08.07.2012, Paul Weß
1. Derzeitige Situation:
Nach den Vorstellungen des Konzils sollte der so genannte Volksaltar der Tisch sein, um den sich die Gemeinde versammelt, um das Abendmahl zu feiern. Schon wegen der zu großen Kirchenräume wurde er aber zum Vorstehertisch und damit zum >Priesteraltar<, der den Amtspriester noch mehr in den Mittelpunkt stellt, als es bei der Zelebration mit dem Rücken zum Volk der Fall war. Kardinal Ratzinger, jetzt Papst Benedikt XVI., kritisierte das (J. Ratzinger, Der Geist der Liturgie, Freiburg i. Br. 2000, 65-73), ohne jedoch zu beachten, dass diese Hervorhebung des Priesters durchaus der offiziellen kirchlichen Lehre entspricht, wonach der Priester der Stellvertreter Christi ist, also dessen Platz bei der Messfeier einnimmt und mit den so genannten Wandlungsworten Brot und Wein zu Leib und Blut Christi konsekriert.
Schon der Ausdruck >celebratio versus populum (Zelebration zum Volk hin)< ist verräterisch. Denn er besagt, dass eigentlich der Priester (nicht die ganze Gemeinde) die Messe zelebriert, und macht aus dem >Volk<< das Gegenüber des Priesters. Wenn der Priester (in einem eigenen Festgewand) dem >Volk<< gegenübersteht, als ob er kein Glied der Gemeinde wäre, oder wenn mehrere Priester konzelebrieren, wird der Altar zur Trennlinie zwischen den Amtsträgern und dem >Volk<. Dagegen wird etwa in der Pfarrgemeinde Machstraße (Wien) versucht, symbolisch durch erwachsene Ministranten in Zivil den Kreis der Gemeinde um den Altar zu schließen.
2. Theologische Überlegungen:
Nach dem Neuen Testament, nach den erhalten gebliebenen Strukturen der frühkirchlichen Liturgie und nach den Intentionen des 2. Vatikanums (die von dessen Beschlüssen bei weitem nicht eingeholt wurden) hat das gemeinsame Priestertum der Gläubigen den Vorrang vor dem Amtspriestertum und ist für dieses grundlegend, nicht umgekehrt (1 Petr 2,9). Alle Gläubigen sind Geistliche (Apg 2j4-21) und JüngerInnen Christi. Dieses gemeinsame Priestertum aller Gläubigen ist durch die Vermassung (Anonymisierung) der Gemeinden und die Beschränkung auf die Säuglingstaufe als hinreichende Basis der Zugehörigkeit zur Kirche in Vergessenheit geraten (vgl. im Kirchenrecht Kanon 204: alle Getauften sind Gläubige; im folgenden Kanon muss das korrigiert werden). Daher wurden einige besonders zur Jüngerschaft Berufene die eigentlichen Träger des kirchlichen Lebens, die anderen zum betreuten Volk. Auch nach den Vorstellungen des jetzigen Messbuches ist der Priester nicht Glied der Gemeinde, sondern steht ihr gegenüber; vgl. P. Weß, Die Stellung der Gemeinde in der Messfeier. Überlegungen zu AEM Nr. 62. In: Bewahren und Erneuern. Studien zur Messliturgie (FS H. B. Meyer). Hg. R. Messner - E. Nagel - R. Pacik (ITS 42). Innsbruck 1995, 336-350; abgedruckt in P. Weß, Und behaltet das Gute. Beiträge zur Praxis und Theorie des Glaubens. Thaur 1996, 161-177.
