Innerkirchliche Reformansätze: (Frauen, Zölibat, wiederverheiratet Geschiedenene, Moral…):

  1. Die Vatikanreform geht einen weiteren Schritt voran: Wie bereits bei der Familien-Synode im vergangenen Oktober angekündigt, hat Papst Franziskus am 3. Juni die Errichtung einer neuen Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben approbiert. Sie soll die Aufgaben der bisherigen Räte für die Laien und für die Familie übernehmen. Neu an dieser Institution ist, dass der Posten des Sekretärs von einem Laien besetzt werden kann, wie es im zweiten Artikel der Statuten ausdrücklich heißt, und dass die Untersekretäre Laien sein sollen. Zu den Aufgaben der neuen Institution wird das Organisieren von internationalen Begegnungen wie etwa der Weltjugendtage gehören, sie soll sich um die „Sendung der Laien in Kirche und Welt“ kümmern und – zusammen mit dem Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Ehe und Familie – Weiterbildungsinitiativen auf diesem Gebiet einrichten. Auch Fragen von Lebensschutz, Hilfe für Schwangere und Bioethik, gehören in die Kompetenz der Institution. Hierzu wird die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem neuen Dikasterium verbunden und soll vor allem mit Studien helfen. (www.de.radiovaticana.va vom 4. 6.)

  2. „Iuvenescit Ecclesia” („Die Kirche wird jünger“) ist der Titel eines neuen Schreibens der Glaubenskongregation an die Bischöfe in der Welt, das am 14. Juni im Vatikan vorgestellt wurde. Konkretes Anliegen: Die neuen geistlichen Bewegungen und die Bischöfe sollen enger zusammenarbeiten und das Verhältnis beider genauer geklärt werden. Zunächst gibt das Schreiben Kriterien vor, um die „echte Kirchlichkeit“ der Charismen festzustellen: Einsatz für die missionarische Ausbreitung des Evangeliums; Bekenntnis des katholischen Glaubens; Zeugnis einer wirklichen Gemeinschaft mit der Kirche; Annahme von Zeiten der Erprobung für die Unterscheidung der Charismen; Zusammenspiel von den vom Heiligen Geist gegeben Charismen mit der Kirchenleitung u.a.m. Dabei ist sicherzustellen, dass die charismatische Gruppierung sich nicht als Parallelgemeinschaft zum kirchlichen Leben auffasst. Die geistlichen Bewegungen brauchen auch „kirchliche Reife” (www.de.radiovaticana.va vom 14. 6.; JA vom 26. 6.; KircheIn 7/2016)

  3. Die einzige deutsche Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) hat eine Frau als neue Präsidentin. Die 54-jährige bisherige Interimschefin und Literaturwissenschaftlerin Gabriele Gien wurde am 15. Juni zur Nachfolgerin von Richard Schenk gewählt. An acht Fakultäten lassen sich StudentInnen unter anderem in Theologie, Philosophie, Religionspädagogik, Literaturwissenschaften oder Mathematik ausbilden. Vorsitzender des Stiftungsrats der KU ist Weihbischof Anton Losinger. Er sagte nach der Wahl von Gabriele Gien: „Wir sind froh, dass mit dieser Präsidentschaft eine Reihe von erklärten Zielen angepackt werden können, von der Forschungsstärke zur Internationalität der Universität, was ja ein Markenzeichen von uns ist, bis hin zum starken Schwerpunkt Flucht und Migration, und auch was Bischöfe in der zurückliegenden Zeit mit der zusätzlichen Förderung in Höhe von 5,5 Millionen Euro pro Jahr zum Ausdruck brachten.“ (www.de.radiovaticana.va vom 16. 6.)

  4. Mit Anna Findl-Ludescher ist erstmals eine Frau an der Spitze des Österreichischen Pastoralinstituts. „Es gefällt mir, dass die Diözesen unterschiedliche Zukunftspläne für die Seelsorge entwickeln. Vielfalt ist gut.“ Die Assistenzprofessorin am Institut für Praktische Theologie der Universität Innsbruck arbeitet seit zirka zehn Jahren in der Österreichischen Pastoralkommission mit. Nun wurde sie sowohl dort als auch im Pastoralinstitut zur geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt. Aufgabe von Kommission und Institut ist es, die Bischöfe in Fragen der Seelsorge zu beraten und die pastoralen Tätigkeiten der Diözesen zu koordinieren. Das ist gerade jetzt spannend, da die Diözesen – mit Blick auf die Ressourcen, auf den sinkenden Kirchenbesuch und auf weitere Herausforderungen – an Konzepten rund um die Zukunft von Pfarren und von anderen Orten für Seelsorge arbeiten. „Meine Hoffnung ist, dass es viel Freude und Lust gibt, neue Projekte auszuprobieren“, sagt Findl-Ludescher. Sorgen macht der 50-jährigen Theologin, dass sich Konkurrenz zwischen hergebrachten Formen und neuen Konzepten entwickeln könnte. Sie hält viel von einer „gemischten Kirchenkultur“, wo beides Platz hat. Dafür brauche es auch Fehlerfreundlichkeit: Wenn ein Projekt nicht aufgehe, habe man zumindest etwas gelernt, sagt die aus Klaus in Vorarlberg stammende Mutter zweier Töchter, die mit ihrer Familie in Innsbruck lebt. Bei allen Strukturfragen ist für Findl-Ludescher klar: „Wie Kirche wirkt und ob sie die Freude an der Botschaft Jesu vermitteln kann, hängt immer von den Personen ab. Sie geben der Kirche ein Gesicht.“ (Kathpress v. 17. 6.; www.kirchenzeitung.at v. 28.6.; JA vom 26. 6.)

