Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann erlaubt die Segnung von wiederverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren. Es seien „Segensfeiern für Menschen, die sich lieben". Vor dem Hintergrund einer „langen Geschichte mit tiefgehenden Verletzungen" sei es dringend an der Zeit, „eine andere, aus dem Evangelium inspirierte pastorale Haltung zu finden". Das gelte auch mit Blick auf Gläubige, die wieder geheiratet haben. Er betonte, dass „niemand, der solche Segensfeiern durchführt, Sanktionen befürchten muss". Vielmehr sei es ihm ein Anliegen, „dass wir diesen Gläubigen ein deutliches Zeichen der Nähe Gottes in der Gemeinschaft der Kirche geben". Der Segenszuspruch müsse sich aber „in Wort und Zeichen von einer kirchlichen Trauung unterscheiden". Zugleich solle er „ausdrücklich als Segenshandlung bestärken, was in der Paarbeziehung an Liebe, Verbindlichkeit und gegenseitiger Verantwortung besteht", so Wiesemann in dem Brief an die pastoralen Mitarbeiter des Bistums. (domradio.de v. 3. 11.)
In der Diözese Münster sollen künftig Laien stärker an der Wahl des Bischofs beteiligt werden. Das für die Wahl maßgebliche und nur aus Priestern bestehende Domkapitel wolle „die Beteiligung von Laien an der Bestellung des Diözesanbischofs von Münster stärken, soweit es die kirchenrechtlichen Bestimmungen und das sogenannte Preußenkonkordat, das die Wahl regelt, zulassen", betonten die Domkapitulare Antonius Hamers und Stefan Sühling bei der Sitzung des Diözesanrats. Dieses synodale Gremium der Diözese soll 16 Mitglieder benennen, die dann gemeinsam mit den 16 stimmberechtigten Mitgliedern des Domkapitels über den neuen Bischof beraten. Zuvor solle es in einem ersten Schritt eine Befragung der Mitglieder der Gremien geben. Die Mitglieder aus Diözesanrat, Kirchensteuerrat sowie aus den Räten der pastoralen Berufsgruppen würden eingeladen, Menschen zu nennen, die sie sich als künftigen Bischof von Münster vorstellen können. Auf Grundlage weiterer Beratungen wolle das Domkapitel dann die Liste zusammenstellen, die an den Apostolischen Nuntius in Deutschland gehe: Der Nuntius gibt die Namen nach Rom weiter. Von Rom kommt eine Liste mit drei Namen zurück ans Domkapitel, das dann daraus den Bischof von Münster wählt. Dieses Verfahren ist im Preußenkonkordat so festgelegt. (kap 4. 11.)
Bischof Gebhart Fürst des Bistums Rottenburg-Stuttgart beauftragt erstmals Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten zum Spenden des Taufsakraments. 22 Theologinnen und 4 Theologen hatten zuvor einen Vorbereitungskurs absolviert. Bei der Vorstellung des bischöflichen Dekrets zur „außerordentlichen Taufspendung durch Laien" sagte Weihbischof Matthäus Karrer, Änderungen folgten wie häufig in der römisch-katholischen Kirche den Anstößen von Seiten der Basis. Die Theologin Ursula Renner hatte von einem ersten Schritt gesprochen, dem weitere folgen müssten und nannte das Sakrament der Krankensalbung und das Ehesakrament. Eine sehr ähnliche Regelung zur Taufspendung hatte das Bistum Essen veröffentlicht. In Notfällen – einer Nottaufe – kann das Sakrament von jedem Menschen gespendet werden. (domradio.de v. 6. 11.)