Das ganze Hochgebet der Messfeier ist eine Einheit, in die der Einsetzungsbericht eingebettet ist. Vor (oder in der frühen Kirche sowie heute noch in der Ostkirche: nach) diesem Bericht bittet die Gemeinde durch den Priester (>Gott, wir bitten dich<) in der so genannten Epiklese (Herabrufung des Heiligen Geistes) Gott, er möge durch seinen Geist die Gaben und die Gemeinde verwandeln, damit in ihnen Christus gegenwärtig wird. Der Einsetzungsbericht ist die Begründung dafür (>Denn am Abend...<). Auf Grund der Vorstellung, dass der Priester in Stellvertretung Christi die Messe feiert und die Gaben wandelt, bekam der Einsetzungsbericht ein übergewicht und wurden die Herrenworte (Deuteworte: >Das ist...<) in diesem Bericht zu den >Wandlungsworten<, zum Höhepunkt der Messe. Das wurde noch verstärkt, weil der Priester in seinen Gesten Christus (mimetisch) nachahmt, anstatt (anamnetisch) an das zu erinnern, was Jesus getan hat. Die Epiklese geriet dadurch völlig in den Hintergrund, obwohl der Einsetzungsbericht ihr zugeordnet ist, sie also im Zentrum stehen sollte. Vgl. H. B. Meyer, Die Feiergestalt der Prex Eucharistica im Licht der Rubriken zum Hochgebet. In: H. B. Meyer, Zur Theologie und Spiritualität des christlichen Gottesdienstes. Münster 2000, 260-277.
Rom hat im Jahr 2001 der Kommuniongemeinschaft der mit Rom unierten Chaldäischen Kirche mit der Assyrischen Kirche des Ostens zugestimmt, obwohl die Letztere ein Hochgebet verwendet, in dem kein Einsetzungsbericht und daher auch keine >Wandlungsworte< enthalten sind (vgl. KNA/ÖKI 1,20A2). Das widerspricht dem Konzil von Florenz, das 1439 in der Bulle über die Union mit den Armeniern die >Wandlungsworte< zur >Form< (- zum bestimmenden, für die Gültigkeit entscheidenden Element) des Sakraments der Eucharistie erklärt hat. Gläubige aus der Chaldäischen Kirche können also, wenn ihnen die Teilnahme an der Eucharistie in ihrer Kirche nicht möglich ist, in der Assyrischen Kirche eine >gültige< Messe mitfeiern und die Kommunion empfangen, auch wenn der Priester in diesem Hochgebet keine >Wandlungsworte<< spricht (es ist vom >Gedächtnis des Leibes und Blutes deines Messias< die Rede und dass Gottes heiliger Geist >diese Darbringung segnen und heiligen< möge). Demnach können die >Wandlungsworte<< weder für die Messe noch für das Priesteramtsverständnis maßgeblich sein.
Die Kritik an der oben beschriebenen Entwicklung, durch die statt der Gemeinde der Priester zum Träger der Messfeier wurde (der die Gläubigen dann >beiwohnten,,), wirft natürlich die Frage auf, welche Stellung der Priester in dieser Feier haben soll. Eine Antwort, die dem neutestamentlichen Vorrang des gemeinsamen Priestertums, den das letzte Konzil wieder anstrebte, entspricht, könnte lauten: Ein amtliches Priestertum innerhalb des gemeinsamen wurde und ist nötig, sobald die Kirche aus mehreren Teilkirchen und Gemeinden besteht, die in die Gesamtkirche eingegliedert sein müssen, weil sie nicht je für sich allein Kirche sind. Durch ihre Einbindung in die Gesamtkirche ist auch ihre Rückbindung an Jesus Christus gegeben. lm Dienst dieser Verbindung mit der ganzen Kirche und mit Christus stehen die Amtspriester. Sie verkörpern dabei nicht Jesus Christus, vielmehr ist die Gemeinde dessen Leib. Aber sie sind nötig als