Die zuständigen Behörden begutachteten derzeit einen Entwurf der päpstlichen Kinderschutzkommission, wonach das Vertuschen von sexuellem Missbrauch durch Bischöfe ein eigener Straftatbestand im katholischen Kirchenrecht werden soll, wie der Präsident des Kinderschutzzentrums der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, P. Hans Zollner SJ, am 3. Juni im Interview mit "Kathpress" sagte. "Derzeit gibt es keine kirchenrechtliche Handhabe gegen Ortsbischöfe, die ihrer Verantwortlichkeit nicht nachkommen und sexuellen Missbrauch in ihrer Diözese vertuschen", so Zollner, der Mitglied der Kinderschutzkommission ist. Diese Situation sei aus Sicht der Kommission "unbefriedigend und dringend zu ändern". Generell fehlten bei Verstößen von Bischöfen gegen die kirchenrechtlichen Normen zum sexuellen Missbrauch bislang eine Prozessordnung und eine Sanktionsliste, sagte Zollner weiter. Solche Fälle landeten vielmehr ohne ordnungsmäßige rechtliche Zwischeninstanzen beim Papst, erläuterte der Psychologie-Professor an der Universität Gregoriana. Der Präsident der Kinderschutzkommission, Kardinal O'Malley von Boston, habe dem Kardinalsrat für die Kurienreform den Vorschlag im April vorgelegt. Es sei erkannt worden, dass an dieser Stelle noch ein Defizit bestehe. (Kathweb/KAP v. 3. 6.)