirchenrechtler.

Vielleicht ist es heute wichtig, dass auch die Kirchenrechtler einige Visionen erlauben!

Weil ich in diesem Zusammenhang immer auf ein Vatikanum III zu sprechen komme, weil ich realistischerweise annehme, dass die Sackgassen, in die sich unsere Weltkirche verrannt hat, nur noch an einem Konzil gelöst werden könne, hier endlich ein konkreter, echt schweizerischer Vorschlag:
So ein Konzil kostet bei der inflationären Zunahme der Bischöfe heutzutage viel Geld. Ende Juni wird jeweils der Peterspfennig in unseren Kirchen aufgenommen. Viele Pfarreien tun sich schwer damit, eine Kurie zu finanzieren, die ihnen das Christenleben so schwer macht. Sie nehmen dieses Opfer nicht mehr auf. Das ist unfair. Auch diese Pfarreien müssen ihrer Solidarität zur Weltkirche Ausdruck geben. Warum zahlen sie dieses Opfer nicht auf ein Sperrkonto ein, dass dem Papst erst nach Ankündigung eines dritten vatikanischen Konzils überwiesen wird? Man könnte Jahr für Jahr Rom mitteilen, wie hoch der Kontostand ist, damit sie dort unten wissen, dass wenigstens das finanzielle Argument nicht gegen ein Vatikanum III spricht.

1) Der Autor ist Dozent für theologische Ethik an der Universität Luzern. Seine Spezialgebiete: Grundlagen der Theol. Ethik, Schuld, Sünde Buße, Versöhnung, Menschenbilder, Grundwerte, Ethische Erziehung, Gemeindekathechese (Erstkommunion, Buße, Firmung)

2) In aller Kürze informiert darüber: Kolb Guido (Hersg.) Verpflichtendes Erbe. Die katholische Kirche in Stadt und Landschaft, Zürich, 1983

3) Johannes Paul II, Sollicitudo rei socialis, Rom 1987,44.

4) Mittermaier K/Mair M.,Demokratie. Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis heute, Darmstadt 1995

5) Lampe P. Die stadtrömischen Christen in den ersten beiden Jahrhunderten. Untersuchungen zur
Sozialgeschichte. Tübingen 1989. Es handelt sich hier allerdings um das Werk eines zwar ausgewiesenen Wissenschaftlers, aber eines Protestanten. Mir scheint es trotzdem aus verschiedenen Gründen recht plausibel zu sein! Ich lasse mich natürlich auch gern vom Gegenteil überzeugen.

6) Orientierung 60 (1996)97f.