personales Zeichen und Werkzeug der Einmütigkeit der Teilkirchen (Bischöfe) bzw. Gemeinden (Priester) mit der Gesamtkirche und dadurch mit Jesus Christus, auf den diese Kirche zurückgeht. Daher leiten sie auch jene Feiern, die gesamtkirchliche Relevanz haben (Aufnahme in eine Gemeinde ist Aufnahme in alle Gemeinden, Versöhnung in einer Gemeinde ist Versöhnung mit der gesamten Kirche und dadurch Zeichen der Versöhnung mit Gott, Eucharistie ist Feier in der Gemeinschaft mit der ganzen Kirche und in dieser Einheit auch mit Christus). Die Amtspriester sind also nicht Stellvertreter Christi, aber authentische (= von der Gesamtkirche durch die Ordination eingesetzte) Verbindungsglieder zur Gesamtkirche und zu Jesus Christus. Der Amtspriester gehört als geweihtes [Passivum!] Glied der Gemeinde zu dieser und ist Zeichen und Werkzeug dafür, dass sie im Geist Jesu und seiner Kirche lebt und ihre sakramentalen Feiern >im Angesicht Christi< (richtige Übersetzung von >in persona Christi<, vgl. 2 Kor 2,10) geschehen. Vgl. Priesterteam Wien-Machstraße, Unser Priesterbild. Graz 1971; P. Weß, lhr alle seid Geschwister. Gemeinde und Priester. Mainz 1983; P. Weß, Gemeindekirche - Ort des Glaubens. Die Praxis als Fundament und als Konsequenz der Theologie. Graz 1ggg, 661-6gg; P. Weß, Repräsentant Christi oder Repräsentant der Gemeinschaft mit Christus? In: Heiliger Dienst 45 (1991\ 67-74; abgedruckt in P. Weß, Und behaltet das Gute. Beiträge zur Praxis und Theorie des Glaubens. Thaur 1996, 27g-2g6; P. Weß, Einmütig. Gemeinsam entscheiden in Gemeinde und Kirche. Thaur 1998, 421-S4g; und P. Weß, Papstamt jenseits von Hierarchie und Demokratie. ökumenische Suche nach einem bibelgemäßen Petrusdienst. Mit Beiträgen von Ulrich H. J. Körtner und Grigorios Larentzakis. Münster 2003, 139-165.
3. Praktische Folgerungen:
Um diesen theologischen Vorgaben zu entsprechen, sollte der Priester bei der Messfeier nicht - auch nicht stellvertretend - den Platz Jesu Christi in der Mitte einnehmen. Der sollte vielmehr freigehalten werden, offen für den wiederkommenden Christus und durch ihn für Gott (vgl. den Brauch in Russland, an hohen Festen bei Tisch einen Ehrenplatz für Jesus Christus freizulassen für den Fall, dass er kommt). Der Priester sollte symbolisch an der Seite Jesu stehen, ihm, der selbst gegenwärtig ist, gleichsam assistierend, also außerhalb der Mitte. Er ist in der Gemeinde Zeichen ihrer Verbundenheit mit Christus. Er spricht das Hochgebet im Namen der Gemeinde, die es an Gott richtet, so wie Jesus sein Eucharistiegebet in der Feier des Abendmahles. Auch die Frage eines eigenen Priestergewandes wäre unter dieser Rücksicht neu zu bedenken.
Dementsprechend sollte der Priester im Hochgebet an die Einsetzung des Abendmahles erinnern, sie aber nicht nachahmen und die Gesten Jesu, von denen er berichtet, nicht nachmachen. Sein Gegenüber beim Hochgebet und speziell bei der Epiklese ist nicht die (übrige) Gemeinde, sondern Gott, zu dem er im Namen aller betet und den er bittet, durch seinen Geist die Gaben und die Gemeinde zu verwandeln. Er sollte dabei mit der ganzen Gemeinde auf die Gaben in der Mitte des Altars hinschauen, über die er das Gebet spricht und nach dem Vermächtnis Christi durch das Wirken Gottes Zeichen von Jesu Gegenwart werden.
