Das ist das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung der zuständigen Behörde in Basel. Anlass der Prüfung war der Fall zweier muslimischer Schüler von 14 und 15 Jahren, die sich unter Berufung auf religiöse Gründe weigerten, einer Lehrerin die Hand zu geben. In Zukunft kann eine solche Handschlag-Verweigerung eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Franken nach sich ziehen. „Das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler erheblich“, begründete die Basler Behörde seine Entscheidung. (www.de.radiovaticana.va vom 26. 5.)