Auf dem Franziskanerplatz in Luzern formierte sich der Kirchenprotest für „eine offene und glaubwürdige Kirche“. Dem Aufruf der römisch-katholischen Kirche der Stadt Luzern waren rund 250 Kirchenvertreterinnen und -vertreter sowie Gläubige gefolgt. Unmittelbar vor der Herbstsession der Synode wollten sie den Rücken für mutige Entscheidungen stärken. Aus dem „Luzerne Manifest“: „Wir stehen hin für eine offene, glaubwürdige Kirche. Wir sind fassungslos ob der Ausmasse des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche bis in die Gegenwart hinein. Mit dieser Erklärung fordern wir Sie und alle Verantwortlichen auf, jetzt die dringend nötigen Kirchenreformen einzuleiten. Die Betroffenen sollen endlich Gerechtigkeit erfahren. Die Kirche soll sich strukturell und kulturell sichtbar verändern: Für Menschenwürde und Transparenz, für die Gleichstellung von Frau und Mann und gegen Diskriminierung. Konkret unterstützen wir die vier bekannten Forderungen der RKZ.“ Die vier Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der (RKZ) sehen vor: erstens die Sicherstellung einer unabhängigen Untersuchung der Anschuldigungen wegen möglicher Verstöße durch Schweizer Bischöfe; zweitens die Einrichtung einer schweizweiten unabhängigen Meldestelle für Missbrauch mit Kontrollfunktion; drittens ein kirchliches Strafgericht mit Einbindung von Laien und Fachpersonen aus Psychologie und Rechtswissenschaft; viertens eine Abkehr von der „leibesfeindlichen und homophoben Sexualmoral“ und eine uneingeschränkte Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende. (kath.ch v. 8. 11.)
Der neue Abt des Benediktinerklosters Königsmünster in Nordrhein-Westfalen, Cosmas Hoffmann, hält eine zeitliche Begrenzung von Bischofsämtern für ratsam. In seinem Orden gebe es mit der Amtszeitbegrenzung gute Erfahrungen. Der Abt äußerte sich im Interview mit dem Internetportal kirche-und-leben.de. Es sei sinnvoll, eine Aufgabe wieder abgeben und sich anderem zuwenden zu können. „Das ist ein Gewinn für den Einzelnen, aber auch für die Gemeinschaft, die dann wieder andere Charismen für diesen Dienst bereithält". Außerdem verlöre so das Bischofsamt „einiges an Macht-Aufladung". Im Benediktinerorden ist es üblich, dass Äbte zeitlich begrenzt gewählt werden – in Königsmünster auf zwölf Jahre. Insgesamt plädierte Hoffmann für mehr Demokratie in der Kirche. (domradio.de v. 17. 11.)
Erstmals ernannte das Bistum Osnabrück 14 Frauen und Männer zu Taufspendern. Osnabrück ist das dritte Bistum in Deutschland, das die außerordentliche Taufvollmacht für Laien ermöglicht. Im Bistum Essen und Rottenburg-Stuttgart gilt sie bereits. Mit einem Dekret Mitte März hatte der damals noch amtierende Bischof Franz-Josef Bode diese außerordentliche Taufvollmacht in Kraft gesetzt. Die 14 neuen Taufspender sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter ihrer Gemeinden. Für den neuen Dienst wurden sie in mehrteiligen Kursen vorbereitet. (domradio.de v. 22. 11.)
Der Vatikan-Kirchenrechtler Juan Ignacio Arrieta sieht Reformbedarf beim 40 Jahre alten kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC). Es gebe viele Bereiche, die verändert werden müssten, sagte der Sekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte in Rom. So könne es interessant sein, ein System von Schiedsstellen für bestimmte Fragen einzurichten. Im Januar 1983 löste das neue CIC den Codex von 1917 ab und sollte das Kirchenbild des Zweiten Vatikanischen Konzils in konkretes Recht umsetzen. (domradio.de v. 29. 11.)
Papst Franziskus will mehr Frauen in der Internationalen Theologen-Kommission im Vatikan. Bei einer Audienz für die Mitglieder der Kommission, die den Papst und das Glaubensdikasterium in theologischen Fragen beraten, sagte er: „Da müssen wir Fortschritte machen. Frauen haben eine andere Fähigkeit zur theologischen Reflexion als wir Männer". Als Beispiel nannte er die u.a. an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Heiligenkreuz lehrende Theologin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz. Sie habe ihm geholfen, die Theologie Romano Guardinis zu verstehen. „Wenn wir nicht verstehen, was weibliche Theologie ist, werden wir auch nie verstehen, was die Kirche ist", so der Papst weiter. Es sei ein großer Fehler gewesen, die Kirche „zu vermännlichen. (vn u. kap v. 30. 11.)