Mit den Worten von H. B. Meyer: >Dem Charakter des Hochgebetes als einheitlich durchgehende, an den Vater gerichtete Gebetsrede widerspricht die Isolierung des Einsetzungsberichtes, insbesondere der Herrenworte. Verneigungen, Kniebeugen, Elevation und Anschauen der eucharistischen Gestalten, Glockenzeichen und Inzens sind sozusagen eine >gestische<, verbal durch die nachfolgende Akklamation unterstützte Christusanrede und sollten wegfallen. Ebenso die mimetisch-dramatisierenden Gesten: das Erheben der Augen, das Nehmen und Erheben des Brotes/Kelches, die den Charakter des Betens >über< den Gaben verdunkeln. ... Der inneren Ordnung des Hochgebetes würde es entsprechen, dass das Erheben von Hostienschale und Kelch bei der Schlussdoxologie an die Stelle der getrennten Elevationen jeweils nach den Herrenworten des Einsetzungsberichtes tritt< (H. B. Meyer,
a. a. O., 276fr.
Im Einzelnen bedeutet das für die Gestaltung der Messfeier:
Bei der Gabenbereitung steht der Priester schon seitlich (wo sonst der Diakon steht), übernimmt die Gaben, hält Brot und Wein zunächst noch in den Händen und spricht die Begleitgebete, bevor er sie in die Mitte stellt. Auch beim Hochgebet bleibt der Platz in der Mitte frei, das Gebet wird nach dem Vermächtnis Jesu zu Gott hin gesprochen (also nicht in die Gemeinde schauend). Wenn der Priester im Namen der Gemeinde die Epiklese betet und von der Einsetzung berichtet, hält er die Hände über die Gaben in der Mitte und zeigt er (wie sonst die Konzelebranten) dann mit der Hand auf die Gaben in der Mitte hin. Es folgen eine gemeinsame Verneigung des Priesters und der ganzen >(kon)zelebrierenden<< Gemeinde nach Epiklese und Einsetzungsbericht zur Mitte hin und die Christus-Akklamation (nach >Geheimnis des Glaubens<). Obwohl Letztere das Gebet zu Gott unterbricht, soll sie beibehalten werden, um nicht auch noch für die Gemeinde etwas zu ändern. Bei der Schlussdoxologie erhebt der Priester die Hostienschale und den Kelch (oder Krug) als Zeichen des Lobpreises Gottes durch Jesus Christus, der in diesen Gaben in der Gemeinde gegenwärtig ist (daher werden sie bei diesem Erheben auch zur Mitte hin gehalten).
Eine solche Gestaltung muss zuvor entsprechend erklärt und begründet werden mit der Einladung an alle Mitfeiernden, sie einfach mitzuvollziehen (also nicht aus Distanz zu beobachten und zu beurteilen), damit diese geänderte Symbolik zuerst einmal erlebt werden kann. Nach der Feier kann und soll man darüber nachdenken und sprechen.
Zum Autor: Paul Weß, 1936 in Wien geboren, studiete Theologie und Philosophie in Innsbruck. 1962 wurde er von Kardinal König zum Priester geweiht. Ab 1966 war er gemeinsam mit seinen Priesterkollegen Ben van Baren und Peter Zitta, ab 1973 alleine in der Wiener Stadtpfarre "Machstraße", zum Hl. Klaus von Flüe, als Priester tätig. Während dieser Zeit wurde versucht, die Visionen des Zweiten Vatikanischen Konzils in die Realität umzusetzen. Ziel war, dass mündige Christinnen und Christen Gemeinden bilden, die als Träger und Leitbild der Botschaft Jesu wirken. Es entstanden drei "Basisgemeinden", die heute die gesamte Pfarrarbeit in diesem Stadtteil tragen.
In seiner Reflexion der Arbeit mit den Gemeinden entstanden zahlreiche theologische und praktische Ansätze für eine zeitgemäße Verkündigung der Botschaft Jesu, die er auch publizierte. Paul Weß habilitierte sich 1989 in der Pastoraltheologie bei Prof. Hermann Stenger in Innsbruck und war an den Universitäten in Innbruck, Graz und Bamberg als Professor und Dozent für Pastoraltheologie tätig.