  5. Papst Franziskus meint, die Kirche sollte homosexuelle Menschen wegen der Diskriminierungen in der Vergangenheit um Entschuldigung bitten. In der Pressekonferenz auf dem Rückflug von Armenien wurde Franziskus auf eine Forderung von Kardinal Reinhard Marx angesprochen. Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz tritt für eine Bitte der Kirche um Entschuldigung gegenüber homosexuellen Menschen für ihre Marginalisierung in der Vergangenheit ein. Dazu der Papst: „Ich unterstreiche weiterhin, dass Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen, sondern pastoral begleitet werden sollen. Die Frage ist: Wenn ein Mensch so fühlt und dabei guten Willens ist und Gott sucht, wer sind wir, um zu urteilen? Ich glaube, die Kirche sollte die Homosexuellen dafür um Entschuldigung bitten, wie sie behandelt worden sind.“ (www.de.radiovaticana.va vom 27. 6.; Die Furche v. 30. 6.; JA v. 10.7. u. viele weitere Medien)

  6. Nach der Auffassung des Münsteraner Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke können römisch-katholische wiederverheiratete Geschiedene jetzt selbst darüber entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen dürfen oder nicht. Papst Franziskus habe in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ (Freude der Liebe) „nachdrücklich“ die Position verworfen, dass solche Menschen in „irregulären“ Lebensverhältnissen lebten, sagte Lüdicke im Interview der Münsteraner Bistumszeitung „Kirche+Leben“. Priester könnten daher niemandem mehr mit der Begründung der schweren Sünde die Kommunion verweigern. Nach Ansicht Lüdickes ist es aus diesem Grund nicht notwendig, dass die Deutsche Bischofskonferenz neue pastoralen Regelungen aufstellt. (www.de.radiovaticana.va u. kna vom 30. 6.; JA v. 10. 7.)

  7. Für den Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) steht jetzt erfreulicherweise in einem päpstlichen Text, „dass Eheleute bei der Empfängnisverhütung ihrem Gewissen verantwortlich sind“. In seinem Schreiben „Amoris laetitia" stelle der Papst „endlich" klar fest, dass man diese Fragen nicht „mit lehramtlichen Verfügungen erledigen" könne, sagte Sternberg im Interview der „Aachener Nachrichten" am 30. Juni. „Dass Eheleute bei der Empfängnisverhütung ihrem Gewissen verantwortlich sind, steht nun in einem päpstlichen Text. Das ist gut. […] Der Papst sieht nun die Situation wesentlich differenzierter." Franziskus wisse auch, „dass mit Schwarz-Weiß-Schablonen die Probleme nicht zu lösen sind". Zudem werde der in vielen Gemeinden längst praktizierte pastorale Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nun auch kirchenoffiziell anerkannt. Franziskus geht in seinem Schreiben von Anfang April nicht ausdrücklich auf den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen ein. In einer Fußnote heißt es aber, dass den Betroffenen „in gewissen Fällen" auch die „Hilfe der Sakramente" gegeben werden könne. Nach den Worten von Sternberg hat Papst Franziskus einen Aufbruch in der Kirche bewirkt. Er habe viel Staub aufgewirbelt und eingefahrene Gleise verlassen. Und was er in Bewegung gebracht habe, lasse sich nicht einfach zurücknehmen. Die geplanten Großpfarreien sind nach Sternberg zum Scheitern verurteilt. Deshalb seien die Gemeinden künftig nicht nur auf aushelfende, sondern "auf letztverantwortliche Laien" angewiesen. Es werde nur gehen mit Männern und Frauen, die in den Gemeinden die Sache selbst in die Hand nehmen. (KAP/Kathweb v. 30. 6.)